AERZTE Steiermark 4_2015 - page 30-31

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Ærzte
Steiermark
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Ærzte
Steiermark
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Fortbildung
Fortbildung
Patientenüberwachung in der Psychiatrie
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich
Psychiatrie/Krankenhausstation.
Im Verlauf einer Infusionsgabe fängt eine Patientin, die
nach UBG in der geschlossenen Abteilung für Jugendliche
ist an, sich dagegen zu wehren und möchte den Infusi-
onsschlauch herausziehen. Die beisitzende Pflegeperson
kann das verhindern und ruft per Notfallknopf Hilfe. Ein/e
SozialpädagogIn unterstützt die Pflegeperson, während die
restliche Infusion einläuft, indem die Patientin am Bett fest-
gehalten wird und durch ein Gespräch beruhigt/abgelenkt
werden kann. Nach Beenden der Infusion und Abnehmen
des Infusionsschlauches verlässt das Personal das Kran-
kenzimmer und betritt den Stützpunkt der Station. Der
Infusionsständer mit leerer Infusionsflasche und Infusions-
schlauch wurde dabei im Zimmer vergessen. Die Patientin
nimmt den Schlauch ab, betritt den Aufenthaltsbereich und
versucht sich mit dem Infusionsschlauch zu strangulieren.
Dies misslingt, da sie den Schlauch an der Zimmerdecke an-
bringen möchte, jedoch dabei auf dem Sessel abrutscht und
sich das Bein leicht verletzt. Die Patientin schreit, weil ihr
Fuß verletzt ist. Dabei wird der Strangulationsversuch erst
bemerkt. Infusionsgeräte werden aus Aufenthaltsbereich
und Patientenzimmer entfernt/entsorgt. Die Patientin wird
ärztlich versorgt. Es sind keine Schäden entstanden.
Die CIRSmedical ExpertInnen dazu:
Analog dem standardisierten Vorgehen bei der Verabrei-
chung von Infusionen muss es üblich sein, beendete In-
fusionen im Akutbereich der Station sofort zu entfernen.
Hier muss eine klare Regelung gegeben sein. Von einer
Kameraüberwachung in den allgemeinen Räumen des
Akutbereiches sollte – auch im Hinblick auf die Privat-
sphäre dieser – aber auch der anderen im Akutbereich
anwesenden PatientInnen – bewusst Abstand genommen
werden. In der Betreuung besonders betreuungsinten-
siver PatientInnen sollte es an der Station eine Regelung
geben, dass die Möglichkeit für Betreuungspersonen
sichert, einander abwechseln zu können. Bei voller Aus-
lastung der Station entsteht, selbst bei guter personeller
Situation, teilweise eine erhebliche Arbeitsbelastung für
die einzelnen MitarbeiterInnen.
Lösungsvorschlag
Einhaltung der bestehenden Regelung, Infusionsbe-
stecke unmittelbar nach Ende der Infusion aus dem
Akutbereich zu entfernen. MitarbeiterInnen achten auf
das Ausmaß der eigenen Belastung und machen von der
Möglichkeit Gebrauch, sich in der Betreuung besonders
betreuungsintensiver PatientInnen abzuwechseln
CIRSmedical.at
fall des monats
Die Bitte
der Expertin
12. – 14. Juni 2015, Seggau
Leitung: Univ.-Prof. Dr. Peter Schober
Internistisch-physiologischer Grundkurs III
Praxis- & Theorieseminare, Ärztesport
13. – 15. Nov. 2015, B. Gleichenberg
Leitung: Prim.i.R. Dr. Engelbert Wallenböck
Praxis- & Theorieseminare, Ärztesport
4. – 8. Dez. 2015, Ramsau
Leitung: Prim.i.R. Dr. Engelbert Wallenböck
Orthop.-Traumatolog.-Physk. Grundkurs II
Praxis- & Theorieseminare, Ärztesport
FORTBILDUNG AKTUELL
Anmeldung & Info:
Auskünfte: Michaela Hutter
Telefon 0316/8044-37
E-Mail:
Sport-
Ärztetage
Ausbildung zum ÖÄK-
Diplom „Sportmedizin“
Vortragender:
Prim. Univ.-Prof. Dr. Christian Walch
Vorstand der Abteilung für
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten,
LKH Hochsteiermark, Standort Leoben
Moderation:
Dr. Laurenz Schöffmann
Co-Fortbildungsreferent
Di. 9. Juni 2015, 19 Uhr
Haus der Medizin,
Kaiserfeldgasse 29, Graz
FORTBILDUNG AKTUELL
Rahmenbedingungen:
Einlass 18.45 Uhr, der Weiterbil-
dungsteil beginnt exakt um 19
Uhr. Keine Anmeldung erforder-
lich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
HYPO Steiermark-
Turnusärzte
Innen
-Weiterbildung
HNO-Probleme
in der Ordination und
der Ambulanz
Was tun bei Otitis, Cerumen
und Ohrenschmerzen?
TÄW
UNTERSTÜTZT VON
Gemeindestrukturreform –
Änderung von Adressen
Die Gemeindestrukturreform brachte Änderungen auf
Gemeinde- und Bezirksebene, womit die Zuordnung von
Gemeinden zu Bezirken, Postleitzahlen, Straßennamen und
Hausnummern partiell verändert wurden.
Wir sind bemüht, jede Änderung von Adressdaten zur or-
dentlichen Führung der Ärzteliste zu aktualisieren.
Die Neuzuordnung von Gemeinden zu Bezirken konnte
durch klare Vorgaben bereits vorgenommen werden.
Sollten es jedoch durch die Reform zu Adressänderungen
(Postleitzahl, Straßenname, Hausnummer) gekommen sein,
ersuchen wir Sie dringend entsprechende Änderungen
(Wohnadresse, Ordinationsadresse) der Ärztekammer für
Steiermark zu melden.
Bitte Informieren Sie uns darüber per Email an info@aekstmk.
or.at oder per FAX: 0316-8044-790.
Telefonisch stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Infor-
mations- und Mitgliederservice 0316-8044-0 zur Verfügung.
Bitte denken Sie grundsätzlich daran, der Ärztekammer
Adressänderungen, Änderungen von Kontaktdaten, Wechsel
des Dienstortes bzw. Dienstgebers, Namensänderungen und
Angehörigendaten bekannt zu geben und die entsprechenden
Dokumente (Bescheide, Urkunden) zu übermitteln.
Sollten Sie eine Lehrbefugnis, einen Amts- oder Berufstitel
erlangen, können wir nach Übermittlung des entsprechenden
Verleihungsdekretes den Titel in der Ärzteliste entsprechend
erfassen und damit gewährleisten, dass Sie mit vollständigem
Titel in der Ärzteliste geführt werden.
Wir danken im Voraus für Ihre Unterstützung, die Ärzteliste
mit aktuellen Daten führen zu können!
Mag. Beatrice Steiner-Pollheimer
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