AERZTE Steiermark 4_2015 - page 46-47

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Ærzte
Steiermark
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Ærzte
Steiermark
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Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Schiffer, Fotolia
Endoskopie & Hygiene
Die Hygiene-Verordnung
bietet der Österreichischen Ärzte-
kammer die Möglichkeit, über die Verordnung hinausgehende
fachspezifische Empfehlungen nach dem Stand der Wissen-
schaften zu publizieren. Davon hat die ÖÄK Gebrauch gemacht
und eine fachspezifische Empfehlung zu den hygienischen
Anforderungen an endoskopische Untersuchungen erarbeitet.
Die ÖÄK hat
beschlossen, den Empfehlungsta-
rif für ärztliche Leistungen nach dem Heimaufent-
haltsgesetz ab 2015 jährlich nach dem Verbrau-
cherpreisindex (VPI) zu valorisieren.
QUALITÄT
Lust auf
Gemeinsam mit Vertre-
tern der Bundesfachgrup-
pen und der assoziierten
wissenschaftlichen Gesell-
schaften für Chirurgie, In-
nere Medizin, HNO, Uro-
logie sowie Hygiene und
Mikrobiologie und mit der
Österreichischen Gesell-
schaft für Gastroenterolo-
gie und Hepatologie hat die
ÖÄK eine fachspezifische
Empfehlung über die hy-
gienischen Anforderungen
an endoskopische Untersu-
chungen in Ordinationen
und Gruppenpraxen fest-
gelegt und konkretisiert
damit die Vorgaben der
Hygiene-VO zu den Endo-
skopien. Die gegenständ-
liche Empfehlung ist unter
Berücksichtigung des Lei-
stungsspektrums der Ordi-
nation zu beachten.
Im Wesentlichen befasst sich
diese fachspezifische Emp-
fehlung mit der Notwendig-
keit der ordnungsgemäßen
Aufbereitung der Endoskope
und geht dabei detailliert auf
die unterschiedlichen Ar-
ten von Endoskopen, deren
Anwendungsbereiche, den
Auf bereitungsvorgang, die
Lagerung der Geräte und
die Qualitätssicherung ein.
Hinsichtlich der organisato-
rischen Voraussetzungen für
die Endoskopauf bereitung
bietet die Empfehlung eine
umfassende Hilfestellung.
Auch die medizinischen
Hintergründe und die juri-
stischen Aspekte von Auf-
bereitung und Validierung
werden angesprochen.
Hervorzuheben ist, dass
grundsätzlich sowohl die
manuelle, als auch die ma-
schinelle Reinigung möglich
ist. Je nach Geräte-Kategorie
(kritisch/semikritisch; ther-
mostabil/thermolabil; mit/
ohne Arbeitskanal) sind
unterschiedliche Auf berei-
tungsarten (Reinigung mit
oder ohne anschließende Ste-
rilisation) anzuwenden.
Zur Qualitätssicherung sind
verschiedene Maßnahmen
zu setzen: Neben der ausrei-
chenden Dokumentation der
Aufbereitung und der Schu-
lung der MitarbeiterInnen
ist auch eine regelmäßige
Funktions- und Leistungs-
beurteilung der Geräte not-
wendig. Unter „Funktionsbe-
urteilung“ sind die jährliche
Überprüfung der Reinigungs-
und Desinfektionsleistung zu
verstehen, die Sichtkontrolle
auf makroskopische Verun-
reinigung und Schäden nach
jeder Aufbereitung und vor
jeder Verwendung sowie ein
jährlicher qualitativer Prote-
innachweistest.
Unter die Leistungsbeurtei-
lung fällt die Überprüfung
der mikrobiologischen Qua-
lität aufbereiteter Endoskope,
also dass mindestens jährlich
Abstrich- und allenfalls auch
Flüssigkeitsproben entnom-
men und in einem entspre-
chenden mikrobiologischen
Labor untersucht werden.
Die jeweiligen Ergebnisse
sind zu dokumentieren und
zehn Jahre lang aufzube-
wahren.
Die fachspezifische Empfeh-
lung zu den hygienischen
Anforderungen an endosko-
pische Untersuchungen ist
im Volltext nachlesbar un-
ter
Kundmachungen – Hygiene-
Verordnung.
