AERZTE Steiermark 4_2015 - page 26-27

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Ærzte
Steiermark
 || 04|2015
arzt und recht
arzt und recht
Grafik: Fotolia, Montage: Mirko Maric´
Arzneimittelversand
Eine Arzneimittelbestellung
über das Internet mag zwar
mit „bis zu 40 % billigeren
Preisen“ locken, eine unsiche-
re Sache bleibt sie allemal.
Abgesehen davon, dass der
beworbene Preisvorteil nur
in den seltensten Fällen tat-
sächlich erreicht wird und
die Transportspesen erst ab
einem erklecklichen Bestell-
wert wegfallen, ist das Inter-
net erwiesenermaßen der
Vertriebsmotor für Arzneimit-
telfälschungen. In der Apo-
theke vor Ort bekommt man
seine Arzneimittel sofort und
mit persönlicher kompeten-
ter Beratung und nicht erst
nach 3-5tägiger Lieferzeit.
Niemand mag mit Kopfweh,
Schnupfen, Husten oder Sod-
brennen mehrere Tage auf
die bestellten Medikamente
warten. Wer garantiert ei-
nem zudem, dass man kein
gefälschtes Produkt geliefert
bekommen hat und dass die
Transportbedingungen ein-
gehalten wurden? Das kann
nur die Apotheke vor Ort,
die ihre Medikamente in ei-
ner dokumentierten direkten
Linie über den Großhandel
vom Erzeuger bezieht.
Zudem ist der Versandhan-
del mit Arzneimitteln Rosi-
nenpickerei: kostenintensive
Leistungen wie Nacht- und
Wochenenddienste, Individu-
alanfertigungen oder die täg-
liche Betreuung Suchtkranker
b r a u c h e n
und können
die Medika-
menten-Ver-
sender nicht
anbieten.
Mag.pharm. Dr.
Gerhard Kobinger
Foto: Sissi Furgler
ist erforderlich, wenn eine
5-jährige Berufstätigkeit
im Gesundheitswesen bzw.
3-jährige ärztliche Tätigkeit
im deutschsprachigen Raum,
eine deutschsprachige Ma-
tura, ein deutschsprachiges
Studium, eine ärztliche
Ausbildung und Arzt- oder
Facharztprüfung im deutsch-
sprachigem Raum oder ein
erfolgreich absolviertes Stu-
dium der deutschen Sprache
viertem Studium ist die Vor-
lage der Promotionsurkunde
ausreichend. Die ärztliche
Tätigkeit kann frühestens mit
dem Datum der Verleihung
des akademischen Grades laut
Promotionsurkunde aufge-
nommen werden.
Wurde das Studium im EWR-
Ausland absolviert, ist zusätz-
lich zur Promotionsurkunde
eine EU-Konformitätsbe-
nachgewiesen werden kann.
Aufenthaltstitel
Erforderlich ist ein Aufent-
haltstitel, mit dem das Recht
auf Ausübung einer selbst-
ständigen oder unselbststän-
digen Erwerbstätigkeit ver-
bunden ist.
Freien Zugang zum Arbeits-
markt in Österreich haben
BürgerInnen der EU-Mit-
scheinigung über das Studi-
um vorzulegen. Für Unterla-
gen, die nicht in Deutsch oder
Englisch verfasst sind, ist eine
beglaubigte Übersetzung bei-
zulegen.
Sollte das Studium in Ländern
absolviert worden sein, die
nicht dem EWR (EU, EFTA,
Schweiz) angehören, ist eine
Nostrifikation des Studiums
an einer österreichischen Me-
gliedstaaten (außer Kroatien),
der EWR-Staaten Island, Nor-
wegen und Liechtenstein, wie
auch Schweizer Staatsbürger­
Innen.
StaatbürgerInnen aus Kro-
atien benötigen noch eine
Beschäftigungsbewilligung
des Arbeitsmarktservices;
die Bescheinigung ist bei der
Eintragung in die Ärzteliste
vorzulegen.
Personen aus allen anderen
Staaten benötigen eine Auf-
enthaltskarte, einen Aufent-
haltstitel oder eine Niederlas-
sungsbewilligung.
„Rot-Weiß-Rot“-Karte
Neben anderen Varianten von
dizinischen Universität not-
wendig. Dies kann bis zu drei
Jahre dauern.
Kriterien für die
Aufnahme in die
Ärzteliste
Sprachkenntnisse
Muttersprache Deutsch
Die ärztliche Tätigkeit kann
aufgenommen werden, wenn
die weiteren Erfordernisse zur
Berufsausübung erfüllt sind.
Muttersprache
nicht Deutsch
Ärztinnen und Ärzte, deren
Muttersprache nicht Deutsch
ist, haben die ausreichenden
Kenntnisse der deutschen
Sprache durch Absolvierung
der ärztlichen Deutschprü-
fung nachzuweisen. Deutsch-
prüfungen bietet die Akade-
mie der Ärzte (
-
demie.at) derzeit monatlich
an, die Anmeldung muss spä-
testens drei Wochen vor dem
Prüfungstermin erfolgen.
Bereits bei Anmeldung muss
ein Zertifikat über eine er-
folgreich abgelegte allgemei-
ne Deutschprüfung in der
Schwierigkeitsstufe B2 vor-
gelegt werden. Sie wird von
Institutionen und Sprach-
schulen im In- und Ausland
angeboten.
Ausnahme:
Keine Prüfung
Woher die (ausländischen) Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark kommen
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