Ærzte
Steiermark
 || 04|2014
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Foto: iSrock
gleich gesetzt mit Grand
Mal Anfällen, Gedächtnis-
verlust und Wesensverän-
derungen. Die Krankheit
gilt als unheilbar. Menschen
mit Epilepsie gelten als
wenig leistungsfähig. Zum
Teil werden sogar Beden-
ken geäußert, dass Men-
schen mit Epilepsie einen
negativen Einfluss auf das
Betriebsklima hätten. Als
unheimlich empfindet das
Umfeld, dass Anfälle aus
heiterem Himmel kommen.
Bedrohlich ist, dass ein An-
fall mit Unfallrisiken und Tod
assoziiert wird. Viele Erst-
helfer fühlen sich oft hilflos
und überfordert. Schließlich
muss auch die Meinung
korrigiert werden, dass je-
der Anfall ein Notfall ist. We-
der ist immer die Rettung
oder ein Notarzt nötig, noch
muss jedes Mal ein Not-
fallmedikament verabreicht
werden.
UnternehmerInnen ha-
ben Angst vor Haftung
und Regress
Laut Gesetz (Arbeitneh-
merInnenschutzgesetz § 4
und § 6) sind Unterneh-
merInnen verpflichtet, die
für die Sicherheit und Ge-
sundheit ihrer Arbeitneh-
merInnen bestehenden Ge-
fahren zu ermitteln und zu
beurteilen. Die Ergebnisse
einer Untersuchung des
Chemiekonzerns BASF und
des Berufsbildungswerks
Bethel zu Fehlzeiten und
zur Unfallhäufigkeit bestä-
tigen, dass Menschen mit
Epilepsie nicht häufiger Ar-
beitsunfälle und auch nicht
mehr Krankenstandstage
als andere MitarbeiterInnen
haben. Dies gilt für ge-
werblich-technische Berufe
und auch für Berufe im
Dienstleistungssektor. Ein
großes Hindernis für die
Beschäftigung von Men-
schen mit Epilepsie ist of-
fensichtlich die mangelnde
Aufklärung über die Krank-
heit selbst: Angst der Un-
ternehmerInnen bezüglich
Haftung, Unfallrisiko, man-
gelndes Wissen bei Erster
Hilfe etc.
Risikoeinschätzung –
Eigen- und Fremdge-
fährdung
Ein pauschales Verbot für
alle Menschen mit Epilepsie,
bestimmte Tätigkeiten aus-
zuüben, ist nicht sinnvoll,
da sich der Anfallsablauf
von Person zu Person un-
terscheidet, bei Wieder-
holung der Anfälle bei der
gleichen Person allerdings
immer gleichartig sind und
deshalb nicht schema-
tisch, sondern individuell
beurteilt werden müssen.
Die verschiedenen Epilep-
sieformen machen eine
Beurteilung der Arbeitsfä-
higkeit und beruflichen Ein-
setzbarkeit von Anfallskran-
ken sehr komplex. Bei der
individuellen Beurteilung
der Eignung- bzw. Gefähr-
dung an einem bestimmten
Arbeitsplatz geht man zu-
erst von einer detaillierten
Anfallsbeschreibung durch
den Betroffenen oder An-
gehörigen aus.
Wesentlich sind
• der genaue Hergang inkl.
Orientierungsphase (mögli-
cherweise unangemessene
Handlungen nach den An-
fällen) und Dauer der An-
fälle,
• liegen verlässliche Auren
vor (während derer der Be-
troffene noch reaktionsfä-
hig ist),
• gibt es tageszeitliche Bin-
dungen der Anfälle (verläss-
liche Bindung an den Schlaf
oder die Aufwachsituation),
• gibt es verlässliche, ver-
meidbare Anfallsauslöser,
• Häufigkeit der Anfälle.
Die Tätigkeit und das Ar-
beitsumfeld werden in Be-
ziehung zum individuellen
Anfallsgeschehen gestellt
und so das etwaige Risiko
beurteilt. Im Rahmen einer
Arbeitsplatzbegehung er-
folgt die Aufnahme des Ar-
beitsumfeldes und der aus-
geführten Tätigkeiten des
Betroffenen, die verwende-
ten Geräte und Maschinen,
deren Arbeitsweise und Si-
cherheitsvorkehrungen etc.
Die Beurteilung erfolgt idea-
ler Weise immer in Zusam-
menarbeit verschiedener
promotion Epilepsie
LEA – Leben mit Epilepsie in der Arbeitswelt
Besondere Unterstützung erhalten Menschen mit Epilep-
sie beim
Pilotprojekt LEA – Leben mit Epilepsie in der
Arbeitswelt.
Hier werden Betroffen bei der Arbeitsplatz-
suche, bei Problemen am Arbeitsplatz und Jugendliche
bzgl. Aus- und Weiterbildung unterstützt. LEA wird aus
Mitteln des Bundessozialamtes gefördert.
Weitere Informationen: Mag.
a
Elisabeth Pless zertifizierte
Epilepsiefachberaterin, Tel. 0664/601774100;
E-Mail:
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