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ELGA: Ab- und anmelden – die Akte verwalten


Grundsätzlich sind alle sozial Krankenversicherten in Österreich im ELGA-System angemeldet, auch wenn derzeit noch keine medizinischen Daten eingegeben werden (können). Dagegen gibt es massive Datenschutzbedenken, weil das Prinzip, dass man sich für ein solches System anmelden kann, wenn man es nutzen will, durch das Prinzip ersetzt wurde, dass man sich abmelden muss, wenn man schwerwiegende Bedenken hat.

Die Verwaltung der eigenen elektronischen Gesundheitsakte soll in erster Linie über das ELGA-Online-Portal erfolgen. Das ist allerdings nicht ganz einfach, weil man dazu über Bürgerkarte oder Handy-Signatur seine Berechtigung nachweisen muss. Speziell für Menschen, die wenig Erfahrung mit digitalen Medien haben, ist das eine große Hürde.

Alternativ kann man auch ein Formular im Internet ausfüllen, es dann herunterladen und an die ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien schicken.

Aber auch das erforderte EDV-Grundkenntnisse und den Zugang zu einem Computer mit Internet-Zugang.

Hier können Sie für Ihre Patientinnen und Patienten das Formular herunterladen und ausdrucken. Die Betroffenen können es dann händisch ausfüllen und gemeinsam mit der Kopie eines Lichtbildausweises an die

ELGA-Widerspruchsstelle
Postfach 180
1021 Wien

in einem ausreichend frankierten Kuvert abschicken.

 

Man kann auf diesem Weg

  • sich gänzlich von ELGA abmelden
  • die Nichtteilnahme an e-Medikation oder
  • die Nichtteilnahme an e-Befunde erklären
  • sich wieder neu anmelden


Diese Willenserklärungen können auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Die Details dazu sind im Formular erklärt.

Download des Formulars „Willenserklärung zu ELGA“ (pdf)
Link zum ELGA-Portal

 



ELGA: weitere Verbesserungen notwendig

Keine Zustimmung zu Regierungsvorlage – Hoffen auf Parlament – Expertenhearing - Schwachstelle Usability

Stellungnahme des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Arthur Wechselberger
10. Oktober 2012


Die Regierungsvorlage zum ELGA-Gesetz sei besser als der ursprüngliche Entwurf, doch
aus Ärztesicht noch lange nicht gut genug. Jetzt sei das Parlament am Zug, um die
notwendigen Verbesserungen einzuarbeiten. Ohne diese Nachjustierungen sei eine
funktionierende ELGA nicht zu erwarten, sagte der Präsident der Österreichischen
Ärztekammer (ÖÄK), Artur Wechselberger, Mittwoch auf einer Pressekonferenz und
forderte vor der Beschlussfassung ein parlamentarische Expertenhearing.

Nach Meinung des Ärztepräsidenten gebe es nach wie vor ein ganzes Bündel offener
Fragen und ungelöster Probleme. Jetzt sei eine Nachjustierung des ELGA-Entwurfes durch
den Gesetzgeber erforderlich, um eine halbwegs praktikable Lösung sicher zu stellen.
Positiv sieht Wechselberger die Abschwächung der ärztlichen Teilnahme-Verpflichtung.
Doch bestehe auch hier noch Klärungsbedarf. Völlig ungenügend seien die Bestimmungen
zur geforderten Nutzerfreundlichkeit (Usability), auch der Datenschutz und die
Datensicherheit seien nicht ausreichend berücksichtigt. Gänzlich offen ist für
Wechselberger die Finanzierung. Die geforderte Pilotphase werde im Gesetzesentwurf nur
optional angesprochen, was zum Zwecke einer möglichst klaglosen Funktionalität von
ELGA auf keinen Fall ausreiche, so der Ärztepräsident.

Wechselberger erkennt in der Regierungsvorlage das primäre Bestreben, einen
elektronischen Gesundheitsakt für Patienten einzuführen. Der ÖÄK-Chef: „Was wir hier
sehen, ist ein privates Datenverwaltungssystem für Patienten, das für ärztliche
Arbeitsansprüche nach wie vor nicht geeignet ist.“ Wieweit das System den häufig von
Krankheiten betroffenen Alten unserer Gesellschaft gerecht werden könne, sei für
Wechselberger aus dem Entwurf nicht ableitbar.


