AERZTE Steiermark | Dezember - page 39

Ærzte
Steiermark
 || 12|2014
39
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
platz in stich- und bruch-
feste, flüssigkeitsdichte, fest
verschließbare und undurch-
sichtige Behälter abzuwerfen,
die so gebaut sein müssen,
dass sie nicht mehr geöff-
net werden können. Entspre-
chende Behälter können über
den Medizinproduktehandel
bezogen werden. Die vollen
Behälter sind fest zu ver-
schließen und der Entsorgung
zuzuführen.
Abfallbehälter sind so zu la-
gern, dass missbräuchliche
Verwendung (z.B. möglicher
Missbrauch von zu entsor-
genden Spritzen durch
Suchtgiftkonsumenten) und
Gefährdung Dritter (Verlet-
zungsgefahr) ausgeschlos-
sen sind. Zur Vermeidung
von Verletzungsgefahr sollen
Müllbehälter nicht umgeleert
werden.
Volle Müllbehälter sollen in
fahrbaren Sammlern trans-
portiert werden, zur Vermei-
dung von Verletzungen sollen
die verschlossenen Müllbe-
hälter nicht am Körper getra-
gen und nicht über den Boden
gezogen werden.
Eine Vermischung mit an-
deren Siedlungsabfällen darf
bei medizinischen Abfällen
mit Gefährdungspotenzial
nicht erfolgen. Siedlungsab-
fälle sind Abfälle, die auf
Grund ihrer Beschaffenheit
oder Zusammensetzung den
Abfällen aus privaten Haus-
halten ähnlich sind, wie z.B.
die Kunststoffabzieher eines
Pflasters, die im Gelben Sack /
in der Gelben Tonne entsorgt
werden können.
Wenn regelmäßig gefährliche
Abfälle in einer Menge an-
fallen, die deutlich über die
Menge eines privaten Haus-
halts hinausgehen, ist beim
Umweltbundesamt eine Re-
gistrierung durchzuführen.
Auf Einzelordinationen oder
Gruppenpraxen trifft dies in
der Regel nicht zu.
Bei allen anderen Abfällen,
die über den Restmüll ent-
sorgt werden, sollte der Hygi-
eneverantwortliche über das
Fassungsvermögen der zur
Verfügung stehenden Müll-
tonnen Bescheid wissen.
Risikoanalyse
Bei allen Maßnahmen zum
Thema Hygiene, die man in
einer Ordination setzt, ist
der Grundsatz der Hygiene-
Verordnung unbedingt zu be-
Die Hygiene-Verordnung
Die neue Hygiene-Verordnung 2014 ist im Volltext abrufbar
auf der Homepage der ÖÄK unter Kundmachungen oder
unter
Dort finden sich auch Antwor-
ten auf die häufigsten Fragen (FAQ) und die Möglichkeit,
praktische Dokumente in bearbeitbarem Format herunter-
zuladen. Weitere Dokumente gibt es auf
rücksichtigen: Die Anforde-
rungen an die Hygiene in ei-
ner Ordinationsstätte sind an
deren Aufgabenstellung, die
Art der erbrachten Leistungen,
die Patientenfrequenz und
das Gefährdungspotential be-
sonderer Erkrankungen an-
zupassen.
Die ordinationsführende
Ärztin bzw. der ordinations-
führende Arzt oder die bzw.
der Hygiene-Verantwortliche
haben eine Abschätzung des
Infektionsrisikos vorzuneh-
men und die erforderlichen
Hygiene-Anweisungen dem
Leistungsspektrum der Ordi-
nationsstätte anzupassen. Die
Vorgaben der Hygiene-VO
stellen dabei ein Minimalpro-
gramm dar.
Wer sich mit Qualitätsma-
nagement in der Ordination
intensiver auseinanderset-
zen möchte, dem bietet die
Webseite
eine
Vielzahl an kostenlosen un-
terstützenden Informationen
und Dokumenten.
Rückfragen an die Kurie nie-
dergelassene Ärzte, Karin
Ferk:
Tel. 0316/8044-11 oder
VIVA Salis
Gesundheitszentrum
Altaussee
Für das neue
VIVA Salis
Gesundheitszentrum in Altaussee,
das nach dem modernen Mayr Konzept betrieben wird,
suchen wir eine kommunikationsstarke und sympathische
Persönlichkeit mit hohem Qualitätsbewusstsein und Dienst-
leistungsorientierung als
Ärztin/Arzt
Vollzeit
Sie verfügen über eine abgeschlossene Facharzt-Ausbil-
dung für Innere Medizin, Orthopädie oder Allgemeinmedizin
und haben vzw. Erfahrung und Qualifikationen im Bereich
Diagnostik und Therapie nach Dr. F.X. Mayr bzw. die Bereit-
schaft zur Ausbildung. Interesse und Freude beim Arbeiten
mit Naturheilverfahren und Komplementärmedizin sowie
sehr gute Englischkenntnisse und Innovationsbereitschaft
setzen wir voraus.
Wir bieten ein fachlich anspruchsvolles Umfeld mit Zu-
kunftsorientierung sowie die Möglichkeit zur persönlichen
Weiterbildung in einem jungen Unternehmen mit erfahrenen
Partnern.
Bei Interesse senden Sie bitte vorerst Ihre vollständigen
Bewerbungsunterlagen an unsere Beraterin, Fr. Dr. Eva
Schlader (
), die Sie auch
gerne unter 01 402 7608-13 näher informiert und Ihnen
vollste Diskretion garantiert.
Code „VIVA Salis
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