Die Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin im Überblick
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Ärztinnen und Ärzte, die eine allgemeinmedizinische Ausbildung absolvieren möchten und erstmalig ab dem 1. Juni 2026 in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen werden, können nur noch die Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin beginnen.
Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für Allgemeinmedizin vor dem 1. Juni 2026 begonnen haben, können diese entweder abschließen oder in die neue fachärztliche Ausbildung übertreten.
Nähere Informationen zum Übertrittsverfahren folgen, sobald diese feststehen.
Die Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin dauert ab dem 1. Juni 2030, nach einer Übergangsperiode mit einer schrittweisen Erhöhung der Sonderfach-Schwerpunktausbildungszeit, insgesamt 5 Jahre.
Für den Ausbildungsbeginn wird auf den 1. Tag der Basisausbildung abgestellt.
Die 33-monatige Sonderfach-Grundausbildung (SFG) setzt sich aus den folgenden verpflichtend zu absolvierenden Fachgebieten zusammen:
a) Ausbildungsbeginn bis 31. Mai 2030:
Verpflichtend zu absolvierende Fachgebiete (24 Monate):
- Allgemeinmedizin und Familienmedizin (6 Monate, verpflichtend in Lehr(gruppen)praxis, Lehrambulatorium, Zentraler ambulanter Erstversorgung)
- Innere Medizin (6 Monate)
- Kinder- und Jugendheilkunde (3 Monate)
- Orthopädie und Traumatologie (3 Monate)
- Neurologie (3 Monate)
- Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (3 Monate)
Zudem sind drei Wahlfächer in der Dauer von jeweils zumindest drei Monaten aus den folgenden Sonderfächern zu absolvieren (3 x 3 Monate):
- Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Augenheilkunde und Optometrie
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Radiologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
Werden die Sonderfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht als Wahlfächer absolviert, so sind in den genannten Sonderfächern Kurse oder eLearning-Einheiten im Rahmen der Akademie der Ärzte zu absolvieren.
b) Ausbildungsbeginn ab 1. Juni 2030:
Verpflichtend zu absolvierende Fachgebiete (30 Monate):
- Allgemeinmedizin und Familienmedizin (6 Monate, verpflichtend in Lehr(gruppen)praxis, Lehrambulatorium, Zentraler ambulanter Erstversorgung)
- Innere Medizin (6 Monate)
- Kinder- und Jugendheilkunde (3 Monate)
- Orthopädie und Traumatologie (3 Monate)
- Neurologie (3 Monate)
- Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (3 Monate)
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (3 Monate)
- Haut- und Geschlechtskrankheiten (3 Monate)
Zudem ist ein weiteres Wahlfach in der Dauer von zumindest 3 Monaten aus den folgenden Sonderfächern zu absolvieren (1 x 3 Monate):
- Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Augenheilkunde und Optometrie
- Allgemein- und Viszeralchirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Radiologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
Die Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung (SFS) wird schrittweise von 6 Monaten (Ausbildungsbeginn ab dem 01.06.2026) auf 18 Monate (Ausbildungsbeginn ab dem 01.06.2030) angehoben (siehe Grafik oben).
Ab einem Ausbildungsbeginn ab dem 01.06.2030 kann optional ein wissenschaftliches Modul im Ausmaß von bis zu 6 Monaten absolviert werden, wobei sich diesfalls die 18-monatige SFS für Allgemeinmedizin und Familienmedizin entsprechend verkürzt.
Zum vertieften Kompetenzerwerb sind in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung gesonderte Ausbildungseinheiten zu absolvieren:
- durch die Teilnahme an Balint-Gruppen im Umfang von zumindest 30 Stunden (davon maximal 20 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung)
- und durch Tätigkeit in Krankenanstalten in der Zeit zwischen 7.00 Uhr - 16.00 Uhr
oder durch die Teilnahme an qualitätsgesicherten Kursen im Ausmaß von zumindest 80 Stunden
(davon maximal 40 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung) in einem der folgenden Bereiche:- Suchttherapie
- Geriatrie
- Palliativmedizin
- Psychosomatik
- Schmerztherapie
- Notfallmedizin
- Prävention
- Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz, Public Health
- Arbeits- und Umweltmedizin
- Gendermedizin
- Sonografie
Absolvierung von Inhalten in der Lehr(gruppen)praxis
a) Sonderfach-Grundausbildung:
In der Sonderfach-Grundausbildung sind 6 Monate im Fachgebiet Allgemeinmedizin und Familienmedizin verpflichtend in anerkannten Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder einer Organisationseinheit der Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) an einer Krankenanstalt zu absolvieren.
Darüber hinaus können im Rahmen der Sonderfach-Grundausbildung maximal weitere 6 Monate in anerkannten Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder einer ZAE in den folgenden Sonderfächern absolviert werden:
- Kinder- und Jugendheilkunde
- Neurologie
- Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Augenheilkunde und Optometrie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Radiologie
- Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
b) Sonderfach-Schwerpunktausbildung:
Die gesamte Sonderfach-Schwerpunktausbildung ist in einer allgemeinmedizinischen Lehr(gruppen)praxis oder in einem für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorium (nicht jedoch an einer ZAE) zu absolvieren.
Fachärztliche Prüfung
Zur Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist auch die fachärztliche Prüfung positiv zu absolvieren. Zulassungsvoraussetzung für den Antritt zur Prüfung sind derzeit 42 anrechenbare Ausbildungsmonate zum Zeitpunkt der Anmeldung (Anmeldefrist ist jeweils zwei Monate vor dem Prüfungstermin).
Die fachärztliche Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin wird zentral abgehalten.
Der erste Termin wird voraussichtlich im Herbst 2026 stattfinden.
Sechstelregelung
Verhinderungszeiten werden auf Ausbildungsabschnitte (Basisausbildung, SFG, SFS) berechnet.
Zum Beispiel sind für die gesamte Sonderfach-Grundausbildung insgesamt 165 Fehltage zulässig (33 Monate x 5 Tage).