AERZTE Steiermark | November - page 28

BEREICH
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ÆRZTE
Steiermark
 || 11|2014
Foto: Werner Stieber
Parken am LKH Graz:
So geht es (nicht)
FAQs zur Park- und Einfahrtsregelung für Ärztinnen und Ärzte
Das ist für Ärztinnen und Ärzte
erlaubt bzw. verboten.
Dazu nützliche Tipps für Patientinnen. und Patienten.
Mehr als 3.000 Parkplätze, davon 2.000
in Parkgaragen, stehen auf dem Gelände
des LKH-Univ.-Klinikums Graz zur Ver-
fügung. Mit der Eröffnung der Garage
Hilmteich wurde in diesem Jahr eine
neue Einfahrtsregelung eingeführt. Das
große Ziel: Langzeitparken am Gelände
soll verhindert werden. „Die Einfahrts-
und Parkregeln gelten auch für die Mit-
arbeiter. Das Parken im Gelände wurde
bereits mit Beginn des Jahres verteuert
und es gibt klar definierte Parkplätze“,
so Betriebsdirektor Gebhard Falzberger.
Wer in das Gelände einfahren muss,
kann es innerhalb einer halben Stunde
gebührenfrei verlassen. Nach 30 Minuten
müssen pro Stunde jedoch sechs Euro
bezahlt werden – doppelt so viel wie in
den Parkgaragen.
Weitere Antworten zum Thema Park-
und Einfahrtsregelung für Ärztinnen
und Ärzte gibt es unten stehend in den
FAQs.
Darf ich im Notfall in
das Gelände einfahren?
Sollte bei Notfällen aus me-
dizinischen Gründen eine
möglicherweise um wenige
Minuten verzögerte Errei-
chung des Dienstortes nicht
rechtfertigbar sein, ist ein
kostenfreies Parken im In-
nengelände möglich.
Was kostet Ärztinnen
und Ärzten das Parken
in den Parkhäusern?
In den Parkhäusern Stifting-
tal und Hilmteich für Pendler
monatlich 26,60 Euro und
für Nicht-Pendler 50 Euro.
Bei Parkf lächen außerhalb
des Geländes (z. B. Hahnhof
und Gärtnerei) für Pendler 20
Euro und für Nicht-Pendler
50 Euro.
Ich habe am
Wochenende bzw. in
der Nacht Dienst oder
Rufbereitschaft.
Darf ich einfahren
und am Gelände
kostenlos parken?
Nein. MitarbeiterInnen dür-
fen während des Nacht- bzw.
Wochenenddienstes und bei
Rufbereitschaft kostenlos in
einer der beiden Parkgaragen
parken. Für die Wege zwi-
schen den Kliniken stehen
dann Dienstfahrräder, zu-
künftig Elektro-Autos und ein
klinikinterner Taxidienst zur
Verfügung.
Darf ich mit der
Tafel „Arzt im Dienst“
kostenlos am
Gelände parken?
Die Tafel „Arzt im Dienst“ be-
rechtigt nicht zum Parken am
LKH-Gelände. Es gelten die
gleichen Richtlinien, wie für
alle anderen Kraftfahrzeuge.
Was passiert, wenn ich
außerhalb der blauen
Zone oder außerhalb
meiner Parkzone parke?
Außerhalb der blauen Zone
oder der zugewiesenen Be-
reiche abgestellte Kraftfahr-
zeuge bekommen eine ge-
bührenpflichtige Verwarnung
in der Höhe von 50 Euro.
PKW, die in einer Rettungs-
oder Feuerwehrzone bzw.
verkehrsbehindernd parken,
werden abgeschleppt.
Was kann ich meinen
PatientInnen raten? Wo
dürfen diese parken?
Für InhaberInnen eines Aus-
weises nach § 29b StVO (Park­
ausweis für Menschen mit
Behinderung) fallen für die
Dauer der Behandlung bzw.
für die Dauer von Kranken-
besuchen keine Parkgebühren
im Innengelände an. Nach
Vorlage des Parkausweises
nach § 29b StVO beim Haupt-
portier (Hilmteich) wird ein
gratis Ausfahrtsticket aus-
gehändigt. PatientInnen mit
Ausweis nach § 29b StVO, die
regelmäßig zu Behandlungen
ans LKH-Univ.-Klinikum
Graz kommen, können eine
Registrierung im Parksystem
beantragen. Dies ermöglicht
die Ein- und Ausfahrt ins In-
nengelände ohne Parkticket.
Das entsprechende Formular
für die Registrierung gibt es
beim Hauptportier (Hilm-
teich).
Für chronisch Kranke sowie
PatientInnen mit oftmaligen
Behandlungsterminen, de-
nen die Nutzung des öf-
fentlichen Verkehrsmittels
nicht möglich ist, gibt es
vergünstigte Tarife in den
Parkgaragen.
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