AERZTE Steiermark 4_2015 - page 32-33

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Ærzte
Steiermark
 || 04|2015
Ærzte
Steiermark
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Ursula Fressel
Der Beginn des absoluten Be-
schäftigungsverbotes errechnet
sich aus dem voraussichtlichen
Geburtstermin. Der Dienstge-
ber ist verpflichtet, nach Erhalt
der Mitteilung dem zustän-
digen Arbeitsinspektorat eine
schriftliche diesbezügliche
Meldung zu machen.
Es besteht auch gegenüber der
Ärztekammer eine Meldever-
pflichtung über
y
Beginn und Ende des vor-
zeitigen oder gesetzlichen
Alwin Günzberg
Insgesamt verfolgten 100.000
Menschen das Programm der
CeBIT Global Conferences,
dem Vortrag von Glenn
Greenwald („the Guardi-
an“) und Edward Snowden
wohnten alleine 40.000 Men-
schen bei.
d!conomy“
Unter dem Topt hema
„d!conomy“ – als Kurzform für
digitale Economy – beschäf-
tigte sich die CeBIT 2015 mit
der allgegenwärtigen Digita-
lisierung, die das berufliche
und gesellschaftliche Umfeld
immer stärker prägt: „Big
Data“ und „Cloud Computing“
(= das Speichern von Daten in
einem entfernten Rechenzen-
trum, aber auch die entfernte
Ausführung von Program-
men) waren die Schlagwörter
für die fortschreitende Ver-
netzung über das Internet,
sowohl im wirtschaftlichen,
als auch im gesellschaftlichen
Bereich. Die stetig wachsen-
den Datenmengen rückten
das Thema IT-Sicherheit wei-
ter in den Vordergrund. Zahl-
reiche Aussteller haben dazu
neue Lösungen vorgestellt.
So rief auch Snowden die
CeBIT-BesucherInnen dazu
auf, vorsichtig mit ihren Da-
ten umzugehen. Ein High-
light der CEBIT 2015 war die
Live-Demo des Profi-Hackers
Kevin Mitnick, der einst vom
FBI gesucht wurde und heute
für Regierungen und Unter-
nehmen rund um den Glo-
bus tätig ist. Unumstritten
ist, dass die CeBIT 2015 für
die Digitalbranche wieder
Mutterschutzes,
y
die Geburt eines Kindes,
y
einen eventuellen Gebüh-
renurlaub sowie
y
den Beginn und das Ende
der Elternkarenzzeit.
Von Seiten des Wohlfahrts-
fonds wird auf Antrag ein
zusätzliches Wochengeld ge-
währt.
Angestellte Ärztinnen
Das zusätzliche Wochengeld
wird für ausschließlich ange-
stellte Ärztinnen für den Zeit-
raum des gesetzlichen Mutter-
schutzes – das ist der Zeitraum
zusätzlichen Schwung und
starke Impulse hinterlassen
hat. Mich persönlich interes-
sierten natürlich vorrangig
Anwendungen für die Medi-
zin und für niedergelassene
ÄrztInnen. Besonders beein-
druckt haben mich – unter
anderem – folgende Themen:
Digitale Kontaktlinsen
Digitale Kontaktlinsen sollen
DiabetikerInnen in Zukunft
das Leben leichter machen.
Novartis hat sich die Rechte
an einer „Smart Lens“-Tech-
nologie gesichert, die Google
entwickelt hat. In einer Kon-
taktlinse sind ein Sensor und
ein Miniatur-Funkchip zwi-
schen zwei Schichten inte-
griert. Die Blutzucker-Werte
werden sekündlich über die
Tränenflüssigkeit gemessen,
wobei das System bei Schwan-
kungen der Glukose-Werte
warnen kann.
Bildschirmanpassung
an Lesegeschwindigkeit
Beim Lesen von Texten legt
jeder sein eigenes Tempo vor.
Diese Tatsache haben sich
Saarbrücker Informatiker zu-
nutze gemacht: Sie haben ein
Software-System entwickelt,
des absoluten Beschäftigungs-
verbotes – gewährt. Dies sind
die acht Wochen vor dem
voraussichtlichen Geburtster-
min, der Geburtstermin und
die acht Wochen nach dem
tatsächlichen Geburtstermin
(insg. 113 Tage). Wenn es sich
um eine Früh-, Mehrlingsge-
burt oder einen Kaiserschnitt
handelt, verlängert sich der
Zeitraum auf zwölf Wochen
nach demGeburtstermin (insg.
141 Tage). Alle Tage, die durch
eine frühere Entbindung ver-
loren gehen, werden gewis-
sermaßen an die acht- bzw.
zwölfwöchige Schutzfrist nach
der Geburt „angehängt“.
Die Höhe des Wochengeldes
für ausschließlich angestellte
Ärztinnen beträgt im Kalen-
derjahr 2015 mindestens EUR
1.346,96, das sind EUR 11,92
pro Tag.
Niedergelassene bzw.
selbstständig tätige
Ärztinnen
Bei selbstständig tätigen
Ärztinnen besteht aufgrund
der fehlenden gesetzlichen
Grundlagen kein absolutes
Beschäftigungsverbot. Von
Seiten des Wohlfahrtsfonds
gibt es für niedergelassene
Ärz t i nnen und Wohn-
sitzärztinnen, die aufgrund
der Schwangerschaft ihren
ärztlichen Beruf nicht mehr
ausüben können, auf Antrag
ein Wochengeld. Dies wird
längstens für die Zeit des
gesetzlichen Mutterschutzes
gewährt (dies sind. insg. 113
bzw. 141 Tage). Das Wochen-
das erkennt, wie schnell ein
Text am Bildschirm gelesen
wird. Über ein Eyetracking
System werden die Blicke der
NutzerInnen erfasst und da-
raus die Lesegeschwindigkeit
errechnet.
