AERZTE Steiermark 4_2015 - page 12-13

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Ærzte
Steiermark
 || 04|2015
Foto:
Ærzte
Steiermark
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Fotos: BHB Graz, Knapp AG, Joanneum Research, privat
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Marianne ​Wasser-
mann-Neuhold
Aus Sicht des öffentlichen
Gesundheitswesens sehr be-
denklich ist insbesondere die
Tatsache, dass auch Mitarbei-
terInnen in Gesundheitsberu-
fen über ihren Immunitäts-
status nicht Bescheid wissen
bzw. nicht geschützt sind.
Healthcare-Worker:
bitte impfen!
Das Problem ungeimpfter
Healthcare-Worker reicht ja
weit über die persönlichen
Interessen der betroffenen
MitarbeiterInnen hinaus: Ge-
rade im Gesundheitsbereich
gilt es, das Prinzip des Nicht-
schaden-Wollens gegenüber
den PatientInnen im Auge zu
behalten!
Bei einem kleinen Ausbruch
in Niederösterreich 2013 wur-
den von einem Indexfall 7 (!)
Personen aus dem Gesund-
heitsbereich angesteckt (Alter
23 bis 62 Jahre). Und auch in
der Steiermark waren in den
letzten Wochen zumindest
eine Kinderkrankenpf lege-
schülerin und ein im Spital
eingesetzter Zivildiener unter
den Erkrankten. Die Folge:
Von unzähligen LKH-Mitar-
beiterInnen musste sehr rasch
Serum abgenommen werden,
um den Immunitätsstatus
festzustellen. Dies sollte aber
nicht erst im Anlassfall ge-
schehen – solange die Ma-
sern nicht eliminiert sind, ist
jederzeit mit Masern-Fällen
zu rechnen. Das Bundesmi-
nisterium für Gesundheit
hat zum Thema Impfungen
für MitarbeiterInnen des Ge-
sundheitswesens eine Bro-
schüre herausgegeben. Sie ist
unter
cms/home/attachments/0/0/8/
CH1100/CMS1350977396698/
impfungen_hcw.pdf down-
loadbar.
Gratis auch für
Healthcare-Worker
Wie bekannt, ist die Ma-
sernMumpsRöteln-Impfung
derzeit für alle Altersgruppen
kostenfrei erhältlich, natür-
lich auch für Mitarbeiter­
Innen in Gesundheitsberufen.
Die Impfungen werden bei
niedergelassenen Allgemein-
medizinerInnen, den öffent-
lichen Impfstellen (BHs und
Magistrat Graz) und auch
Healthcare-Worker bitte impfen!
2015 sollte eigentlich
das Jahr der Masernelimination in Europa sein.
Stattdessen sind viele Bereiche des öffentlichen Gesundheitssystems sehr
mit dem Handling von bzw. der Vermeidung weiterer Masernfälle beschäftigt
– teils an den Grenzen der Kapazitäten – und auch die Kosten, die dadurch
entstehen, sind nicht unerheblich.
in der Landesimpfstelle an-
geboten. Für Impfungen in
Ordinationen gilt, dass die
Gutscheinbons der wissen-
schaftlichen Akademie für
Vorsorgemedizin verwendet
werden müssen – denn damit
ist auch die Dokumentation
in der steirischen Impfda-
tenbank gewährleistet: Dabei
handelt es sich um eine eige-
ne, datenschutzrechtlich ge-
prüfte Datenbank des Landes
Steiermark ausschließlich für
Impfungen, es gibt keinerlei
Zugriff von Externen oder
nicht Berechtigten. Die Impf-
datenbank hat sich in den
letzten Wochen – als Anste-
ckungen zu befürchten waren,
als wirklich große Hilfe beim
Kontaktpersonentracing be-
währt.
Wer braucht
die MMR-Impfung?
Jede/r, die bzw. der die Ma-
sern nicht gesichert durch-
gemacht hat, sollte zweimal
gegen MMR geimpft sein, da-
mit erreicht man eine Schutz-
rate (von 95) bis 98 %. Bei
nur 1x Geimpften beträgt die
Non-Responderrate ca. 5%.
Anamnestische Angaben über
durchgemachte Masern sind
unsicher. Eine „Überimpfung“
gibt es nicht, da ev. vorhan-
dene Antikörper den Impfstoff
neutralisieren, so wie sie es
auch mit dem Wildvirus ma-
chen würden. Die Empfehlung
zur zweimaligen Impfung gibt
es übrigens erst seit 1994. Auch
deshalb ist der Impfstatus bei
vielen „älteren“ Jahrgängen
ausgesprochen unsicher.
