AERZTE Steiermark | Dezember - page 30

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Ærzte
Steiermark
 || 12|2014
wirtschaft
&
Erfolg
Auf der internationalen Telemedizin-Bühne
wird eifrig geprobt. Der deutsche Teleme-
dizin-Kongress in Berlin bot einen Einblick in das, was schon ist und was vielleicht noch
kommen wird.
Telemedizin: (zu) viel Hoffnung?
Schon die Begriffe sind nicht
einheitlich: Telemedizin, Te-
lehealth, Telecare, eHealth,
Cyberhealth … werden ne-
beneinander verwendet,
manchmal als Synonyme,
manchmal auch in unter-
schiedlicher Bedeutung. „Te-
lemedizin ist meist das, was
der einzelne darunter ver-
steht“, spöttelte Maik Grieger
vom AOK-Bundesverband.
Um im eigenen Vortrag doch
eine klare Definition anzu-
bieten: Telemedizin sei „eine
Unterstützung erprobter dia­
gnostischer und therapeu-
tischer Verfahren durch In-
formations- und Kommuni-
kationstechnik, bei der Arzt
und der Patient nicht am
selben Ort sind – aber kein
neues Verfahren an sich“, so
der Krankenkassenexperte.
Und stellte die Fragen aller
Fragen: „Technisch ist fast
alles machbar – aber was ist
sinnvoll?“
Für den Mann von der (deut-
schen) Krankenkasse gibt
es zwei Dimensionen: die
Verbesserung der Patienten-
versorgung einerseits – und
Verringerung des Ressour-
ceneinsatzes andererseits.
Wobei Grieger auch vor zu
viel Euphorie warnte: Viele
Studien hätten nur einen
geringen Evidenzgrad, Stu-
dien aus anderen Ländern,
vor allem über ökonomische
Effekte, seien nur begrenzt
übertragbar. Noch fehle es
an der Integration in die
Leitlinien der medizinischen
Fachgesellschaften. Aber man
arbeite daran. Prof. Diethelm
Tschöpe stellte den Ansatz
der Deutschen Gesellschaft
für Innere Medizin vor, die
eine eigene Kommission Te-
lemedizin eingerichtet hat.
Die Leitsätze enthalten sieben
Festlegungen.
y
Indikationsbezug:
Teleme-
dizinische Angebote sollen
vorrangig zur Kompensa-
tion erkennbarer Versor-
gungs- und Qualitätsdefi-
zite entwickelt werden. (…)
y
Nutzen:
Telemedizinische
Leistungen müssen vor
allem Nutzen für Patienten
zeigen. Nutzenkriterien
sind die Verringerung von
Mortalität und Morbidität,
die Verbesserung von Le-
bens- und Versorgungsqua-
lität, aber auch prozessuale
oder wirtschaftliche Opti-
mierung.
y
Akzeptanz:
Telemedizin
verknüpft die Patienten
mit den Akteuren im Ge-
sundheitswesen, vorrangig
den Ärzten in Klinik und
Praxis. Im Regelfall sollten
Pf legekräfte, Apotheker,
industrielle Anbieter und
Kostenträger eingebunden
werden. Voraussetzung für
eine erfolgreiche Umset-
zung ist die Bereitschaft zur
Mitwirkung durch indika-
tionsbezogene Einbindung
aller Beteiligten bereits in
der Projektphase.
y
Qualitätssicherung:
Vir-
tuelle Leistungserbringung
muss indikationsbezogene
Qualitätsindikatoren be-
rücksichtigen und sich mit
dem allgemeinen Leistungs-
geschehen „benchmarken“.
Grundgedanke ist das „Best
practice“-Prinzip, um zu
verhindern, dass Substitu-
tions- und Wirtschaftlich-
keitsdruck Telemedizin in-
strumentalisieren und zu ei-
ner Aushöhlung etablierter
Qualitätsstandards führen.
y
Standesvorbehalt:
Ärztliche
Leistungserbringung in der
virtuellen Anwendungsum-
gebung muss den gleichen
ethischen und rechtlichen
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