Rasterzeugnisse
- Rasterzeugnisse für die Ausbildung nach ÄAO 2006:
www.aerztekammer.at/kef-und-rz-vo-2006 - Rasterzeugnisse für die Ausbildung nach ÄAO 2015:
www.aerztekammer.at/ausbildungsinhalte-und-rasterzeugnisse-kef-und-rz-v-2015
Rasterzeugnisse und allfällige Beilagen zu den Rasterzeugnissen sollten möglichst zeitnah nach Erhalt im Original* bei der Landesärztekammer vorgelegt werden.
* Zur Vorlage von Originaldokumenten bringen Sie bitte jeweils das Original und eine Kopie. Sie können die Unterlagen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten der Ärztekammer für Steiermark am Empfang vorzeigen. Das Original nehmen Sie gleich wieder mit, die Kopie bleibt in der Ärztekammer. Unterlagen, die nicht im Original vorzulegen sind, können auch per E-Mail übermittelt werden an ausbildung@aekstmk.or.at.
Ergänzende Informationen zu Rasterzeugnissen:
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Rundschreiben "Leitfaden zur Ausstellung von Rasterzeugnissen" (Stand: November 2024)
In diesem Rundschreiben werden die grundlegenden Fragen zum Ausfüllen der Rasterzeugnisse nach ÄAO 2015 und ÄAO 2006 beantwortet.
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Informationsblatt "Ihr organisatorischer Weg zum AM-/FA-Diplom ÄAO 2015" (Stand 2025)
In diesem Informationsblatt können Sie als Ärztin bzw. als Arzt in Ausbildung nachlesen, worauf Sie bei der Ausstellung Ihres Rasterzeugnisses achten sollten. Es enthält auch Informationen zur Prüfungsanmeldung und zur Lehrpraxis.