AERZTE Steiermark | Dezember - page 37

Ærzte
Steiermark
 || 12|2014
37
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
formationen kommen aus der
Datenbank der Ärztekammer,
aber zusätzlich gibt es die
Möglichkeit zur erweiterten
Selbstdarstellung, auch über
Fotos und Videos.
Interner Austausch
Für den internen Austausch
zwischen den Mitgliedern
steht zusätzlich ein Bereich
für Diskussionen zur Verfü-
gung. Dort kann man sich
über wichtige Themen aus-
tauschen und relevante Fra-
gen besprechen.
Das gesamte Web-Angebot
ist so gestaltet, dass es auf al-
len Endgeräten, also nicht nur
klassischen Desktop- und
Laptop-Computern, sondern
genauso auf Smartphones
und Tablets funktioniert.
Die Website erkennt automa-
tisch, von welchem Geräte-
typ sie aufgerufen wird und
passt die Oberfläche entspre-
chend an.
Immer mehr Netzwerke
Sechs aktive Netzwerke gibt
bruch gebracht, auch weil
die Spitäler nun in das Arz-
neimittelbewilligungsservice-
(ABS-)System einbezogen
sind: Mit dem eCard-Release
R 14 b haben WahlärztInnen
die Möglichkeit, die Rezept-
gebühren- bzw. Rego-Befrei-
ung ihrer Patientinnen und
Patienten einzusehen.
Das geht ohne Stecken der
eCard: Es genügt die Sozi-
Seit November können
auch Wahlärztinnen
und Wahlärzte die Re-
zeptgebühren- und Re-
go-Befreiung ihrer Pati-
entinnen und Patienten
direkt einsehen. Ohne
Stecken der eCard.
Seit Jahren gibt es die Bemü-
hungen. Aber nun hat das
Engagement des steirischen
Wahlärztereferats den Durch-
es bereits. 240 Praxen sind
Mitglieder, aber auch acht
Krankenhäuser sind dabei.
Weitere Regionen stehen
bereits vor der Gründung.
alversicherungsnummer der
jeweiligen Patientin bzw. des
jeweiligen Patienten, um in
die Maske im ABS-System
einzusteigen.
Die Lösung steht für alle
gängigen Browser-Varianten
(Internet-Explorer, Safari,
Chrome, Mozilla …) zur Ver-
fügung. Eine Einbindung in
die Arztsoftware erfordert
eventuell die Rücksprache
Besonders erfreulich: Styria­
med.net hat eine Schwester
im Burgenland namens Pan-
noniamed.net bekommen.
beim Software-Anbieter.
Wichtig: Eine Verpflichtung
für Wahlärztinnen und Wahl-
ärzte mit Rezepturbefugnis,
aber ohne eCard-Ausstattung,
die Rezeptgebührenbefreiung
zu berücksichtigen, gibt es
weiterhin nicht, außer die Pa-
tientin bzw. der Patient kann
eine gültige Bestätigung des
jeweiligen Krankenversiche-
rungsträgers vorweisen.
Styriamed.
net-Referent
Chrsitoph
Schweighofer
konnte bei der
Styriamed.net-
Night den neu-
en Webauftritt
präsentieren.
Regionaler und
aktueller heißt
die Devise.
Mehr Einblick für Wahlärztinnen und Wahlärzte
1...,27,28,29,30,31,32,33,34,35,36 38,39,40,41,42,43,44,45,46,47,...52
Powered by FlippingBook