Freiwilligkeit

Zustimmung findet die vorgesehene Abschwächung der Teilnahmepflicht für Ärztinnen und
Ärzte hin zu einem „Verwendungsrecht“. Wechselberger: „Wir erkennen die politischen
Intentionen, hier eine für Ärzte gangbare Lösung zu schaffen.“

 

Usability

Gänzlich unzureichend ist nach Ansicht des Ärztepräsidenten die von den Experten und
Ärzten reklamierte Nutzerorientierung geregelt. Hier gebe es lediglich unverbindliche
Aussagen über eine Usability, die erst zu einem späteren Zeitpunkt – 2018 - angestrebt
werden solle. Im Sinne der raschen Umsetzbarkeit des ELGA-Projektes seien dringend
noch Verbesserungen bei der Dokumentenarchitektur und Suchfunktion erforderlich. Diese
müsse den Ärzten sofortige und punktgenaue Informationen zu ganz konkreten Fragen
auch über Verläufe und Entwicklungen ermöglichen. Nur so finde der Arzt die gebotene
Unterstützung.

Derzeit sei lediglich eine Suche in den „Metadaten“ nach Autor, Erstellungsdatum,
Fachrichtung, Typ und nicht nach relevanten Gesundheitsinformationen vorgesehen. Sollten
hier keine Änderungen erfolgen, „drohen unverändert teures Chaos und peinliche Blamage“.
Gerade für den Krankenhausbetrieb sei eine zeitgemäße Usability notwendig. Würden doch
hier externe Befunddokumente auf unterschiedlichste hausinterne Krankenhaus-
Informationssysteme stoßen. „Diese Konstellation ist nicht zu bewältigen, wenn nicht eine
entsprechende Architektur und Struktur der Dokumente ein fehlerfreies Zusammenspiel
ermöglichen“, sagte Wechselberger.


Datenschutz und Datensicherheit

Auch bei Datenschutz und Datensicherheit fänden sich offene Punkte. Aus Sicht der
Ärzteschaft müsse unmissverständlich festgehalten werden, dass Gesundheitsdaten
keinesfalls dazu verwendet werden dürften, Patienten und deren Daten zu kontrollieren, um
beliebige unzulässige Rückschlüsse zu ziehen. Laut Wechselberger sei auch noch die
Verschlüsselung von Daten bei Transport und Speicherung nicht klar gelöst. Zusätzlich sei
bedenklich, wenn trotz Opt-outs eines Patienten Ärzte gezwungen würden, Dokumente in
das System einzuspielen.


Finanzierung

Für bedauerlich hält Wechselberger die „unverantwortlich diffuse“ Finanzierungssituation.
„Nach wie vor baut das Projekt auf einer unzulänglichen Rechnung des Ministeriums auf.
Diese Kalkulationen enthalten eine große Menge an Fehlern, Trugschlüssen und falschen
Annahmen.“ Die vom Gesundheitsministerium errechneten Einsparungen von 129 Millionen
Euro im Jahr könnten höchstens mit 22 Millionen angesetzt werden, erläutere eine Studie
der Unternehmensberatung Hübner&Hübner. Auch die kolportierten Kosten von 130
Millionen würden sich nach Expertise der Ärztekammer vervielfachen. Alleine der Aufwand
der Ärzte für die Erstinvestition ohne laufende Kosten sei mit mindestens 30 Millionen zu
veranschlagen, währenddessen die Länder zur Umsetzung des Systems in ihren Spitälern
eine Finanzierungshilfe von 51 Millionen Euro erwarten dürften. Darüber hinaus seien die
Investitionen zur Erreichung wirklicher Praktikabilität nicht berücksichtigt. „Diese
Vernebelungstaktik wird sich spätestens dann rächen, wenn die echten finanziellen
Auswirkungen des Projektes in einigen Jahren auf dem Tisch liegen. Dann wird sich auch die
Frage der Verantwortung stellen“, so Wechselberger.


Pilotprojekte

Die nötige Pilotphase werde nicht erfüllt, obwohl sie sich aus der Verpflichtung gegenüber
den Steuerzahlern sowie gegenüber den Systemanwendern ergebe. Die „schwammige“
Möglichkeit regional verteilter Tests reiche nicht, denn das System sei vorab verbindlich zu
testen und von unabhängiger Seite zu evaluieren.

Der Ärztekammerpräsident hofft nun auf Verbesserungen im Zuge der parlamentarischen
Behandlung der Materie. Gleichzeitig forderte er die Durchführung eines Expertenhearings
vor der Beschlussfassung durch das Parlament.
Weiters müsse man auch darauf achten, dem Gesundheitsminister keine zu weit reichenden
Verordnungsermächtigungen einzuräumen, da gerade die sensiblen Fragen des Umgangs
mit den höchstpersönlichen Gesundheitsdaten mit den Patientinnen und Patienten gesetzlich
determiniert sein müssen.

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