AERZTE Steiermark 4_2015 - page 18-19

18
Ærzte
Steiermark
 || 04|2015
Palliativversorgung
Durchhefter Astec
Um AERZTE Steiermark öffentlich zugänglich machen
zu können, werden Fachinserate, die laut Arzneimittel-
gesetz nur Personen zugänglich gemacht werden dürfen,
die zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln
berechtigt sind, in der Online-Ausgabe entfernt.
„Wir wollen uns täglich weiterentwickeln.“
Dr. Martin Wehrschütz, Vizepräsident und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte
CIRSmedical_Inserat_end_.indd 1
18.03.2013 08:55:15
Meinung in der
österreichischen
Bevölkerung ist
differenziert, wie
auch eine jüngst
v e r ö f f e n t l i c h -
te Umfrage der
Med i z i n i s chen
Universität Graz
(Prof. Willibald Stronegger
und Prof. Wolfgang Freidl, In-
stitut für Sozialmedizin und
Epidemiologie) zeigt. Laut
dieser Studie (befragt wurden
1.000 Österreicherinnen und
Österreicher) befürworten 62
Prozent die „aktive Sterbehil-
fe“. Personen, die sich selbst
als „liberal“ bezeichnen sind
dabei eher für „aktive Ster-
behilfe“ als jene, die nach
eigener Auskunft „konserva-
tiv“ sind.
Fazit der Studienautoren: „Be-
sonders die mit einer libe-
ralen Weltsicht verbundene
Betonung der Freiheit und
Selbstverantwortung des Ein-
zelnen – wie sie in den letz-
ten Jahrzehnten massiv an
Bedeutung gewann – dürfte
für die zunehmende Akzep-
tanz eine entscheidende Rolle
spielen. Die Betonung eines
‚autonomen Subjekts‘, das un-
abhängig von der jeweiligen
Lebenssituation frei für sich
das Richtige wählen kann, ist
aber eine wirklichkeitsfremde
Idealisierung, die gerade auf
Schwerkranke kaum zutrifft.
In Zeiten knapper Ressour-
cen könnte eine Legalisierung
letztlich dazu führen, dass
nur Wohlhabenden die freie
Wahl zwischen kosteninten-
siver Palliativmedizin und
Sterbehilfe offensteht.“
In welchen Ländern Eu-
ropas ist die Menschen-
würde in der Verfassung
verankert? In welchen
Ländern ist tötung auf
Verlangen ausdrücklich
erlaubt oder verboten?
Quelle: Rechts- Legislativ-
und Wissenschaftlicher
Dienst des Parlaments.
Keine Ergebnisse für
Bulgarien, Dänemark,
Lettland, Malta, Zypern.
Stand: Oktober 2014
Explizites Verbot der Tötung auf Verlangen
Prinzip Menschenwürde in der Verfassung
Würde und Sterben in Europa
Kein explizites Verbot der
Tötung auf Verlangen
Prinzip Menschenwürde nicht in der Verfassung
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13,14-15,16-17 20-21,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31,32-33,34-35,36-37,38-39,...60
Powered by FlippingBook