Ærzte
Steiermark
 || 04|2014
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aufgrund der Ablehnung von
Projekten des „Forum Medi-
zin Ethik“ durch das BM für
Bildung geschehen ist!
Kein therapeutisches
Handeln
Als ARGE „Ethik“ müssen
wir zudem feststellen, dass
aktive Sterbehilfe niemals ein
ärztliches Handeln sein kann,
da jede therapeutische Inten-
tion auf das Erleben der Ver-
besserung eines belastenden
Zustandes abzielt, keineswegs
jedoch in einer aktiven Been-
digung des Lebens bestehen
kann!
Herausforderungen
und Forderungen
Die derzeit stattfindende Dis-
kussion ist auch Ausdruck des
Leidens und Unbehagens von
PatientInnen und deren An-
gehörigen. Wir fühlen uns als
MitarbeiterInnen des Gesund-
heitssystems direkt angespro-
chen und sehen die Tätigkeit
unserer Arbeitsgruppe neben
der Vermittlung von Sachwis-
sen auch in der Mitwirkung an
der laufenden Verbesserung
des Angebots an adäquater
medizinischer Betreuung und
Begleitung der uns anver-
trauten PatientInnen und de-
ren Angehörigen. Angesichts
der vorgetragenen Argumente,
welche auf der Erfahrung der
in der ARGE „Ethik“ tätigen
Intensiv- und Palliativmedi-
zinerInnen beruhen und eine
breitere Sichtweise der ge-
genwärtigen Diskussion ge-
währleisten sollen, fordern wir
daher die Verantwortlichen in
Gesellschaft und Politik auf:
y
Die schon in zahlreichen
Konzepten erarbeitete sta-
tionäre und ambulante
Schmerz- und Palliativme-
dizinische Versorgung in
Österreich zu verbessern
bzw. gemäß dem ÖBIG-
Konzept aus dem Jahr 2004
umzusetzen;
y
Die Grundlagen und struk-
turellen Möglichkeiten für
eine fundierte Schmerz- und
Palliativmedizinische Aus-
und Fortbildung zu schaffen;
y
Jedwede Anstrengungen
zu unterstützen, welche
den Wissensstand über die
Möglichkeiten der Patien-
tenverfügung bzw. Vorsor-
gevollmacht verbessern, wo-
bei auch die Bildungsinsti-
tutionen mit qualitätvollen
fächerübergreifenden Aus-
bildungskonzepten in die
Pflicht genommen werden
sollen.
Zweifellos wird nach Durch-
führung dieser dringend not-
wendigen Maßnahmen die
Diskussion um aktive Ster-
behilfe nicht gänzlich ver-
stummen. Wenn es jedoch
gelingt, eine flächendeckende,
qualitativ hochwertige Palli-
ativ- und Schmerztherapeu-
tische Versorgung unserer
PatientInnen zu schaffen und
mittels Hilfskonstrukten die
Selbstbestimmung verantwor-
tungsvoll bis zum Lebensende
zu gewährleisten, sind wir als
ARGE überzeugt, dass eine
Form der Unterstützung eines
zu Ende gehenden Lebens
geboten werden kann, welche
dem Menschen und der Ge-
sellschaft angemessener ist
als dies alle Rufe zur vorge-
zogenen Lebensbeendigung
– einschließlich neuer gesetz-
licher Normsetzungen – zu
leisten vermögen!
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