AERZTE Steiermark 4_2015 - page 40-41

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Ærzte
Steiermark
 || 04|2015
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Durchhefter Abilify
Kleine Kassen GKK Leistung
FARBDUPLEX DIAGNOSTIK
DS 1
(C(G), D, I)
Bidirektionale Dopplersonographie der Extremitätenarterien mit Messung der di-
stalen Arteriendrucke, Registrierung der Strömungskurve der Extremitätenarterien,
Durchführung eventueller Funktionsteste sowie Dokumentation und Beurteilung;
Auch bei Messung aller Extremitäten ist diese Position nur einmal verrechenbar.
DS 2
(C, D, I)
312
(D)
Bidirektionale Dopplersonographie der Extremitätenvenen mit Registrierung der
Strömungskurve, Durchführung eventueller Funktionsteste sowie Dokumentation
und Beurteilung bei Beinveneninsuffizienz; Die Positionen DS 1 und DS 2 sind zu-
sammen nur mit Begründung verrechenbar.
DS 3
(I, N)
Bidirektionale dopplersonographische Untersuchung des Carotis- und Vertebralis-
Arteriensystems sowie der perorbitalen Arterien mit Kompressionsmanöver und
Dokumentation; Pos. DS 3 und FD 1 sind gemeinsam nicht verrechenbar.
DS 4
(R, I, N)
Zuschlag zu Pos. FD 1 für dopplersonographische Untersuchung der Peritorbital-
arterien mit Kompressionsmanöver und Dokumentation (bei Verdacht auf haemo-
dynamisch signifikante Stenose im nicht einsehbaren cervikalen Abschnitt sowie
intrakraniell)
DS 5 (nur BVA)
(N)
Transcranielle Dopplersonographie der intrecraniellen Arterien
einschließlich Dokumentation
FD 1
(R, I, N)
847
(N)
Farbduplexsonographie des Carotis- und Vertebralis-Arteriensystems;
Die Positionen DS 3 und DS 1 sind gemeinsam nicht verrechenbar.
FD 2
(R, C(G), I, K)
Zuschlag zu den Positionen US 1 sowie US 3 für Farbduplexsonographie
bei Verdacht auf Pfortaderverschluss im B-Bild
FD 3
(R, C, I)
Zuschlag zur Position US 5 für Farbduplexsonographie des Körperstammes
bei Aneurysmen, insbesondere der Bauchaorta
FD 4
(D, I, C(G), R)
Farbduplexsonographie der Extremitätenarterien bei Vorliegen eines pathologischen
bidirektionalen Dopplersonographiebefundes; Auch bei Messung aller Extremitäten
ist diese Position nur einmal verrechenbar.
FD 5
(D, I, C(G), R)
Farbduplexsonographie der Extremitätenvenen bei Vorliegen eines klinischen Hin-
weises auf eine akute Thrombose der tiefen Beinvenen; Auch bei Messung aller
Extremitäten ist die Position nur einmal verrechenbar.
ECHOKARDIOGRAPHIE
EK 1
(I)
507
(I)
Echokardiographie mit zweidimensionaler Darstellung inklusive TM-Registrierung
(inkl. Befunderstellung)
EK 2
(I)
583
(I)
Echokardiographie gemäß Pos. EK 1einschließlich Dopplersonographie des Herzens
mit gepulstem und/oder CW Doppler. Verrechenbar in folgender Indikation: Dia-
gnose, Beurteilung und Kontrolle angeborener oder erworbener Vitien; Beurteilung
des pulmonal-arteriellen Druckes; Beurteilung der systolischen und diastolischen
Linksventrikelfunktion
34g
(I)
506
(I)
Ergometrien
19r
(I, C)
201
(C, I)
Gastroskopien
19s, O 10h
(I, C)
202, 206
(C, I)
Coloskopien mit und ohne Polypektomie
VUCO
VUCOP
(I, C)
207, 208
(C, I)
VU-Coloskopien mit und ohne Polypektomie
Ausbildungs- und Gerätenach-
weise für 24 h-Blutdruckmes-
sung und Langzeit-EKG sind
bei den Kleinen Kassen erfor-
derlich.
Verrechnungsablauf
Für die zuvor angeführten
Leistungen gilt Folgendes: Die
Verrechnung kann frühestens
jeweils mit Beginn jenes Quar-
tals einsetzen, in welchem die
Übermittlung der entspre-
chenden Unterlagen nach-
weislich erfolgt, sofern diese
spätestens am 20. des zweiten
Monats dieses Quartals beim
Geschäftsausschuss der Steier-
märkischen Krankenversiche-
rungsträger einlangen.
Übermitteln Sie bitte sämt-
liche Unterlagen an die Ärz-
tekammer, z.H. Frau Böhme.
Nach entsprechender Prüfung
werden die Ausbildungs- und
Gerätenachweise an die Kran-
kenversicherungsträger über-
mittelt.
Bei Fragen erreichen Sie Frau
Böhme unter der Tel. Nr. 0316
8044 DW 28 oder per Email
unter
Um AERZTE Steiermark öffentlich zugänglich machen
zu können, werden Fachinserate, die laut Arzneimittel-
gesetz nur Personen zugänglich gemacht werden dürfen,
die zur Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln
berechtigt sind, in der Online-Ausgabe entfernt.
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