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Ærzte
Steiermark
 || 02|2015
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Foto:
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Daniel Wabnegg
Im Unterschied zu den Ver-
handlungen mit der KAGes
stand man dort vor der Aufga-
be, dass einerseits die Dienst-
rechte der Häuser weitest-
gehend an das Ergebnis der
KAGes angeglichen, gleich-
zeitig aber die individuellen
Eigenheiten der einzelnen
Häuser so gut wie möglich
gewahrt werden sollten.
Dies war ebenso das Ziel und
die klare Forderung der Ärz-
tekammer für Steiermark
wie auch der ärztlichen Be-
legschaft: Die Arbeitsbedin-
gungen für die bestehende
ärztliche Belegschaft der Spi-
täler sollte einerseits attrak-
tiv gestaltet werden, anderer-
seits sollten Anreize für neue
MitarbeiterInnen geschaffen
werden.
Mit diesem Ziel wurden in
den letzten beiden Monaten
des Jahres 2014 nahezu gleich-
zeitig Verhandlungen mit den
Barmherzigen Brüdern Mar-
schallgasse und Eggenberg,
dem Johannes-von-Gott Pfle-
gezentrum Kainbach, dem
Krankenhaus der Elisabethi-
nen Graz, dem Marienkran-
kenhaus Vorau und der Dia-
konissen-Klinik Schladming
aufgenommen und geführt.
Neben den Verhandlungen
in den genannten Häusern
stand die Kurie Angestellte
Ärzte unter anderem den Ärz-
tInnen des Neurologischen
Therapiezentrums Kapfen-
berg, des Klinikums Bad
Gleichenberg, der AMEOS
Klinik Bad Aussee sowie der
Privatklinik Ragnitz für die
dortigen Verhandlungen un-
terstützend zur Seite.
Mehrere Abschlüsse
Wie bereits bei der KAGes
war die Ausgangsforderung
der Ärztekammer für Stei-
ermark in den Ordensspitä-
lern, dass die Gehälter an-
gehoben werden sollten und
der Mehrleistungsbereich
(Journaldienste) keinesfalls
geschmälert werden dürfe.
Weiters sollten auch die von
den Gehältern unabhängigen
Verbesserungen der Arbeits-
bedingungen für landesbe-
dienstete ÄrztInnen, wie bei-
spielsweise die Einführung
eines Karrieremodels mit
der Möglichkeit eines Funk-
tionsoberarztes bzw. eines
geschäftsführenden Ober-
arztes, Prüfungsurlaub und
Fortbildungsbudget für Ärzt­
Innen in Ausbildung und eine
Anhebung der Entlohnung
für Ruf bereitschaften auch
für angestellte ÄrztInnen in
nicht KAGes-Spitälern über-
nommen werden. Ein wei-
terer Kernpunkt der Verhand-
lungen war die Kompensation
der durch die Verkürzung der
Journaldienste auf 25 Stunden
anfallenden Minusstunden in
der Normalarbeitszeit. Wie
bei der KAGes sollten sich
auch in den anderen Spitälern
der Steiermark durch die mit
1. Jänner 2015 in Kraft tre-
tenden KA-AZG Novelle kei-
ne negativen Folgen für ange-
stellte ÄrztInnen ergeben.
Mittlerweile konnten bereits
Verhandlungen mit mehreren
Spitälern abgeschlossen wer-
den bzw. befinden sich meh-
rere der genannten Spitäler
kurz vor dem Abschluss einer
Vereinbarung zur Regelung
der dienstrechtlichen Rah-
menbedingungen in ihrem
Haus. Generell kann bereits
jetzt gesagt werden, dass die
Ergebnisse in den einzelnen
Häusern äußerst positiv aus-
fallen werden und es zu einer
deutlichen Attraktivierung
der einzelnen Standorte kom-
men wird.
Der vielleicht größte Erfolg
der Verhandlungen ist jedoch,
dass nach Abschluss aller Rah-
menvereinbarungen mit den
angeführten Spitälern Stei-
ermark-weit eine annähernd
einheitliche Dienstrechts-
und Entlohnungssystematik
etabliert werden konnte. Das
bedeutet in weiterer Folge,
dass zukünftig nicht nur das
Gehaltsschema der KAGes in
gleicher Höhe von allen ge-
nannten Ordensspitälern der
Steiermark übernommen und
auch jährlich gemäß der Erhö-
hungen der KAGes angepasst
wird und auch in den Privat-
krankenanstalten generell als
Bezugsgröße herangezogen
wird, sondern auch dass ein in
der Steiermark tätiger Arzt zu-
künftig auch in den Bereichen
Journa ld ienstent lohnung,
Zusatz- und Prüfungsurlaub,
Vordienstzeitenanrechnung,
Karrieremodell und Ruf be-
reitschaftsentlohnung in allen
Häusern ein transparentes
und einheitliches System vor-
finden wird. Auch im Bereich
des Ausgleichs der Normal­
arbeitszeit konnte das mit
der KAGes ausverhandelte
Modell (3 Gutstunden für das
Leisten eines Journaldienstes)
etabliert werden.
Unabhängig von allen Ver-
besserungen wurden daher
durch die Dienstrechtsver-
handlungen 2014/2015 der
Ärztekammer für Steiermark
weitgehend einheitliche Qua-
litätsstandards für die Ar-
beitsbedingungen von ange-
stellten Ärzten in der Steier-
mark geschaffen.
Mag. Daniel Wabnegg ist Ju-
rist in der Kurie Angestellte
Ärzte.
Benchmark
Steiermark
Als erstes Bundes-
land hat die Stei-
ermark ein neues
Dienst- und Be-
soldungsrecht zustande gebracht.
Es war eine schwere Geburt, aber
zum Glück keine Sectio caesarea.
Seither ist die KAGes-Lösung ös-
terreichweit Benchmark. Teils will
man besser sein, meist nicht (viel)
schlechter, teils wäre man zufrieden,
wenn überhaupt etwas ginge. Wir
geben den Takt vor. Das gilt auch
innersteirisch: Man bemüht sich
um Lösungen, darum im Wettbe-
werb der Arbeitgeber vorne zu sein.
Damit gibt es in Österreich endlich
Employer Branding. Zeit war‘s.
Martin Wehrschütz
Kurienobmann
Ein
Dienstrecht
für die Steiermark
Der erfolgreiche Abschluss
der Dienstrechtsverhandlungen
mit der KAGes war gleichzeitig der Startschuss für die Klärung
der Neuregelung der Arbeitsbedingungen aller ärztlichen Mitar-
beiterInnen in den Privat- und Ordensspitälern der Steiermark.
Durchhefter ASTEC
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Steiermark
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Foto: Furgler
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