Ærzte
Steiermark
 || 04|2014
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cirsmedical
Foto: Ärztekammer
Verlässlichkeit von Medikamententools
in Bezug auf Austauschpräparate
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich
Innere Medizin und trug sich in einem Krankenhaus zu. Er
wurde von einer Ärztin/einem Arzt mit mehr als 5-jähriger
Berufserfahrung auf CIRSmedical gestellt.
Als Medikamentenverordnende/r Ärztin/Arzt ist man
häufig damit konfrontiert, dass die von der Patientin/vom
Patienten eingenommenen Medikamente im Kranken-
haus nicht ident (gleicher Name bzw. Hersteller) verfügbar
sind – weshalb, bei Weiterverordnung während des Auf-
enthaltes, wirkstoffgleiche Präparate verwendet werden.
Diese ändern sich immer wieder – wahrscheinlich aus
ökonomischen Gründen. In einem LKH wurden die Ärzt­
Innen dazu angehalten, ein Apothekentool zu verwenden,
um das entsprechende, derzeit im Haus verfügbare Präpa-
rat (=Austauschpräparat), zu verordnen (= in die Fieber-
kurve zu schreiben). Im gegenständlichen Fall wurde ein
wirkstoffgleiches Präparat für HOVA- oder NERVENRUH
Tabletten mittels dieses Infoportals gesucht. Dabei wurde
als Austauschpräparat DEXDOR-Inj. Lsg. „ausgeworfen“,
welches nicht wirkstoffgleich (potentes Hypnotikum) und
nur auf Intensivstationen zu verwenden ist. Der Fehler ist
aufgefallen, das Medikament wurde nicht verwendet. Als
Grund sieht die Ärztin/der Arzt einen Programm- oder
Wartungsfehler. Die Ärztin/Der Arzt rät, nicht auf das
Programm zu vertrauen und einen Wirkstoffvergleich
durchzuführen – was natürlich Zeitaufwand bedeutet und
zusätzlich die Verwendung des Programms (an unserer
Abteilung verpflichtend) ad absurdum führt.
ExpertIn der Österreichischen Apothekerkammer:
An oberster Stelle bei der Medikation sollte nicht die
Ökonomie, sondern die Patientin/der Patient stehen – d.h.
wenn einWechsel nicht unbedingt nötig ist, sollte schon aus
Gründen der Compliance an der bestehenden Medikation
festgehalten werden. Sollten wirklich ökonomische Gründe
imVordergrund stehen, sollte man zunächst die Ökonomie
prüfen, eine Packung Nervenruh fte 60ST kostet 8,65 Euro
oder Hova 30ST kostet 7,80 Euro. (Dexdor kostet minde-
stens 186,50 Euro). Bedient man sich beim Austausch von
Arzneimitteln eines Softwaretools, sollte dies jedenfalls
– um Wirkstoffgleichheit zu erzielen – auch die Wirkstoffe
vergleichend anzeigen. Für die Arzneimittelverwaltung
sollte jedenfalls ein/e PharmazeutIn zuständig sein, wobei
dadurch sowohl ökonomische, als auch alle pharmazeu-
tischen Aspekte Berücksichtigung finden. Eine Unterstüt-
zung durch eine von PharmazeutInnen geprüfte Software
hätte dieses Problem erst gar nicht entstehen lassen.
CIRSmedical.at
fall des monats
Der Tipp von
der Expertin
Notarztdiplome
Um die Gültigkeit des Notarztdiploms aufrecht zu halten,
ist es erforderlich, alle zwei Jahre Fortbildungen gemäß §
40 Abs. 3 zu absolvieren. Für die Fristenberechnung ist als
Stichtag immer das Datum der Notarztprüfung heranzu-
ziehen. Zu beachten ist, dass die Gültigkeit des Notarztde-
kretes erlischt, wenn zwischen zwei Fortbildungen mehr
als drei Jahre liegen. In so einem Fall wäre die Notarzt-
prüfung zu wiederholen, um wieder ein gültiges Dekret
zu erlangen.
Ich empfehle Ihnen, Ihre Fortbildungsfristen im Auge zu
behalten, da die Ärztekammer für Steiermark die Gültig-
keit der Notarztdiplome nicht automatisch prüft. Wenn
Sie aber Ihre Fortbildungsbestätigungen regelmäßig an
das Notfallreferat der ÄK Stmk. übermitteln, kann bei
Anfragen rasch und unkompliziert Auskunft über Fortbil-
dungsfristen oder über die Gültigkeit des Notarztdekretes
gegeben werden.
Die Fortbildungsbestätigungen können in Kopie an das
Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie Katastro-
phendienste
Ärztekammer für Steiermark, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz
z.H. Frau Jasmin Pfingstl
E-Mail:
Tel. 0316 8044-47
Fax: 0316 8044-130
übermittelt werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Gültigkeit des
Notarztdiplomes oder Fortbildungsfristen stehe ich Ihnen
gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Notarztprüfungstermin im Mai 2014
Für all jene, die an einer Erneuerung ihres Dekretes in-
teressiert sind, da sie derzeit kein gültiges Notarztdekret
besitzen (weil z.B. Fortbildungsfristen versäumt wurden),
gibt es die Möglichkeit, im Mai 2014 an der Notarztprü-
fung teilzunehmen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte
ebenfalls an das Notfallreferat.
Jasmin Pfingstl
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