Rasterzeugnisse

Rasterzeugnisse und allfällige Beilagen zu den Rasterzeugnissen sollten möglichst zeitnah nach Erhalt im Original* bei der Landesärztekammer vorgelegt werden.

* Zur Vorlage von Originaldokumenten bringen Sie bitte jeweils das Original und eine Kopie. Sie können die Unterlagen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten der Ärztekammer für Steiermark am Empfang vorzeigen. Das Original nehmen Sie gleich wieder mit, die Kopie bleibt in der Ärztekammer. Unterlagen, die nicht im Original vorzulegen sind, können auch per E-Mail übermittelt werden an ausbildung@aekstmk.or.at. 

Ergänzende Informationen zu Rasterzeugnissen: