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I) Allgemeine Informationen

1) Unser Wohlfahrtsfonds

Sicher - Effizient - Solidarisch - Rentabel - Unabhängig

Diese Begriffe umschreiben sehr genau, was der Wohlfahrtsfonds für Sie als Mitglied der Ärztekammer für Steiermark bzw. Landeszahnärztekammer Steiermark leistet.

 

Unabhängig

Dieses Versorgungssystem in der Selbstverwaltung der steirischen Ärzt*innen und Zahnärzt*innen besteht ausschließlich für diese und deren Angehörige und ist völlig unabhängig vom Staat.
Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom staatlichen Pensions- und Sozialversicher-ungssystem, aber auch ganz wesentlich von kommerziellen Angeboten privater Pensionsversicherer.


Sicher

Die Sicherheit des Wohlfahrtsfonds beruht auf strenger Kontrolle durch versicherungsmathema-tische Sachverständige und staatlich befugte Prüfungsgesellschaften und der politischen Verantwortung der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen in der eigenen steirischen Standesvertretung.
Durch die ausgewogene Absicherung des Anlagevermögens sind Pensionen und Sozialleistungen langfristig sicher und unabhängig von staatlichen Eingriffen.


Effizient

Im Vergleich zum staatlichen Pensionssystem ist der Wohlfahrtsfonds eine größenmäßig überschaubare und deswegen effizient kontrollierbare Einrichtung mit einem geschlossenen Risikokreis.
Im Gegensatz zu privaten Versicherern verwendet der Wohlfahrtsfonds seine Gewinne ausschließlich für den Fonds zugunsten der Ärzteschaft/Zahnärzteschaft und deren Angehörigen.
Für die Verwaltung werden nur ca. drei Prozent der jährlichen Beiträge eingesetzt. Damit ist die effiziente Verwendung der Mittel im Sinne der Mitglieder sichergestellt.


Solidarisch

Der Wohlfahrtsfonds ist eine Einrichtung der steirischen Ärzteschaft/Zahnärzteschaft für die steirischen Ärzt*innen und Zahnärzt*innen. Das heißt, vom ersten Tag der Mitgliedschaft an haben Sie Anspruch auf die Leistungen des Wohlfahrtsfonds (Invaliditätsversorgung, Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung, Krankenbeihilfe, Notstands- und Unterstützungsfonds).
Durch eine auf Ihren persönlichen beruflichen Weg zugeschnittene Pensionsvorsorge gibt es gleichzeitig auch eine langfristige Absicherung.

Die angeführten Informationen gelten für Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen in gleicher Weise. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text auf die Unterscheidung verzichtet, sofern es nicht inhaltlich notwendig ist.

 

2) Verwaltung des Wohlfahrtsfonds / Ansprechpartner

Der Verwaltungsausschuss:

Der Wohlfahrtsfonds wird vom Verwaltungsausschuss „verwaltet“. Es handelt sich dabei um ein ärztegesetzlich vorgesehenes Gremium, das in der Steiermark aus 12 Ärzt*innen der Vollversammlung, 2 Vertretern der Landeszahnärztekammer und dem kooptierten Seniorenreferenten besteht.

Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist seit Mai 2017 Dr. Gert Kollegger, sein Stellvertreter ist PD Dr. Dr. Jürgen Prattes.

Alle an den Wohlfahrtsfonds gerichteten Anträge werden vom Verwaltungsausschuss behandelt. Die Mitteilung der Entscheidung des Verwaltungsausschusses erfolgt in Form eines Bescheides.

Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nicht öffentlich und finden alle 4 bis 6 Wochen – mit Ausnahme der Sommerferien – statt.

 

Ansprechpartner im Wohlfahrtsfonds:

Das Team des Wohlfahrtsfonds steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Persönliche Termine sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.

Viele Fragen können in der Regel auch auf kurzem Wege telefonisch oder per E-Mail geklärt und beantwortet werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Videokonferenz.

 

  • Sabine Steirer (DW 66)
    Beiträge angestellte Ärzt*innen, Krankenbeihilfe
  • Carmen Renner (DW 64)
    Beiträge niedergelassene Ärzt*innen, Wohnsitzärzt*innen, Versorgungsleistungen, Todesfallmeldungen
  • Kirstin Schauer (DW 67)
    Ermäßigungen (WFF und Kammerumlage), Ratenzahlungen, Stundungen, Verfügung für die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung, Beitragsüberstellungen aus anderen Bundesländern, Seniorenreferat
  • Ursula Fressel (DW 65)
    Beiträge, Leistungen, Allfälliges
  • Angelika Schön (DW 44)
    Beiträge, Leistungen, Allfälliges

Fax: 0316-8044-136
E-Mail: wff@aekstmk.or.at

 

Terminanfrage:

Stellen Sie hier eine Terminanfrage an den Wohlfahrtsfonds.

 

3) Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds

Damit Ärzt*innen ihren Beruf in Österreich ausüben dürfen, ist eine verpflichtende Eintragung in die Ärzteliste vorgesehen. Mit dieser Eintragung in die Ärzteliste hat der Gesetzgeber eine verpflichtende, automatische Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds jener Landesärztekammer vorgesehen, in dessen Bereich man die ärztliche Tätigkeit aufgenommen hat.

 

Ärztliche Tätigkeit in 2 Bundesländern innerhalb Österreichs:

Wenn man in Bundesländern innerhalb Österreichs (z.B. Steiermark und Kärnten) ärztlich tätig ist, dann gibt es nur eine Mitgliedschaft zu einem Wohlfahrtsfonds und zwar zu jenem, in dessen Bereich zuerst die ärztliche Tätigkeit aufgenommen wurde.

Die Kammerumlage ist hingegen in beiden Landesärztekammern zu entrichten.

WICHTIG: Bei der Anmeldung in der Zweitkammer ist ein Befreiungsantrag an den dortigen Wohlfahrtsfonds unter Beilage der Mitgliedschaftsbestätigung zum Wohlfahrtsfonds der Erstkammer zu stellen.

ACHTUNG: Sobald die Mitgliedschaft zur Erstkammer beendet wird, ist dies der bisherigen Zweitkammer umgehend zu melden (Meldeverpflichtung gemäß § 29 Abs. 1 ÄrzteG innerhalb von 1 Woche!).

 

Befreiung von der Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds:

Die Gründe für eine Befreiung von der Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds sind im Ärztegesetz genau geregelt. Wenn man pragmatisierter Bundesbeamter oder weiterhin Mitglied zu einem anderen berufsständischen Versorgungswerk (bspw. Bayerische Ärzteversorgung) ist, kann man sich auf Antrag von der Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds befreien lassen.

Bei einer Mitgliedschaft zu einem berufsständischen Versorgungswerk ist zudem jährlich unaufgefordert eine Mitgliedschaftsbestätigung mit einem Beitragsnachweis (bspw. Kontoauszug) vorzulegen.

 

Die wichtigsten Fragen:

Unter den FAQ’s sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Punkt „Mitgliedschaft zum WFF“  zusammengefasst.

 

4) Rechtsgrundlagen

Die aktuell gültige Version der Rechtsgrundlagen ( Satzungen des Wohlfahrtsfonds, Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung, Geschäftsplan für die Beitragsorientierte Zusatzversorgung des WFF, Umlagenordnung ) finden Sie unter https://www.aekstmk.or.at/92.

 

5) Formulare

Sämtliche Informationen zu den einzelnen Beiträgen und Leistungen enthalten die direkten Links zu den betreffenden Formularen im Downloacenter.

Sämtliche Formulare finden Sie übersichtlich im Downloadcenter

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