AERZTE Steiermark | November - page 37

ÆRZTE
Steiermark
 || 11|2014
37
Angehörige sind abgesichert
Der Wohlfahrtsfonds
hat mehr als „nur“ die Alters- und Inva­
liditätsversorgung sowie die Krankenbeihilfe zu bieten. Im Ge­
gensatz zu den meisten privaten Versicherungsprodukten sind
beim Wohlfahrtsfonds auch die Familienmitglieder automatisch
abgesichert.
BERND NIEHS
Kinderunterstützung
Kinder von alters- und inva-
liditätsversorgten Ärztinnen/
Ärzten erhalten bis zum voll-
endeten 18. Lebensjahr eine
Unterstützung von 20 % der
Alters- bzw. Invaliditätsversor-
gung der/des versorgten Kam-
merangehörigen. Darüber hi-
naus wird eine Kinderunter-
stützung in Höhe von 22,5 %
längstens bis zum vollendeten
27. Lebensjahr gewährt, so-
fern sich das Kind in einer
Schul- bzw. Berufsausbildung
(FH, Uni) befindet, wobei die
Unterstützung nur für das
Erststudium (bis zum Ende
des Magister- bzw. Masterstu-
diums) gewährt wird.
Halbwaisen- und
Waisenversorgung
Die Halbwaisen- und Wai-
senversorgung gebührt Kin-
dern von verstorbenen Kam-
merangehörigen bis zum Er-
reichen der Volljährigkeit. Da-
rüber hinaus wird sie analog
der Bestimmungen zur Kin-
derunterstützung längstens bis
zum vollendeten 27. Lebens-
jahr geleistet, sofern sich die
oder der (Halb-)Waise in einer
Schul- bzw. Berufsausbildung
(FH, Uni) befindet, wobei auch
die Halbwaisen- und Waisen-
versorgung immer nur für das
Erststudium (bis zum Ende
des Magister- bzw. Masterstu-
diums) gewährt wird.
Die Höhe der (Halb-)Waisen-
versorgung wird nach einem
Prozentsatz der Alters- und
Invaliditätsversorgung be-
rechnet, die der/dem verstor-
benen Kammerangehörigen
zum Zeitpunkt ihres/seines
Ablebens gebührt hat oder
gebührt hätte (Tab. 1).
Die staatliche Familienbeihil-
fe und die staatliche (Halb-)
Waisenpensionen werden im
Gegensatz zum Wohlfahrts-
fonds seit dem Budgetbegleit-
gesetz 2011 nur mehr bis zum
vollendeten 24. Lebensjahr
ausbezahlt.
Witwen-/Witwerver-
sorgung oder Versor-
gung der/des hinterblie-
benen eingetragenen
Partnerin/Partners
(gem. EPG)
Nach dem Tod einer/eines
Kammerangehörigen oder
Empf ängerin/Empf ängers
einer Alters- oder Invalidi-
tätsversorgung hat die Witwe
bzw. der Witwer Anspruch
auf eine Witwen- bzw. Wit-
werpension. Seit 2010 hat auch
die/der gleichgeschlechtliche
hinterbliebene eingetragene
Partnerin/Partner Anspruch
auf eine Versorgung als
hinterbliebene/r eingetragene/r
Partner/in. Die Höhe der Ver-
sorgungsleistung beträgt 60 %
der Alters- und Invaliditätsver-
sorgung, die der/dem verstor-
benen Kammerangehörigen
zum Zeitpunkt ihres/seines
Ablebens gebührt hat oder ge-
bührt hätte.
Achtung: Die Lebensgefähr-
tin/der Lebensgefährte haben
keinen Anspruch auf eine
Witwen- bzw. Witwerversor-
gung. Dies betrifft sowohl den
bis zum 18. LJ
18. bis 27. LJ
Halbwaise
20%
25%
Waise
40%
50%
Tab. 1
Wohlfahrtsfonds, als auch
die Ansprüche im staatlichen
Pensionssystem.
Bestattungsbeihilfe
und Hinterbliebenen­
unterstützung
Im Fall des Todes einer/eines
aktiven bzw. alters- oder in-
validitätsversorgten Kam-
merangehörigen besteht zu-
sätzlich ein Anspruch auf
ein einmaliges „Sterbegeld“,
das ist die so genannte Be-
stattungsbeihilfe und Hinter-
bliebenenunterstützung. Die
Details werden in der näch-
sten Ausgabe von AERZTE
Steiermark erscheinen.
Das Team des Wohlfahrts-
fonds steht für weitere Fragen
gerne zur Verfügung 0316-
8044-64 bis 67.
Schalten Sie ein!
„teleWISion“
von DI Dr. Franz Wienzl macht
jedes Wartezimmer zur Infotainment-Lounge.
Leider schützt selbst das beste Ordinationsmanagement nicht vor
längeren Wartezeiten. Um diese für die Patienten unterhaltsam zu
gestalten, liegen daher Illustrierte und Magazine auf. Immer häufiger
kommen dafür aber auch Informationsprogramme auf Großflächen-
bildschirmen zum Einsatz. Eine wunderbare Sache, wäre da nicht
die Eintönigkeit aufgrund der fixen Programmpakete, die in einer
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DI Dr. Franz Wienzl schafft mit seiner Produktinnovation Abhilfe: „te-
leWISion“ lässt individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu. So können
u. a. YouTube-Clips eingeflochten, Gesundheitstipps gegeben oder
optische/akustische Patientenaufrufe integriert werden.
Derlei Features sind bereits im Ba-
sismodul möglich. Das System kann
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terminal kann der Patient selbst ein-
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. Weitere
Infos: Fa. Dr. Wienzl Informationssy-
steme GmbH, Tel. 01/8655786 oder
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ERFOLG
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