Masern: Status quo
Zum Stand vom 26.3.2015
sind für Österreich 107 la-
borgesicherte Fälle zu ver-
zeichnen, die meisten in
Ober- und Niederösterreich.
In der Steiermark sind derzeit
9 Masernfälle gesichert und
mehrere wahrscheinliche in
Abklärung. Diese Erkrankten
waren mit hunderten Men-
schen in Kontakt, darunter
Schwangere und viele Kinder
unter 1 Jahr. Daher war es
auch besonders wichtig, den
Impfstatus dieser Kontakt-
personen rasch festzustellen,
um einer allfälligen Epidemie
vorbeugen zu können.
Eindeutige Meldepflicht
Masern sind eine meldepflich-
tige Krankheit gemäß Epide-
miegesetz. Und: Es ist auch
schon der Verdacht melde-
pflichtig!
Die Meldung hat grundsätz-
lich binnen 24 Stunden an
die Wohnort-zuständige BH
bzw. den Magistrat Graz zu
erfolgen. Eine labordiagnos-
tische Abklärung ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt bei
jedem Fall erstrebenswert, da
die Rate an Fehldiagnosen lt.
Frau Prof. Holzmann von der
Masernreferenzzentrale der
Virologie der Meduni Wien
aufgrund der Klinik zwischen
20 und 50 % liegt.
Das bestätigt auch unsere ak-
tuelle Erfahrung in der Steier-
mark: Laborgesicherte Masern
wurden initial für Scharlach
gehalten und umgekehrt! Es
gibt auch atypisch verlaufen-
de Masern, z.B. bei nur 1x
Geimpften, und vereinzelt
Impfmasern. Eine „Entwar-
nung“ durch ein negatives
Laborergebnis kann die bange
Wartezeit bei ungeschützten
Kontaktpersonen verkürzen.
Labordiagnostik
y
1. Serum:
Nachweis virus-
spezifischer IgM-Antikör-
per, die in der Regel mit
Auftreten des Exanthems
positiv werden; sie können
aber bei bis zu 30 % erst vier
Tage nach Exanthembeginn
positiv werden, daher ist
mit initial falsch negativen
Ergebnissen zu rechnen und
eine Kontrolleinsendung
notwendig; Falsch positive
Ergebnisse kommen etwa
durch EBV zustande. IgM
sind bis zu sechs Wochen
nach Erkrankung nachweis-
bar, daher ist auch eine
retrospektive Diagnostik
möglich, beweisend ist wei-
ters eine Serokonversion
u/o der Anstieg der IgG-Ak.
Ambulante Masern-IgM-
Ak Untersuchungen wer-
den von den Kassen in der
Steiermark übernommen,
Immunitätsuntersuchungen
(IgG) aber nicht.
y
2. Virusnachweis:
Er er-
folgt durch RT-PCR und
sollte zusätzlich durchge-
führt werden, möglichst in-
nerhalb von sieben Tagen
nach Exanthembeginn, da
er später eventuell bereits
negativ ausfällt. Geeignetes
Material sind Zahntaschen-
flüssigkeit, Harn, ev. auch
Serum. Das öfters zitierte
Schwämmchen ist nicht
notwendig. Es genügt ein
Harnröhrchen für Harn
und Speichel. Letzterer
sollte mehrmals durch die
Zähne hin und her gepresst
werden, dann ist genügend
Virus enthalten. Das Mate-
rial für den Virusnachweis
ist – da keine ambulante
Kassenleistung – direkt
an die Referenzzentrale
in Wien zu schicken (Kli-
nisches Institut für Virolo-
gie, Masernreferenzzentrale,
Kinderspitalgasse 15, 1095
Wien), wo es kostenfrei un-
tersucht wird. Bei positivem
Befund könnte durch Geno-
typisierung auch zwischen
Impf- und Wildmasernvi-
ren unterschieden werden.
Cave:
Um eine korrekte In-
terpretation durchführen zu
können, sind einige Angaben
für das Labor essentiell, dazu
gehört das Abnahmedatum,
der Erkrankungsbeginn (ka-
tarrhalisches Stadium, Ex-
anthembeginn), länger zu-
rückliegende oder kürzlich
durchgeführte Impfung etc.
Dr. Marianne Wassermann-
Neuhold ist Leiterin des für
Impfen zuständigen Fachbe-
reichs „Medizinische Services“
in der Fachabteilung Gesund-
heit und Pflegemanagement
beim Land Steiermark
.
„Masern sind eine melde­
pflichtige Krankheit gem.
Epidemiegesetz. Und: Es ist
auch schon der Verdacht
meldepflichtig!“
Marianne Wassermann-Neuhold
präventon
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