AERZTE Steiermark | November - page 21

ÆRZTE
Steiermark
 || 11|2014
21
CIRSMEDICAL
Foto: Schiffer
Nicht notwendige Planung einer Aufnahme
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Bereich
der Allgemeinmedizin und trug sich in einer Krankenhaus-
Ambulanz zu. Er wurde von einer Ärztin/einem Arzt mit
mehr als 5-jähriger Berufserfahrung auf CIRSmedical
gestellt.
Beim Patienten wurde vor genau einemMonat eine akute
interventionsbedürftige Erkrankung festgestellt. Nach
der erfolgreichen Intervention kam der Patient in die
Ambulanz zur zweiten Nachkontrolle mit Blutabnah-
me. Aufgrund einer Verwechslung der Datumsangaben
durch die Ärztin/den Arzt wurden bei der Besprechung
mit dem Patienten die auf den Tag genau ein Monat
zurückliegenden Blutbefunde diskutiert, welche fälsch-
licherweise das Bild einer Rekurrenz vortäuschten. Folg-
lich wurden erste Akutmaßnahmen geplant (erweiterte
Diagnostik, stationäre Aufnahme), welche sich erst nach
30 Minuten als nicht notwendig herausstellten, da dann
die Verwechslung der Datumsangaben aufgefallen war
und im rezenten Befund eine deutliche Remission sicht-
bar war. Das Ergebnis waren eine Beunruhigung des
Patienten und nicht notwendige Planungen von weiteren
diagnostischen Schritten und einer Aufnahme.
Die Gründe für dieses Problem liegen laut berichtender
Ärztin/berichtendem Arzt im Computersystem, in wel-
chem Blutbefunde abrufbar sind. Dieses unterscheidet
zwischen „Akuten“ und „Routine“-Befunden. Eine chro-
nologische Auflistung aller Befunde und ein deutlicher
Aufdruck des Befunddatums könnten solche Verwechs-
lungen vorbeugen.
Die CIRSmedical ExpertInnen dazu:
Eine chronologische Auflistung aller akuten und Routi-
ne-Befunden in einem gemeinsamen Ordner im System
könnte solche Verwechslungen vorbeugen. Ein deut-
licherer Aufdruck des Befunddatums könnte ebenso
solche Verwechslungen vorbeugen. Dem kann ich abso-
lut zustimmen und das Vorgehen empfehlen. Notfallbe-
funde sollten in einem derartigen kumulierten Befund
entsprechend markiert sein. Die Übersichtlichkeit von
Bildschirmbefunden muss sichergestellt werden (großer
Bildschirm, der den ganzen Befund gut leserlich darstellt
bzw. deutliche Kennzeichnung, dass es noch weitere
Befundseiten zum „Scrollen” gibt; klare Darstellung von
Befundkommentaren bzw. deutliche Hinweise, dass es
welche gibt).
CIRSmedical.at
FALL DES MONATS
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Mehr Infos erhalten Sie unter: (0316) 80 35-5111
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Der Tipp von
der Expertin
Meldung von Angehörigendaten
Hinterbliebene von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten
haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Bestattungs-
beihilfe, Witwen- bzw. Witwerpension, Waisenpension bei
Kindern unter 27). Damit wir gerade in schwierigen Situa-
tionen behilflich sein können, ist es notwendig, dass uns die
Daten Ihrer Angehörigen bekannt gegeben wurden.
Bitte melden Sie uns deswegen immer
• die Geburt eines Kindes,
• eine Eheschließung,
• eine Ehescheidung und
• ein Ableben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners.
Sie können uns diese Infos (samt Unterlagen) per Post, Fax:
0316/8044-136 oder E-Mail:
übermitteln.
Ursula Fressel
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