AERZTE Steiermark 4_2015 - page 42-43

Ærzte
Steiermark
 || 04|2015
43
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Spirale: Steuerfrei nur bei therapeutischem Ziel
Stationsärztin/Stationsarzt
und Notärztin/Notarzt
für das Landeskrankenhaus Weiz
(Abtlg. für Chirurgie, Abtlg. für Innere Medizin,
Abtlg. für Anästhesie und Intensivmedizin)
Dienstantritt:
nach Vereinbarung
Einstufung:
entsprechend den KAGes-Richtlinien, Mindesteinstufung
Stationsärztin/Stationsarzt: SI/3 Schema – Stufe 1
3.589,00, bzw.
Mindesteinstufung Fachärztin/Facharzt: SI/4 Schema – Stufe 1
4.836,00 zzgl. Zulagen und ärztl. Honorare (Kages-Gehaltsansätze)
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung möglich
Befristung:
vorerst 6 Monate mit Option auf unbefristete Verlängerung
Anforderungen:
abgeschlossene Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin
oder Fachärztin/Facharzt im jeweiligen Sonderfach
notärztliches Diplom
neben fachspezifischen Kenntnissen wünschen wir uns eine/n Bewerber/in
mit Einsatzfreude, hoher sozialer Kompetenz, entsprechendem Interesse
an eigenverantwortlicher Tätigkeit und ausgeprägter Teamfähigkeit
Ihre Bewerbung richten Sie bis
spätestens 30.04.2015
an den Ärztlichen Direktor, Prim. Dr. Gerhard Zischka,
Franz-Pichler-Straße 85, 8160 Weiz oder per E-Mail an:
Das Land Steiermark und die KAGes als Unternehmen
im Alleineigentum des Landes Steiermark streben eine
weitere Erhöhung des Frauenanteils an und laden daher
besonders Frauen zur Bewerbung ein.
Das Gesundheitsunternehmen der Steiermark
Menschen helfen Menschen
Ihr kompetenter Partner für praxis orientierte IT Lösungen.
Ærzte
Steiermark
 || 05|2011
29
hoSpIz
I B
Informatik
B e r a t u n g
Ges.m.b.H
8020 Graz, Kalvarienbergstr. 76-78/3
4810 Gmunden, Bahnhofstraße 4
Tel.: 0810 / 820 210
Ihr kompetenter Partner für
praxis orientierte IT Lösungen.
Wir beraten Sie gerne!
ArztInformationsSysteme GmbH
A
R
Z
T
IS
interdisziplinärer Ebene die
nötigen pflegerischen Voraus-
setzungen und eine entspre-
chende Betreuung im jewei-
ligen Haus zu schaffen, inhalt-
lich, qualitativ und finanziell.
Es zeigte sich aber von Anfang
an, dass die dezentrale Betreu-
ung und Pflege nur dort er-
folgreich werden kann, wo die
nötige palliativmedizinische
Versorgung rund um die Uhr
zur Verfügung steht - eine
der großen Hürden, die es zu
überwinden gilt. Nicht nur für
das Projekt, sondern für eine
generelle, zukunftweisende
Konzeption.
Es stehen zwei Lösungsansät-
ze zur Verfügung: Der Ausbau
der Mobilen Dienste und der
Aufbau eines palliativmedi-
zinischen Fangnetzes in der
niedergelassenen Praxis. Noch
ist nicht abzusehen, in wel-
che Richtung die Entwicklung
geht. Der wahrscheinlich kost-
spieligere zentrale Ansatz hat
im Moment das konkretere
Entwicklungspotenzial, da
Palliativeinrichtungen laufend
in den ÖKAP eingeplant wer-
den und die Finanzierung
über die Landesfonds ein-
facher einzurichten ist als im
dezentralen Bereich über die
Sozialversicherungen.
Ich meine, dass der anstehen-
de Auf bau der Infrastruk-
tur für eine flächendeckende
palliativmedizinische Ver-
sorgung nicht einer zufäl-
ligen Entwicklung überlassen
werden sollte, sondern dass
sich die Ärzteschaft und ihre
Standesvertretung aktiv in
diesen zukunftweisenden Ent-
wicklungsprozess einbringen
müssen. Es ist höchste Zeit,
dass ein Planungsschwer-
punkt gesetzt wird und dass
laufend für Information und
Motivation aller Betroffenen,
der Öffentlichkeit und der
Kollegenschaft gesorgt wird.
