AERZTE Steiermark | Dezember - page 21

Ærzte
Steiermark
 || 12|2014
21
Foto:
Qualitätssicherung
Fehletikettierung einer Patientenprobe (Li-
quor) bei gleichlautendem Familiennamen.
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich der
Neurologie und trug sich in einer Krankenhaus-Station zu.
Er wurde von einer Ärztin/einem Arzt mit mehr als 5-jäh-
riger Berufserfahrung auf CIRSmedical gestellt.
Die Verwechslung wurde nach der Laborbefundung
entdeckt, die Probe konnte danach dem richtigen Pati-
enten zugeordnet werden. Die Verwechslung hatte keine
schädlichen Konsequenzen für den Patienten und ist auf
die Ablauforganisation zurückzuführen. Wenn gleiche
Patientennachnamen vorliegen und die Proben erst nach
der Probengewinnung etikettiert werden, kann es zu
Verwechslungen kommen. Die Etikettierung soll vor der
Probenentnahme erfolgen und ein „double check“ durch-
geführt werden.
Die CIRSmedical ExpertInnen dazu:
Bei diesem Fall ist anzumerken, dass der Patientenname
auf dem Etikett nicht ausreichend ist, weitere Daten, um
die Identität eindeutig zuordnen zu können, wie Alter/
Geburtsdatum etc. sind erforderlich (standardisierte
Etiketten).
CIRSmedical.at
fall des monats
Der Tipp von
der Expertin
Ausländische Arztprüfungen
Streichung der Anrechnung
ausländischer Prüfungen per 1.Jänner 2015
Derzeit hat die Österreichische Ärztekammer gemäß § 14
Abs. 2 Ärztegesetz unter der Voraussetzung der Gleichwer-
tigkeit im Ausland absolvierte Prüfungen auf die Prüfung
Arzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt anzurechnen.
Dies wird jedoch mit Inkrafttreten der Ärztegesetz-Novelle
ab 1.1.2015 nicht mehr möglich sein. Anträge auf Anerken-
nung der ausländischen Arztprüfungen müssen bis späte-
stens 31.12.2014 bei der Österreichischen Ärztekammer
eingelangt sein. Der Antrag mit den notwendigen Unter-
lagen ist formlos bei der zuständigen Landesärztekammer
einzubringen. Bitte beachten Sie dazu die Information auf
der Homepage der Österreichischen Ärztekammer. http://
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nung-in-osterreich. Anmerkung: Nicht betroffen sind
Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland ihre Ausbildung
abgeschlossen haben und über ein Facharztdiplom verfü-
gen. Diese können weiterhin, unter der Voraussetzung der
EU-Konformität, in die Ärzteliste eingetragen werden. Bei
Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eva Englputzeder
„Wir wollen uns täglich weiterentwickeln.“
Dr. Martin Wehrschütz, Vizepräsident und Obmann der Kurie Angestellte Ärzte
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