Foto:
elga
schon so.
Aber auch die historischen
Medikationsdaten stehen zur
Verfügung.
Herbek:
Das ist dann der
ausdrückliche Wille des Pa-
tienten.
Die HIV-Station der KAGes
hängt nicht in deren KIS. Das
Gentechnikgesetz legt strengere
Maßstäbe an als ELGA …?
Herbek:
Die Festlegungen im
Gentechnikgesetz gelten auch
für das ELGA-Gesetz.
Aber gerade diese Beispiele zei-
gen doch, dass den in solchen
Bereichen tätigen Menschen
nicht nur am Anfang, sondern
dauerhaft immense Aufklä-
rungsarbeit abverlangt wird.
Herbek:
Wenn man die Seg-
mente, die sich immer noch
in einem tabuisierten Be-
reich befinden, anschaut, ob-
wohl etwa HIV heute eine gut
behandelbare Krankheit ist,
wird es immer die Aufgabe
des Personals an den ent-
sprechenden Stationen sein,
auch die nichtmedizinischen
Rahmenbedingungen für ihre
Patienten zu berücksichtigen.
Nur: Heute weiß der Patient,
dass die Daten nicht anderswo
zugänglich sind. Er muss die
Informationen nicht managen.
Das wird sich ab 2015 dra-
stisch ändern. Das gilt ja nicht
nur für HIV, sondern auch für
viele sexuell übertragbaren
Krankheiten.
Herbek:
Man muss für sich
persönlich die Entscheidung
abwägen. ELGA räumt dem
Patienten mehr Rechte ein
und überträgt ihm damit
auch mehr Verantwortung
für die eigenen Gesundheits-
daten. Man kann aber auch
entsprechend steuern.
Auf der ELGA-Website gibt es
Beispiele für strukturiert auf-
bereitete Daten. Tatsächlich
sind auch in den Krankenhäu-
sern die meisten Unterlagen
noch nicht maschinenlesbar.
Zeigen Sie da nicht eine Wirk-
lichkeit, die es jetzt noch nicht
gibt?
Herbek:
Das Gesetz formu-
liert hier Vorgaben …
… soweit technisch möglich,
heißt es im Gesetz …
Herbek:
… genau. Und die
Krankenhausverbünde ar-
beiten auf eine höhere Struk-
turqualität hin. Die Befunde,
die für ELGA bereitgestellt
werden, müssen ja auch Min-
destkriterien erfüllen. Auch
in der Minimalausführung
sind hier schon wichtige tech-
nische Kriterien vorhanden,
Hallo ELGA
Robert Ernst-Kaiser
Mag für die deutsche Bundeskanzlerin An-
gela Merkel das Internet „Neuland“ sein
– für mich ist es das nicht. Also mache ich
mich auf, als Patient ELGA zu erkunden.
Abgeschreckt von „NSA“, „Bifie“ & Co., habe
ich mir bei der ELGA-Hotline telefonisch
ein paar Ratschläge eingeholt. Eines vorweg:
Die dort erhaltenen Auskünfte lindern mei-
ne Skepsis gegenüber der Gesundheitsakte
ELGA nicht wirklich.
Eines meiner größten Bedenken: Dass
Betriebsärztinnen und –ärzte Einsicht in
Gesundheitsakten der MitarbeiterInnen
bekommen. „Die haben die Software nicht
und können nichts einsehen“, antwortet mir
die freundliche Dame an der Hotline. „Aber
die arbeiten ja großteils auch in einer eige-
nen Praxis und müssen daher in das System
kommen“, war meine skeptische Entgegnung.
„Ja aber nur, wenn sie auch privat bei diesem
Arzt sind, kann er dann ihre Gesundheits-
daten einsehen. Und wenn es jemand doch
versucht, gibt es Ombudsstellen und Pro-
tokolle, in denen alles nachverfolgt werden
kann“, versucht mich die Mitarbeiterin der
Hotline zu beruhigen. Geschafft hat sie es
nicht. Protokolle dienen zur Archivierung.
Und Archive sind dazu da, um zu stöbern,
wenn ich etwas suche.
Also erkundige ich mich nach der Handysi-
gnatur, die ich ja brauche, um in das System
einsteigen zu können, und darüber was
passiert, wenn sich meine Telefonnummer
ändern sollte. „Da müssen Sie bitte bei einer
anderen Hotline anrufen“, ist die Antwort.
Diesen weiteren Anruf erspare ich mir je-
doch. Ich bestelle für mich das Austrittsfor-
mular und werde dieses „Neuland“ nicht von
Beginn an betreten. Ich werde es mir zum
Start von der Ferne ansehen und später ent-
scheiden, ob ich ein Mitglied dieses Systems
werden will.
Wie gehe ich
als Patient mit
ELGA um? Diese Gedanken ge-
hen mir schon lange durch den
Kopf. Also habe mich bei der
ELGA-Hotline erkundigt.
[…]
Ærzte
Steiermark
 || 04|2014
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