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Ærzte
Steiermark
 || 04|2014
promotion Epilepsie
Epilepsie –
Arbeiten erlaubt?!
Die 2014 beschlossene Leitlinie Epilepsie am Arbeitsplatz unterstützt bei Arbeits-
platzintegration von Menschen mit Epilepsie durch Anleitung bei der Risikoeinschät-
zung. Die Inzidenz aktiver Epilepsien in Europa wird 2005 von der WHO mit 0,83 %
der Einwohner angegeben. Weltweit erkranken vorübergehend etwa 3 bis 5 % der
Bevölkerung im Laufe ihres Lebens. Damit sind genauso viele Menschen an einer
Epilepsie erkrankt wie beispielsweise an behandlungsbedürftigem Diabetes. Die
jährliche Zahl an Neuerkrankungen in Österreich liegt zwischen 3.920 und 15.200.
Mit modernen Medikamen-
ten bzw. durch einen epi-
lepsiechirurgischen Eingriff
werden ca. 75 % der Be-
troffenen langfristig anfalls-
frei. Trotz der prinzipiell
guten Prognose ist Epilep-
sie aus Unwissenheit und
Angst auch heute noch
ein Diskriminierungsgrund.
Vorurteile verhindern die In-
tegration Betroffener. Meist
macht den Betroffenen
und ihren Familien mehr
die soziale Ausgrenzung
als die Krankheit selbst zu
schaffen. Statistiken be-
legen, dass Anfallskranke
im Durchschnitt den glei-
chen IQ haben wie die
Gesamtbevölkerung. Geht
man davon aus, dass Epi-
lepsien in der Regel nicht
mit kognitiven Einschrän-
kungen einhergehen, muss
man annehmen, dass viele
der an Epilepsie Erkrank-
ten aufgrund ihrer Krank-
heit benachteiligt werden,
d. h. nicht die gleichen
Bildungschancen erhalten,
denn Personen mit Epilep-
sie erreichen im Vergleich
zur Gesamtbevölkerung nur
unterdurchschnittliche Bil-
dung. Die Schullaufbahn
und der Schulabschluss
sind aber entscheidende
Faktoren für den Lebens-
und Berufsweg von Kindern
und Jugendlichen.
Epilepsie Erwerbstätig-
keit oder Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenrate unter
Menschen mit Epilepsie ist
im Vergleich zur Arbeitslo-
sigkeit in der Gesamtbe-
völkerung etwa doppelt bis
drei Mal so hoch. Men-
schen mit Epilepsie weisen
die gleiche Spannbreite an
Intelligenz, Geschicklich-
keit und Belastbarkeit auf
wie alle anderen Menschen
auch. Einschränkungen im
Arbeitsleben ergeben sich
lediglich durch Symptome
während eines Anfalls und
gegebenenfalls zusätzliche
Erkrankungen. Diese Sym-
ptome sind individuell sehr
unterschiedlich. Eine in-
dividuelle Beratung bzgl.
beruflicher Möglichkeiten ist
daher absolut notwendig.
In den Köpfen der Bevöl-
kerung wird Epilepsie meist
Neue Leitlinie
Im Auftrag des Bundessozialamtes erarbeitete eine Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen der Österreichische Gesell-
schaft für Epileptologie, Bundessozialamt, AUVA, Arbeitsinspektorat, ÖGB, AMS, Epilepsie & Arbeit gemeinnützige GmbH
sowie der Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich, in den letzten drei Jahren eine Leitlinie für die Beurteilung der indi-
viduellen Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Epilepsie, kurz „Epilepsie am Arbeitsplatz“.
Zur Schwere der Anfälle – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Selbst- und Fremdgefährdung - werden fünf verschie-
dene Kategorien unterschieden – von gering bis stark gefährdend:
Kategorie „O“ - erhaltenes Bewusstsein, erhaltene Haltungskontrolle und Handlungsfähigkeit;
Kategorie „A“ - Beeinträchtigungen der Handlungsfähigkeit bei erhaltenem Bewusstsein mit Haltungskontrolle
Kategorie „B“ - Handlungsunterbrechung bei Bewusstseinsstörung mit Haltungskontrolle
Kategorie „C“ - Handlungsfähigkeit mit/ohne Bewusstseinsstörung bei Verlust der Haltungskontrolle
Kategorie „D“ - unangemessene Handlungen bei Bewusstseinsstörungen mit/ohne Haltungskontrolle
Die Einstufung in die zutreffende Gefährdungskategorie soll immer durch die/den behandelnde/n Neurologe/in erfolgen. Die
Kategorie „0“ mit arbeitsmedizinisch nicht relevanten Anfallssymptomen führt zu keinerlei beruflichen Einschränkungen.
Kategorie „D“ lässt nur noch wenige Tätigkeitsfelder offen.
Beispielhaft sind in der Leitlinie einige Tätigkeiten wie Bildschirmarbeit, Arbeiten mit Absturzgefahr, Nachtarbeit usw. und
die Gefährdung in einigen Berufen beschrieben. Die Leitlinie kann unter
he-
runter geladen werden. Unter
sind Hilfsmittel beschrieben und Fallbeispiele von ArbeitnehmerInnen mit
Epilepsie angeführt.
Autorin: Mag. Elisabeth Pless, zertifizierte Epilepsiefachberaterin
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