AERZTE Steiermark 4_2015 - page 28-29

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Ærzte
Steiermark
 || 04|2015
Ærzte
Steiermark
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Grafik: Fotolia, Montage: Mirko Maric´
Egal, ob Ihr
Glas halb voll
oder halb leer ist –
sagen Sie es uns!
Entwurf Steiermark.indd 1
28.07.2011 16:12:10
„Hohe Ausbildungsqualität von heute ist hohe Behandlungsqualität von morgen.“
Dr. Eiko Meister, Präsidialreferent für Ausbildung und Qualitätssicherung
14.
FORTBILDUNGSMONAT
F†R €RZTINNEN UND €RZTE IN AUSBILDUNG
PROGRAMM
MAI 2015
S€URE-BASEN-ST…RUNGEN IM KLINISCHEN ALLTAG
Inhalt: Ursachen der Stšrungen des SŠure-Basen-Haushaltes
und deren richtige Interpretation im klinischen Alltag
Graz, €rztekammer fŸr Steiermark, Haus der Medizin
Samstag, 25. April 2015, 09.00Ð12.00 Uhr
kostenfrei (statt 80,Ð)
Teilnehmerzahl begrenzt!
4 DFP Fachpunkte
Priv.-Doz. Dr. Karl Heinz Smolle
1
BLUTGASANALYSE KOMPAKT
Differenzierung zwischen metabolischen und respiratorischen Störungen - ein einfacher Zugang
zu den Blutgasen
Graz, €rztekammer fŸr Steiermark, Haus der Medizin
Donnerstag, 7. Mai 2015, 18.00-19.00 Uhr
EUR 10,00 (statt 20,Ð)
Teilnehmerzahl begrenzt!
1 DFP-Fachpunkt
Dr. Reinhard Doppler
2
ULTRASCHALL-GRUNDKURS ABDOMEN F†R €RZTE/INNEN IN AUSBILDUNG
EinfŸhrung in die Theorie und praktische †bungen der Abdomensonographie fŸr €rztinnen
und €rzte in Ausbildung
Graz, €rztekammer fŸr Steiermark, Haus der Medizin
Freitag, 8. Mai 2015, 13.00Ð18.00 Uhr und
Samstag, 9. Mai 2015, 10.00Ð18.00 Uhr
EUR 95,00 (statt 280,Ð)
Teilnehmerzahl begrenzt!
14 DFP Fachpunkte
Dr. Roland Weinke, Dr. Andrea Elstner
3
R…NTGENDIAGNOSTIK F†R €RZTE/INNEN IN AUSBILDUNG
EinfŸhrung in die Beurteilung von Thoraxršntgen und Abdomen-†bersichtsršntgen des
Erwachsenen und des Kindes sowie kindliche Frakturen - Vertiefung des Wissens mit vielen
Fallbeispielen.
Graz, €rztekammer fŸr Steiermark, Haus der Medizin
Donnerstag, 21. Mai 2015, 17.00-20.00 Uhr
EUR 30,00 (statt 80,Ð)
Teilnehmerzahl begrenzt!
4 DFP Fachpunkte
Dr. Tanja Robl
4
INNERE MEDIZIN AKUT - WAS MAN WISSEN MUSS, UM DEN 1. NACHTDIENST ZU †BERSTEHEN
Die Sezene aus Pulp Fiction: „Wo ist mein kleines schwarzes Medizinbuch?“ ist bekannt. Da-
mit es im 1. Nachtdienst auf einer Internen besser läuft, werden Einblicke in die wesentlichs-
ten DD zur effektiven Abhandlung der wichtigsten Leiterkrankungen von jungen FachärztInnen
vermittelt. Ausreichend Zeit fŸr Diskussion & Fragen runden den Nachmittag ab.
Graz, €rztekammer fŸr Steiermark, Haus der Medizin
Freitag, 29. Mai 2015, 15.00Ð18.30 Uhr
EUR 30,00 (statt 80,Ð)
Teilnehmerzahl begrenzt!
4 DFP Fachpunkte
Dr. Eiko Meister et al.
5
ãSTATUS PSYCHICUSÒ UND ALLES, WAS SIE VOM PSYCHIATER IM DIENST BRAUCHEN
Psych. Statuserhebung (Fallbeispiele), Ziel d. Seminars: Vermittlung psychopathol. Grundlagen,
Verbesserung d. Umgangs mit psych. Kranken, erleichtern d. Erkennens potentiell bedrohlicher,
hirnorg. Erkrankungen im Ambulanz-/Kurzkontakt, weiterer Abklärungbedarfs. Diskussion.
Graz, €rztekammer fŸr Steiermark, Haus der Medizin
Samstag, 30. Mai 2015, 09.00-12.15 c.t. Uhr
EUR 30,00 (statt 80,Ð)
Teilnehmerzahl begrenzt!
4 DFP-Fachpunkte
Dr. Dietmar Bayer, Dr. Markus Magnet
6
PROGRAMM
Sponsor:
ANMELDUNG
arzt und recht
arzt und recht
Aufenthaltsgenehmigungen
gem. Niederlassungsgesetz
gewinnt zunehmend die „Rot-
Weiß-Rot“ Karte an Bedeu-
tung; notwendige Vorlaufzeit
sind zu berücksichtigen. Die
„Rot-Weiß-Rot-Karte“ sollte
mindestens acht Wochen
vor Beginn des Dienstver-
hältnisses beantragt werden
).