Innovationen ohne Ende
Spracherkennungssysteme
scheinen gewaltig dazuzuler-
nen: So könnte bereits in Kür-
ze das Gesprochene mit der
PatientInnen-Kartei interak-
tiv auf Plausibilität geprüft
werden.
Mobile EKG-Geräte
sind in der Lage, die Ergeb-
nisse an eine Smartphone-
APP weiterzuleiten, sodass
die Diagnostik auch von der
Ferne erfolgen kann. Smart-
phones können nun auch
auf digitale Anzeigen ver-
schiedenster Geräte „geschult“
werden. Diverse Resultate
von mobilen Diagnostikge-
räten, wie z.B. Thrombo-Test
oder Blutzuckermessgeräten,
werden über das Handy in
die Patientenkartei übermit-
telt.
Die Telefonie der Zukunft
heißt „Cloud TK“:
Sie wird die
gute alte ISDN Telefonanla-
ge in der Ordinationspraxis
ersetzen. Alle Funktionen ei-
ner üblichen TK-Anlage wer-
geld berechnet sich in diesem
Fall aus dem 90stel des nach-
gewiesenen Umsatzes der
letzten drei vollen Monate vor
Einstellung der ärztlichen Tä-
tigkeit, maximal jedoch in der
Höhe des Tagsatzes des indi-
viduellen Hausbehandlungs-
taggeldes, mindestens jedoch
in Höhe von EUR 11,92.
Voraussetzungen
für die Gewährung:
Voraussetzung für die Ge-
währung des Wochengeldes
ist, dass die erstmalige or-
dentliche Mitgliedschaft zur
Ärztekammer für Steiermark
seit mindestens sechs Mona-
ten besteht und die Ärztin seit
mindestens sechs Monaten
auch ärztlich tätig gewesen ist.
Folgende Unterlagen werden
für die Beantragung des Wo-
chengeldes benötigt:
y
Kopie der Seite des Mutter-
Kind-Passes, auf der der
voraussichtliche/errechnete
Geburtstermin vermerkt ist,
y
aktuelle Bankverbindung
(IBAN),
y
Geburtsurkunde,
y
Nachweis einer evtl. Früh-,
Mehrlingsgeburt oder des
Kaiserschnitts,
y
Mutterschaftsbestätigung
der Krankenversicherung,
in dem der gesamte Zeit-
raum des Mutterschutzes
vermerkt ist.
Der Anspruch auf eine Kran-
kenbeihilfe ist bei Bezug des
Wochengeldes ausgeschlossen.
Die gute Nachricht zuletzt:
Der Bezug des Wochengeldes
ist steuerfrei.
den im Rechenzentren eines
spezialisierten Dienstleisters
gehostet und über das Inter-
net bereitgestellt. So kann je-
derzeit jedes (Mobil) Telefon
als Nebenstelle konfiguriert
und individuell eingerich-
tet werden. Kostenersparnis
und -transparenz, beliebige
Skalierbarkeit, der Wegfall
teurer Hardwareinvestitionen,
kein Wartungsaufwand, die
Verwaltung verschiedenster
Ansagen sind nur einige Vor-
teile der virtuellen Telefo-
nanlage. Auch im Bereich
Serious Games
gibt es beein-
druckende Entwicklungen:
Ein Simulationsspiel bildet
den kompletten Alltag eines
Arztes in der Notaufnahme
nach. Von der Anamnese bis
hin zur Behandlung muss die/
der JungärztIn sich an realen
Fällen unter Zeitdruck be-
weisen. Ein eigens dafür ent-
wickelter Editor ermöglicht
Lehrkräften eigene medizi-
nische Fälle zu implementie-
ren. Die Fülle der Information
aus der CEBIT lassen sich na-
türlich nicht in wenigen Wor-
ten beschreiben. Nun liegt es
an uns Softwareherstellern,
diese Innovationsanregungen
umzusetzen.
wirtschaft
&
Erfolg
wirtschaft
&
Erfolg
Fotos: Deutsche Messe
Das Wochengeld
CEBIT LIFE aus Hannover
Zum Schutz der
Gesundheit der werdenden und stillenden Mütter sowie
ihrer Kinder gibt es rechtliche Bestimmungen (z.B. das Mutterschutzge-
setz, Elternkarenzurlaubsgesetz usw.), die vom Arbeitgeber eingehalten
werden müssen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Schwanger-
schaft und der voraussichtliche Geburtstermin dem Arbeitgeber bekannt
gegeben werden.
Die CeBIT 2015
ist ihrem Ruf nachgekommen und gibt global Impulse für
Innovationen in der Welt der IT. Über 3.300 Aussteller aus 70 Nationen prä-
sentierten sich auf der CeBIT und lockten 221.000 Besucher nach Hannover.
Foto: Shutterstock
» Je besser meine Patienten über ihre Erkrankung
Bescheid wissen, umso aktiver nehmen sie an ih-
rer Behandlung teil! «
(0316) 80 35-1855
Schulung für Bluthochdruck-Patienten
1...,12-13,14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31 34-35,36-37,38-39,40-41,42-43,44-45,46-47,48-49,50-51,52-53,...60
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