Ærzte
Steiermark
 || 04|2013
39
niedergelASSene Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Schiffer
Gesetzliche Qualitäts-
evaluierung 2013
Mittlerweile hat jede Ordi-
nationsinhaberin und jeder
Ordinationsinhaber die Zu-
gangsdaten zur Onlineeva-
luierung ihrer bzw. seiner
Ordination(en) von der ÖQ-
Med erhalten. Wer den Frage-
bogen unter
aufruft, findet verschiedene
Fragenkategorien vor:
y
Fragen der gesetzlichen
Qualitätsevaluierung
y
Fragen der AGES bezüglich
der Medizinprodukte (rot)
y
Informationsfragen (grün)
Die Fragen der gesetzlichen
Qualitätsevaluierung wur-
den zum Großteil bereits im
Rahmen dieser AERZTE Stei-
ermark-Serie sowie in vier ko-
stenlosen und gut besuchten
Informationsveranstaltungen,
auch in den Bezirken, the-
matisiert. Die verschiedenen
Evaluierungskriterien befas-
sen sich unter anderem mit
Organisatorischem, Räum-
lichkeiten und Ausstattung
(neu: Ausstattungslisten), Si-
cherheit (neu: auch Hygiene
und Brandschutz sowie Not-
fallmanagement), Personal-
management und Mitarbei-
terführung (z.B. interne Kom-
munikation, Mitarbeiterein-
satz), Patientenorientierung
(z.B. Fehler- und Beschwerde-
management), medizinischer
QUALITÄT
Lust auf
sind möglicherweise für eine
Ordination „nicht zutreffend“,
z.B. wenn es keine Angestell-
ten gibt.
Ergeben sich aus der Evaluie-
rung Mängel, stellt die ÖQ-
Med einen Mängelbehebungs-
auftrag aus. Wird diesem
nicht nachgekommen oder
wird die Qualitätsevaluierung
überhaupt nicht absolviert,
muss die ÖQMed unverzüg-
lich Disziplinaranzeige erstat-
ten. Ein Mängelbehebungs-
auftrag, dem nicht Folge ge-
leistet wurde, stellt außerdem
einen Kündigungsgrund ge-
genüber Kassenvertragspart-
nern wegen schwerwiegender
Berufspflichtverletzung dar.
Bei Mängeln bezüglich hygi-
enischer Anforderungen ist
zusätzlich die zuständige Be-
zirksverwaltungsbehörde von
der ÖQMed zu verständigen.
Im üblichen Evaluierungsab-
lauf wird jedoch nichts von all
dem notwendig sein.
Nach erfolgreich abgeschlos-
sener Selbstevaluierung und
allenfalls einer Stichproben-
kontrolle erhält jede Ordinati-
on ihr Qualitätszertifikat.
Zur Optimierung der pati-
entenorientierten Abläufe in
der Ordination sind regelmä-
ßig formalisierte Personalbe-
sprechungen abzuhalten. Die
es ist soweit:
Die steirischen Ärztinnen und Ärzte sind mit-
ten in der Evaluierung ihrer Ordinationen! Deren Ablauf und 
Beachtenswertes zur internen Kommunikation erfahren Sie 
in dieser Serie.
Die Qualitäts-
sicherungsverordnung
Qualität (z.B. ärztliche Fort-
bildung) sowie Information
und Kommunikation (z.B.
Verschwiegenheitserklärung
des EDV-Anbieters).
Die AGES-Fragen beziehen
sich auf die gesetzlichen Be-
stimmungen im Zusammen-
hang mit Medizinprodukten.
Hierbei geht es insbeson-
ders um die Beschaffung
von Medizinprodukten, Ein-
gangsprüfung, wiederkeh-
rende sicherheitstechnische
Prüfungen, Einhaltung der
MPBVO sowie des MPG, re-
gelmäßige messtechnische
Kontrollen, Aufbereitung von
Medizinprodukten, Führen
der Gerätedatei bzw. eines
Bestandsverzeichnisses sowie
entsprechende Schulung des
Personals.
Die Informationsfragen sind
optional und befassen sich un-
ter anderem mit Terminma-
nagement, der Nutzung von
Leitlinien, der Anwendung
von Disease-Management-
Programmen, Risikomanage-
ment, CIRSmedical undÖQM.
Bei den Evaluierungs- und
AGES-Fragen ist jeweils „ja“,
„nein“, oder „nicht zutreffend“
anzukreuzen. Wird eine Fra-
ge mit „nein“ beantwortet,
besteht ein zu behebender
Mangel. Gewisse Kriterien
Dr. Wilfried Kaiba
Karin Ferk
MitarbeiterInnen sind aufzu-
fordern, Rückmeldungen an
die Ärztin bzw. den Arzt be-
züglich allfälliger Verbesse-
rungsmaßnahmen zu geben.
Um sicherzustellen, dass alle
MitarbeiterInnen denselben
Wissensstand bezüglich der
organisatorischen Abläufe so-
wie der generellen und spe-
ziellen Ziele der Ordination
haben, müssen regelmäßig
Mitarbeiterbesprechungen
mit allen Beteiligten abgehal-
ten werden. „Regelmäßig“ be-
deutet in diesem Zusammen-
hang, dass Besprechungen
immer dann abzuhalten sind,
wenn es die Abläufe der
>>
1...,29,30,31,32,33,34,35,36,37,38 40,41,42,43,44,45,46,47,48,49,...60