In diesem Sinne möchte ich
auf zwei Veranstaltungen auf-
merksam machen: Die Dis-
kussionsveranstaltung „Für
ein menschenwürdiges Le-
bensende – Aufgehoben oder
Hin- und Hergeschoben“ am
28. 6. 2011 um 18.30 Uhr in
der Alten Universität in Graz,
die von der Hospizakademie
Steiermark und der UNI
for LIFE in Kooperation mit
„Geist & Gegenwart“ veranstal-
tet wird und der 3. Österrei-
chische Palliativkongress, der
von 8. bis 10. Dezember 2011
in Klagenfurt unter dem Mot-
to „Vom richtigen Zeitpunkt
- Palliative Care“ stattfindet.
Die Einbindung der Pallia-
tivmedizin in das geordnete
Regelwerk des Gesundheits-
wesens wird sich auf die Arbeit
von uns ÄrztInnen sehr stark
auswirken. Der Entwicklungs-
prozess sollte daher von uns
auch sorgsam beobachtet und
so weit wie möglich mitgestal-
tet werden.
Dr. Karl Harnoncourt ist Ob-
mann des steirischen Hospiz-
vereins.
Veranstaltungen:
„Für ein menschenwürdiges Lebensende:
Aufgehoben oder Hin- und Hergeschoben“
28. 6. 2011, 18.30 Uhr, Alte Universität, Graz
3. Österreichischer interdisziplinärer Palliativkongress
„Vom richtigen Zeitpunkt – Palliative Care“
8.–10. 12. 2011 in Klagenfurt
Nähere Informationen erhalten Sie unter :
.
Ordinations- u. Bürozentrum 90 - 275m
Penthousewohnungen 86 - 127 m
Tiefgarage, Lift
Nähe LKH Graz
Beste Lage
Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H.
Hartenaugasse 6a, A-8010 Graz
Kontakt: Frau Gudrun Hörmann Tel.: 0664 847 16 33
Mail:
8020 Graz, Kalvarienbergstr. 76-78/3 • 4810 Gmunden, Bahnhofstraße 4
Tel.: 0810 820 210 •
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I B
Informatik
Beratung
Ges.m.b.H
8020 Graz, Kalvarienbergstr. 76-78/3
4
8
hofstraße 4
210
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interdisziplinärer Ebene die
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setzungen und eine entspre-
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Es zeigte sich aber von Anfang
an, dass die dezentrale Betreu-
ung und Pflege nur dort er-
folgreich werden kann, wo die
nötige palliativmedizinische
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zur Verfügung steht - eine
der großen Hürden, die es zu
überwinden gilt. Nicht nur für
das Projekt, sondern für eine
generelle, zukunftweisende
Konzeption.
Es stehen zwei Lösungsansät-
zezurVerfügung:DerAusbau
der Mobilen Dienste und der
Aufbau eines palliativmedi-
zinischen Fangnetzes in der
niedergelassenenPraxis.Noch
ist nicht abzusehen, in wel
che Richtung die Entwicklung
geht. Der wahrscheinlich kost-
spieligere zentrale Ansatz hat
im Moment as konkretere
Entwicklungspotenzial, da
Palliativeinrichtungen laufend
in den ÖKAP eingeplant wer-
den und die Finanzierung
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dezentralen Bereich über die
Sozialversicherungen.
Ich meine, dass der anstehen-
de Aufbau der Infrastruk-
tur für eine flächendeckende
palliativmedizinische Ver-
sorgung nicht einer zufäl-
ligen Entwicklung überlassen
werden sollte, sondern dass
sich die Ärzteschaft und ihre
Standesvertretung aktiv in
diesen zukunftweisenden Ent-
wicklungsprozess einbringen
müssen. Es ist höchste Zeit,
dass ein Planungsschwer-
punkt gesetzt wird und dass
laufend für Information und
Motivation aller Betroffenen,
der Öffentlichkeit und der
Kollegenschaft gesorgt wird.
In diesem Sinne möchte ich
auf zwei Veranstaltungen auf-
merksam machen: Die Dis-
kussionsveranstaltung „Für
ein menschenwürdiges Le-
bensende – Aufgehoben oder
Hin- und Hergeschoben“ am
28. 6. 2011 um 18.30 Uhr in
der Alten Universität in Graz,
die von der Hospizakademie
Steiermark und der UNI
for LIFE in Kooperation mit
„Geist & Gegenwart“ veranstal-
tet wird und der 3. Österrei-
chische Palliativkongress, der
von 8. bis 10. Dezember 2011
in Klagenfurt unter dem Mot-
to „Vom richtigen Zeitpunkt
- Palliative Care“ stattfindet.