Vergabe ausgeschriebener
Planstellen
im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Steiermark und
den steirischen § 2-Krankenversicherungsträgern
Ärztinnen und Ärzte für
Allgemeinmedizin
Punkteanzahl
Graz – Ries – Ragnitz
Dr. Carmen Maria VILCEA
38,0
Graz - Mariatrost
Dr. Silvia DERGHAM-LORENZONI
32,0
Krieglach, Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Dr. Claudia BAUMGARTNER
38,0
Pernegg, Bezirk Bruck-Mürzzuschlag
Dr. Carina STRANNER
19,1
Kumberg, Bezirk Graz-Umgebung
Dr. Hannelore FAUSTER
31,9
Judenburg, Bezirk Murtal
Dr. Martina SCHUCHNIG
20,9
ÄrztInnen für Allgemeinmedizin  
als Übergabepraxis
Punkteanzahl
Graz – Geidorf
Keine Einigung
Lang/Lebring, Bezirk Leibnitz
Dr. Anton WANKHAMMER
47,0
Gleisdorf, Bezirk Weiz
Dr. Johannes KOHL
46,0
Fachärztinnen und Fachärzte
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Graz – Rechtes Murufer - Nord
Dr. Robert MIGLAR
46,0
Kinder- und Jugendheilkunde
Mureck, Bezirk Südoststeiermark
Die Planstelle konnte nicht besetzt werden.
Orthopädie und orthop. Chirurgie
Graz – Zentrum – Links
Dr. Josef RASCHID
36,0
Radiologie
Murau, Bezirk Murau
Dr. Günter PODMENIK
32,0
Geänderte Gutachter-Honorare
Die Honorierung für die nach § 90 KOVG bestellten ärzt-
lichen Gutachter wurde geändert. Ebenso werden neue
Tarife für Gutachten für das BVwG festgelegt.
Das Sozialministeriumservice wird diesbezüglich die für
sie tätigen Gutachter in einem Schreiben informieren. Die
neue Regelung gilt ab 01.04.2015.
Mag. Dr. Wolfgang W. Kuchler
Referent für gutachterliche Angelegenheiten
Ärztliche Leistungen nach
Heimaufenthaltsgesetz
Der Empfehlungstarif 2015 ist
auf der ÖÄK-Homepage unter
„Arztinfo/Honorarempfeh-
lungen“ abrufbar.
Zur Wertbeständigkeit wer-
den die Tarife ab 2015 jähr-
lich zum 1. Jänner nach dem
Verbraucherpreisindex (VPI)
mit dem Stichtag 1. Juli des
Vorjahres zum 1. Juli des
Vorvorjahres valorisiert. Die
so berechneten Beträge sind
kaufmännisch auf zwei Dezi-
malstellen zu runden.
Freiheitsbeschränkende
Maßnahme
A) Ärztliches Dokument,
Zeugnis (§ 55 Ärztegesetz
1998) oder sonstige ärztliche
Aufzeichnungen (§ 51 Ärzte-
gesetz 1998) darüber, dass die/
der BewohnerIn:
y
psychisch krank oder
geistig behindert ist und
y
im Zusammenhang damit
ihr/sein Leben oder die Ge-
sundheit oder das Leben die
Gesundheit anderer ernst-
haft und erheblich gefähr-
det (Gefährdungsprognose
gemäß §4 Abs.1 HeimAufG)
Empfehlungstarif gültig ab
1.1.2015:
Eigener Patient: € 55,99
Fremder Patient: € 105,87
B) Freiheitsbeschränkung
durch
y
medikamentöse
Maßnahmen oder
y
sonstige Ärztin/Arzt ge-
setzlich vorbehaltene Maß-
nahmen:
>
Prüfung der Aktualität der
ärztlichen Dokumente, ob
die Freiheitsbeschränkung
zur Abwehr dieser Gefahr
unerlässlich
ist und ob sie in
ihrer Dauer und Intensivität
im Verhältnis zur Gefahr
an-
gemessen ist sowie dass die
Gefahr
nicht durch andere
Maßnahmen
– insb. scho-
nendere Betreuungs- oder
Pflegemaßnahmen – abge-
wendet werden kann.
>
Die Untersuchungser­
gebnisse sind gem. § 6
HeimAufG zu dokumen-
tieren.
>
Aufklärung § 7 über
Grund,
Art, Beginn
und voraussicht-
liche
Dauer
der Freiheitsbe-
schränkung sowie
>
Verständigung der Lei-
tung der Einrichtung
>
Anordnung
Eigener Patient: € 83,47
Fremder Patient: € 105,87
C) Für beide Teile A+B
Eigener Patient: € 117,48
Fremder Patient: € 148,62
1...,26-27,28-29,30-31,32-33,34-35,36-37,38-39,40-41,42-43,44-45 48-49,50-51,52-53,54-55,56-57,58-59,60
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