AERZTE Steiermark | Dezember - page 29

Ærzte
Steiermark
 || 12|2014
29
Angehörige
abgesichert
Unterstützung durch Sterbegeld
: Im Falle des
Ablebens einer/eines Kammerangehörigen steht
den Hinterbliebenen auch ein einmaliges „Sterbe-
geld“ zu, die sogenannte Bestattungsbeihilfe und
Hinterbliebenenunterstützung (kurz BHU).
Bernd Niehs
Wie viel wird
ausbezahlt?
Es wird unterschieden, ob die/
der Kammerangehörige noch
aktiv berufstätig war oder
bereits eine Alters- oder In-
validitätspension bezogen hat:
y
Bei Ableben während des
aktiven Berufslebens wer-
den EUR 31.000 ausbe-
zahlt, wobei sich diese aus
EUR 6.000 Bestattungsbei-
hilfe und EUR 25.000 Hin-
terbliebenenunterstützung
zusammensetzt.
y
Wenn die/der Kam-
merangehörige bereits in
Alters- oder Invaliditäts-
pension war, wird die Be-
stattungsbeihilfe in Höhe
von EUR 6.000 auf jeden
Fall ausbezahlt.
DieHöhederHinterbliebenen­
unterstützung ist einerseits
davon abhängig, wie viele
Jahre der volle Beitrag (EUR
462,00 p.a.) geleistet worden
ist und andererseits davon, ob
in der Zeit der Alters- oder
Invaliditätspension weiterhin
Beiträge zur BHU geleistet
worden sind.
Ein Anspruch darauf besteht
auch nur dann, wenn min-
destens zehn Jahre lang im
aktiven Berufsleben der volle
Beitrag geleistet worden ist.
Die Höhe der Hinterbliebe-
nenunterstützung schwankt –
abhängig von den vollen Bei-
tragsjahren – zwischen EUR
10.000,00 und EUR 25.000.
Im Maximalfall wird ein
Betrag von insgesamt EUR
31.000 (EUR 6.000 Bestat-
tungsbeihilfe und EUR 25.000
Hinterbliebenenunterstüt-
zung) ausbezahlt.
Wer ist
bezugsberechtigt?
Auf die Auszahlung der BHU
haben nacheinander ex lege
Anspruch:
y
die Witwe / der Witwer
bzw. die/der hinterbliebene
eingetragene Partner/in,
y
die Waisen,
y
sonstige gesetzliche Erben.
Die Lebensgefährtin bzw. der
Lebensgefährte haben kei-
nen gesetzlichen Anspruch
auf die BHU. Man kann sie
bzw. ihn – oder auch dritte
Personen – als Empfänger
für den Erhalt der BHU be-
stimmen. Dazu ist die soge-
nannte BHU-Verfügung (die­
se kann auf der Homepage
der Ärztekammer herunter-
geladen werden) auszufüllen
und gerichtlich oder notariell
beglaubigt zu unterfertigen
und beimWohlfahrtsfonds zu
hinterlegen.
Das Team des Wohlfahrts-
fonds steht für weitere Fragen
gerne zur Verfügung (0316-
8044 - 64 bis 67 bzw. wff@
aekstmk.or.at).
wirtschaft
&
Erfolg
Fachärztin/-arzt oder Assistenzärztin/-arzt
an der Univ. Klinik für Innere Medizin
Klinische Abteilung für Gastroenterologie
und Hepatologie, UKIM Graz
Anforderungen
Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
Abgeschlossene fachärztliche Ausbildung in Innerer Medizin bzw. Kenntnisse und
Interesse in Innerer Medizin insbesondere im Bereich der klinischen Gastro-
enterologie und Hepatologie
Belastbarkeit, Motivation und Bereitschaft zur wissenschaftlichen Arbeit
Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise, Teamfähigkeit, großes Engagement
Erwünscht:
Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der gastrointestinalen Endoskopie und
der Ultraschalldiagnostik
Unser Angebot
Sie werden Teil eines dynamischen Teams mit kollegialer Führung in einem univer-
sitären Umfeld mit der Möglichkeit zur Profilierung in verschiedenen Bereichen der
klinischen Gastroenterologie und Hepatologie
Beschäftigungsausmaß:
100 %
Gehaltsschema:
Fachärztin/-arzt: SI/9 (ab
4.284,60 zzgl.ärztl. Honorare, Nacht-
dienstzulage; abhängig von Vordienstzeiten)
Assistenzärztin/-arzt: SI/2 (ab
2.793,10 zzgl. ärztl. Honorare, Nachtdienstzulage;
abhängig von Vordienstzeiten)
Dienstantritt:
ab Jänner 2015
Befristung:
vorerst auf 1 Jahr
Bewerbungsfristende:
14.12.2014
Ihre Bewerbung mit der
Kennzahl 3061
richten Sie bitte an den Bereich
Personalmanagement, Auenbruggerplatz 1/5, 8036 Graz oder via E-Mail:
Nähere Auskünfte erhalten Sie von
Univ. Prof. Dr. Peter Fickert (Tel.: 0316/385-14389).
Das Land Steiermark und wir als Unternehmen im Alleineigentum des
Landes Steiermark streben eine weitere Erhöhung des Frauenanteils
an und laden daher besonders Frauen zur Bewerbung ein.
Das Gesundheitsunternehmen der Steiermark
Menschen helfen Menschen
Österreichischer Impftag
wechselt vonSalzburgnachWien
„IMPFEN: Vom Wissen zum Handeln“, lautet der Titel des
Österreichischen Impftags 2014, der am 17. Jänner 2015 in
der Wiener Aula der Wissenschaften stattfinden wird.
Prominent besetzte Keynote Lectures – WHO-Impfdoyen
David Salisbury berichtet über Erfahrungen aus Großbri-
tannien, Karin Weißer vom deutschen Paul Ehrlich Institut
referiert über Aluminium – leiten zu zwei Themenblöcken
mit Referaten über „Säuglinge und Kinder“ bzw. „Erwach-
sene“ über. Impfungsspezifisches zu Meningokokken,
Pneumokokken, HPV, MMR und Influenza stehen ebenso
am hochkarätig besetzen Programm wie Impfen im Alter
und Umgang mit Argumenten von Impfgegnern.
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