Die Einbindung der Pallia-
tivmedizin in das geordnete
Regelwerk des Gesundheits-
wesenswirdsichaufdieArbeit
von uns ÄrztInnen sehr stark
auswirken. Der Entwicklungs-
prozess sollte daher von uns
auch sorgsam beobachtet und
so weit wie möglich mitgestal-
tet werden.
Dr. Karl Harnoncourt ist Ob-
mann des steirischen Hospiz-
vereins.
Veranstaltungen:
„Für ein menschenwürdiges Lebensende:
Aufgehoben oder Hin- und Hergeschoben“
28. 6. 2011, 18.30 Uhr, Alte Universität, Graz
3. Österreichischer interdisziplinärer Palliativkongress
„Vom richtigen Zeitpunkt – Palli tive Care“
8.–10. 12. 2011 in Klagenfurt
Nähere Informationen erhalten Sie unter :
Ordinations-u.Bürozentrum90 -275m
Penthousewohnungen86 -127m
Tiefgarage,Lift
NäheLKHGraz
BesteLage
Gesellschaft fürStadterneuerungundAssanierungm.b.H.
Hartenaugasse6a,A-8010Graz
Kontakt:FrauGudrunHörmann Tel.:06648471633
Mail:
Für Fragen stehen wir Ihnen
jederzeit zur Verfügung.
Durchhefter Coldimin
Ärztliche Leistungen im
Zusammenhang mit Empfängnis-
verhütung waren seit 2006 umsatzsteuerfrei. Nun bestimmt ein
Erlass des Finanzministeriums, dass ärztliche Leistungen zur
Spirale nur mehr bei therapeutischem Ziel steuerfrei sind.
Es gibt ja praktisch keinen
Bereich des täglichen Lebens,
der nicht Bezüge zur Welt
des Geldes hätte – und da-
mit auch zum Steuerwesen.
In ziemlich intime Bereiche
stieß allerdings ein Erlass des
Finanzministeriums im Ok-
tober letzten Jahres vor (SZK-
010219/0451-Ust/2014): Dem-
nach sind ärztliche Leistungen
im Zusammenhang mit dem
Einsetzen von IUDs (vulgo
„Spiralen“) nur mehr dann
eine steuerfreie Heilbehand-
lung im Sinne des § 6 Abs. 1
Z 19 UStG, wenn damit ein
therapeutisches Ziel verfolgt
wird. Zuvor hatte ein Erlass
aus 2006 gegolten, demzufol-
ge ärztliche Leistungen rund
um Empfängnisverhütung
Umsatzsteuer-befreit waren.
Die Österreichische Ärzte-
kammer legte rasch Protest
ein: Die Bundesfachgruppe
für Gynäkologie stellte auf
Basis eines Fachgutachtens
klar, dass das Einsetzen der
Spiral in nahezu allen Fällen
einem therapeutischen Ziel
dient – stieß bei der Finanz
damit aber auf taube Ohren.
Immerhin konnte durch den
Einspruch aber erreicht wer-
den, dass der neue Erlass erst
für Umsätze Anwendung fin-
det, die nach dem 31. 12. 2014
ausgeführt wurden.
Damit sind die Lieferung und
das Einsetzen einer Spira-
le seit 1. Jänner 2015 dann
umsatzsteuerpflichtig, wenn
dies nicht der Verfolgung
eines therapeutischen Zieles/
Zweckes dient bzw. nicht dem
Schutz und der Aufrechter-
haltung der Gesundheit dient
– wie das die einschlägige
EuGH-Judikatur vorsieht.
Zur Abgrenzung der wenigen
umsatzsteuerpflichtigen Fälle
empfiehlt die ÖÄK eine ent-
sprechende Dokumentation –
unter Wahrung der ärztlichen
Schweigepflicht auch gegenü-
ber den Organen der Finanz-
verwaltung. Es wird angeregt,
über die Vorgangsweise bei
allfälliger Vorlage von Unter-
lagen Kontakt mit dem Steu-
erberater aufzunehmen.
Der Erlass findet für Umsätze Anwendung, die
nach dem 31. 12. 2014 ausgeführt wurden.
Um AERZTE Steiermark öffentlich zugänglich machen
zu können, werden Fachinserate, die laut Arzneimittel-
gesetz nur Personen zugänglich gemacht werden dürfen,
die zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln
berechtigt sind, in der Online-Ausgabe entfernt.
1...,22-23,24-25,26-27,28-29,30-31,32-33,34-35,36-37,38-39,40-41 44-45,46-47,48-49,50-51,52-53,54-55,56-57,58-59,60
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