Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

KulturSommerNacht der Medizin
30.06.2023, ab 18.00 Uhr

zum Kalender...

Organe

Die ordentlichen Kammerangehörigen sind berechtigt, die Mitglieder der Vollversammlung (Kammerräte) zu wählen und alle ordentlichen Kammerangehörigen können zu Mitgliedern der Vollversammlung (Kammerräten) gewählt werden.
Im Folgenden finden Sie Erläuterungen und Mitglieder der einzelnen Gremien:
 

Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf TwitterFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE