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Anmeldung / Meldewesen

Sie planen, eine ärztliche Tätigkeit in der Steiermark aufzunehmen?

Nehmen Sie rechtzeitig vor Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit mit uns Kontakt auf:

Informations- und Mitgliederservice
Ärztekammer für Steiermark
Haus der Medizin
Kaiserfeldgasse 29
8010 Graz

T. +43 (0316) 8044-0
F. +43 (0316) 8044-790
info@aekstmk.or.at

Sie werden erstmalig in Österreich tätig? Je nachdem, wo Sie Ihr Studium bzw. Ihre Ausbildung absolviert haben, sind unterschiedliche Dokumente vorzulegen:

Ausführliche Informationen zur Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Österreich bietet die Österreichische Ärztekammer.

Folgende Formulare stehen für die Anmeldung zur Verfügung:

Mit der Eintragung in die Ärzteliste geht auch die Mitgliedschaft im Wohlfahrtsfonds der steirischen Ärztinnen und Ärzte Hand in Hand.

10 Fragen/Antworten für Jungmediziner

 

Ärzteausweis, Arztnummer und Tafel „Ärztin/Arzt im Dienst“

Ordentliche Mitglieder einer Ärztekammer erhalten als Nachweis für die Eintragung in die Ärzteliste der ÖÄK einen Ärzteausweis, der mit diesem Formular bei der Landesärztekammer zu beantragen ist. Auf dem Ärzteausweis ist die ÖÄK-Arztnummer angedruckt. Ihre ÖÄK-Arztnummer können Sie auch auf der Homepage der ÖÄK unter www.aerztekammer.at/abfrage-arztnummer in etwa nach zwei Wochen ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit abfragen.

Wenn Ihr Ärzteausweis in Verlust geraten ist, benötigen wir für die Beantragung eines neuen Ärzteausweises zusätzlich zum Formular eine Verlustanzeige der Polizei oder einen Nachweis vom Fundamt (https://www.fundamt.gv.at/WebPublic/#verloren).

Ordentliche Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark, die als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt gemeldet sind und über einen Führerschein (gültige Lenkerberechtigung für die Klasse B) verfügen, können die Ausstellung einer Tafel „Ärztin/Arzt im Dienst“ beantragen. Die Tafel kostet EUR 15,00 und wird per Post zugeschickt.

 

Meldewesen

Sie sind bereits bei der Ärztekammer für Steiermark gemeldet und wechseln Ihren Dienstgeber oder haben Ihr Dienstverhältnis beendet?

Sie nehmen ein Dienstverhältnis oder eine wohnsitzärztliche Nebentätigkeit auf?

Sie sind nur noch freiberuflich tätig und werden Wohnsitzärztin/Wohnsitzarzt?

Sie eröffnen eine Ordination?

Sie verlegen oder schließen einen bestehenden Ordinationsstandort?

Sie sind umgezogen und möchten die Änderung Ihrer Wohnadresse bekanntgeben?

Sie haben geheiratet oder freuen sich über die Geburt eines Kindes?

Bitte melden Sie uns all diese Änderung schriftlich, zB per E-Mail an info@aekstmk.or.at unter Vorlage der jeweiligen Nachweise (zB Dienstvertrag, Heiratsurkunde…).

Nutzen Sie bei Bedarf das Formular „Änderungsmeldung“.

Für die Eröffnung oder Verlegung einer Ordination verwenden Sie bitte jedenfalls das jeweilige Formular.

Spätestens mit Beginn der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (zB wohnsitzärztliche Nebentätigkeit, Praxiseröffnung) muss die Bestätigung einer gesetzeskonformen Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG durch Ihre Versicherung bei der Ärztekammer vorliegen.

Beachten Sie bitte die ärztegesetzliche Meldefrist von längstens einer Woche.



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