Ærzte
Steiermark
 || 04|2013
21
CIrsmedical
Übersehene Vorbefunde bei der
Interpretation von Röntgenbefunden
Der aktuelle „Fall des Monats“ kommt aus dem Diagnose-
bereich und trug sich im Krankenhaus zu. Er wurde von
einer Ärztin/einem Arzt mit mehr als 5-jähriger Berufser-
fahrung auf CIRSmedical gestellt.
Ein Patient, im Alter zwischen 61 und 70 Jahren, wurde
wegen chronischem Husten in ein Krankenhaus ein-
gewiesen. Der Patient war von seinem Hausarzt wegen
des Hustens nicht direkt auf eine Spezialabteilung (Lun-
genabteilung) eingewiesen worden. Auf der Station, wo
der Patient aufgenommen wurde, kam es weder zu einer
Wahrnehmung des pathologischen Thoraxröntgenbe-
fundes, noch des chronischen Hustens.
Aus diesem Grund fügte man den Befund auch nicht
zu den Diagnosen im Entlassungsbrief hinzu. Eben-
so erfolgte weder ein Hinweis auf die Notwendigkeit
weiterführender Untersuchungen, noch wurde auf den
chronischen Husten eingegangen, weshalb auch keine
Vorstellung auf der Lungenabteilung erfolgte. Dadurch
war die Diagnose eines Bronchialcarcinoms um etwa
sechs Monate verspätet, was einen schweren Dauerscha-
den des Patienten zur Folge trug.
Die Diagnose hätte im Arztbrief angeführt werden müs-
sen, ebenso eine Empfehlung zum weiteren Procedere.
Auch die Patientin/der Patient hätte auf diesen Befund
und die Notwendigkeit einer weiteren Abklärung hinge-
wiesen werden müssen.
Als eigenen Ratschlag (take-home-message) schreibt die
Ärztin/der Arzt: „Auf jeder Krankenhausabteilung den
Patienten als gesamten Menschen sehen und die medi-
zinische Sichtweise nicht nur auf ‚seine‘ Organregion
beschränken.“
Die CIRSmedical ExpertInnen dazu:
„Das Ergebnis der Röntgenuntersuchung (und auch an-
derer Konsiliaruntersuchungen) muss unbedingt schlag-
wortartig in der Zusammenfassung angeführt werden
sowie eventuelle Vermutungsdiagnosen mit dem Vor-
schlag für weiteres Procedere. Der Aufnahmegrund sollte
deutlich in der Krankengeschichte aufscheinen und auch
im Entlassungsbrief erwähnt werden und (falls nicht ab-
geklärt) auf die Notwendigkeit einer weiteren Abklärung
hingewiesen werden.“
CIRSmedical.at
fall des monats
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