Asylberechtigte
oder subsidiär
Schutzberechtigte
AusländerInnen, die den Sta-
tus einer/eines Asylberech-
tigten oder subsidiär Schutz-
berechtigten haben, sind zur
Aufnahme einer ärztlichen
Tätigkeit in Österreich be-
rechtigt. In diesen Fällen
kann unter bestimmten Um-
ständen von der Verpflich-
versität zu Universitätspro-
fessoren ernannt sind, als in
Österreich nostrifizierte Dok-
torate. Die Eintragung in die
Ärzteliste ist ebenso gemäß
§ 4 Ärztegesetz vorzuneh-
men (Aufenthaltstitel, Sprache,
Certificate of Good Standing,
etc.) Die Österreichische Ärz-
tekammer kann aufgrund der
absolvierten Ausbildung ent-
scheiden, ob die Berufsberech-
tigung für ein Sonderfach oder
nur ein Teilgebiet des Sonder-
faches zusteht.
Ärztliche Tätigkeit in un­
selbstständiger Stellung
zu Studienzwecken
Gemäß § 35 Ärztegesetz kön-
nen Ärztinnen und Ärzte,
die nicht gemäß § 4 Ärztege-
setz zur ärztlichen Berufsaus­
übung berechtigt sind (z.
B. solche aus Nicht-EWR-
tung der Vorlage von Doku-
menten abgesehen werden.
Der Zugang zur Prüfung zum
Arzt für Allgemeinmedizin
oder Facharztprüfung ist zu
gewähren, der Nachweis von
ausreichenden Deutschkennt-
nissen – wie oben beschrie-
ben – ist Voraussetzung zur
Eintragung in die Ärzteliste.
Ärztin bzw. Arzt für
Allgemeinmedizin
Für die Tätigkeit als Ärztin
bzw. Arzt für Allgemeinme-
dizin ist das in Österreich
erworbene Diplom „Arzt für
Allgemeinmedizin“ oder eine
aus einem EWR-Staat oder
der Schweiz ausgestellte EU-
Konformitätsbescheinigung
der Ausbildung erforderlich.
Die Erst-Eintragung als ap-
Staaten), eine ärztliche Tätig-
keit nur in unselbstständiger
Stellung und nur zu Studien-
zwecken ausüben.
Anträge sind im Voraus un-
ter Berücksichtigung der
notwendigen Vorlaufzeit zu
stellen, eine rückwirkende
Bewilligung ist nicht zulässig.
Vorzulegen sind Gesundheits-
attest, Strafregisterauszug,
Konformitätsbescheinigung,
wenn vorhanden, beabsich-
tigte Dauer der Studientä-
tigkeit; ein Nachweis der
Deutschkenntnisse ist nicht
erforderlich. Wichtig ist es
auch anzumerken, dass Zeiten
einer ärztlichen Tätigkeit in
unselbstständiger Stellung zu
Studienzwecken auf die Aus-
bildung zum Arzt/zur Ärztin
für Allgemeinmedizin und
zum Facharzt/zur Fachärztin
nicht anrechenbar sind.
probierter Arzt ist seit 1. Jän-
ner 2015 nicht mehr möglich,
dem entsprechend können
seit 2015 erstmals migrierte
approbierte ÄrztInnen nur
mehr in unselbstständiger
ärztlicher Tätigkeit in Öster-
reich arbeiten.
Fachärztin bzw. Facharzt
eines Sonderfaches
Für die Tätigkeit als Fach-
ärztin bzw. Facharzt ist das
in Österreich erworbene
Facharztdiplom oder die EU-
Konformitätsbescheinigung
der im EWR-Ausland erwor-
benen Berechtigung zur fach-
ärztlichen Tätigkeit erforder-
lich. Falls ein Diplom nicht
den Richtlinien entspricht,
kann eine Eignungsprüfung
für das Sonderfach abgelegt
werden.
Für ärztliche Diplome aus
Nicht–EWR-Staaten muss ein
Antrag zur Anrechnung aus-
ländischer Ausbildungszeiten
an die Ausbildungskommissi-
on der Österreichischen Ärz-
tekammer gestellt und die
österreichische Arztprüfung
abgelegt werden. Die Ausbil-
Für weitere Informationen steht Ihnen das Infor-
mations- und Mitgliederservice der Ärztekam-
mer Steiermark (IMS) gerne zur Verfügung.
Links:
sprachpruefung-deutsch/
dungskommission der Ös-
terreichischen Ärztekammer
tagt rund fünfmal jährlich,
Anträge zur Anrechnung aus-
ländischer Ausbildungszeiten
inklusive der Bezug habenden
Unterlagen im Original sind
spätestens drei Wochen vor
dem Sitzungstermin bei der
Landesärztekammer einzu-
bringen.
Certificate
of Good Standing
Alle ÄrztInnen, die sich nach
einer ärztlichen Tätigkeit im
Ausland in die Ärzteliste in
Österreich neu oder erneut
eintragen lassen, müssen ein
„Certificate of Good Standing“,
ausgestellt von der zuständigen
Behörde des Staates, in dem sie
zuvor tätig waren, vor Eintra-
gung in die Ärzteliste vorlegen.
Aus dem Ausland
berufene Professoren
Gemäß § 34 Ärztegesetz gelten
die im Ausland erworbenen
medizinischen Doktorate der
Professoren eines medizi-
nischen Sonderfachs, die aus
dem Ausland berufen und an
einer österreichischen Uni-
1...,8-9,10-11,12-13,14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27 30-31,32-33,34-35,36-37,38-39,40-41,42-43,44-45,46-47,48-49,...60
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