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Ærzte
Steiermark
 || 04|2013
wirtschaft
&
Erfolg
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds
bildet neben der
staatlichen Pension (ASVG oder SVA) das zweite Pensionsstand-
bein. Im Gegensatz zur staatlichen Pension ist das Regelpensi-
onsalter für Männer und Frauen gleich, für beide gilt das vollen-
dete 65. Lebensjahr.
Folgende Zusammenfassung soll Ihnen
einen kurzen Überblick über die Voraus-
setzungen und das Procedere geben:
Erreichen der Altersgrenze
y
Regelpensionsalter: Für Männer und
Frauen das vollendete 65. Lebensjahr
y
Möglichkeit einer vorzeitigen Altersver-
sorgung ab dem vollendeten 60. Lebens-
jahr (mit lebenslangen Abschlägen)
Voraussetzungen
y
Zurücklegung aller Kassenverträge
(inkl. des Vertrages für die Gesunden-
untersuchung)
y
Beendigung aller Dienstverhältnisse
y
Bei Gruppenpraxen mit Kassenverträ-
gen Nachweis des Ausscheidens des
Gesellschafters bzw. des Gesellschaf-
terwechsels
y
Begleichung sämtlicher zum Stichtag
bestehender Beiträge
Neu seit 2013:
y
Distriktsärzte können vom Land Stei-
ermark aus bereits im Monat nach
Vollendung des 65. Lebensjahres in
Pension gehen.
Möglichkeiten nach
Pensionsantritt
y
Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit
als Wahlarzt
y
Weiterführung der ärztlichen Tätigkeit
als Wohnsitzarzt
y
Beendigung der ärztlichen Tätigkeit
samt Streichung aus der Ärzteliste
y
Eintragung als außerordentlichesMitglied
y
Wichtig:
Es darf kein ärztliches
Dienstverhältnis bestehen und auch
nicht zukünftig eingegangen werden,
da dies zum Verlust der Pension vom
Wohlfahrtsfonds führen würde
Antragswesen  
WFF, ASVG bzw. SVA
y
Beide Pensionen müssen separat bean-
tragt werden.
y
Die Altersversorgung muss im Vorhi-
nein beantragt werden.
y
Altersversorgung vom Wohlfahrts-
fonds: Ausfüllen eines Formulars, das
auf der Homepage heruntergeladen oder
direkt beimWohlfahrtsfonds beantragt
werden kann.
Auszahlungsmodalitäten
y
Die erste Pension wird im Nachhinein
ausbezahlt.
y
Alle weiteren Pensionen werden im
Vorhinein ausbezahlt. Das heißt, dass
mit der ersten Pensionsauszahlung zwei
Pensionen ausbezahlt werden.
y
Die Pension wird 14 Mal jährlich aus-
bezahlt, wobei die Sonderzahlungen
mit der Juni- und November-Pension
erfolgen.
y
Mit der ersten Pensionsabrechnung
wird auch der individuelle Pensionsbe-
scheid erstellt.
Für Fragen zur Pension steht Ihnen das
Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur
Verfügung.
Tel. (0316) 8044-64, Fax (0316) 8044-136,
E-Mail:
Altersversorgung  
des Wohlfahrtsfonds
Foto: Fotolia
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