Ærzte
Steiermark
 || 04|2013
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recht
Foto: Ärztekammer Steiermark
Das Kurhaus Bad Gleichenberg
Primarius Dr. Christian Wiederer,
Ärztlicher Leiter
Im Therapiezentrum des Kurhauses Bad Gleichenberg werden u.a.
Anwendungen bei Problemen mit dem Stütz- und Bewegungs-
apparat für stationäre und ambulante Kurgäste angeboten.
Heilanzeigen für Stütz- und Bewegungsapparat
Spondylogene Syndrome, Arthrosen, Rheuma, Osteoporose,
Folgezustand nach Operationen und Unfällen, Abnützungs-
erscheinungen der Wirbelsäule und Gelenke.
Verwendete natürliche Heilvorkommen:
Moorbäder, Moorpackungen, Thermalwasser
Ergänzende erapien:
Heilgymnastik, Rückenschule, Heilmassagen, Unterwasserbewe-
gungstherapie, Unterwasserdruckstrahlmassage,
Elektrotherapie
und Ultraschallbehandlung,
Entspannungstraining,
Ganzkörperkältetherapie
(Kältekammer)
T +43 (0)3159 / 2294-4015
Betreuungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2
Mehr Infos erhalten Sie unter: (0316) 80 35-5111
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Strukturierte
Langzeitbetreuung
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der tipp
vom experten
Journaldienste im Rahmen der 
Elternteilzeitbeschäftigung
Der gesetzliche Anspruch auf eine befristete Teilzeitbe-
schäftigung aufgrund der Geburt eines Kindes – die soge-
nannte Elternteilzeit – gibt beiden Elternteilen die Mög-
lichkeit, einseitig bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres ihres
Kindes sowohl ihre Arbeitszeit zu reduzieren, als auch die
Lage der Arbeitszeit (Arbeitszeitverteilung innerhalb der
Arbeitswoche) nach den individuellen Erfordernissen der
Kinderbetreuung festzulegen.
Bedingungen für die einseitige Durchsetzbarkeit dieses
gesetzlichen Anspruchs ist, dass sich der Elternteil, der
Teilzeit beanspruchen will, im selben Haushalt mit dem
Kind befindet und bereits seit drei Jahren (Zeiten der Ka-
renz werden hier eingerechnet) in einem Betrieb mit mehr
als 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt ist.
Meldet der Elternteil nun beim Arbeitgeber (spätestens
drei Monate vor Beginn) schriftlich seinen Anspruch auf
Elternteilzeitbeschäftigung an und gibt ihm in weiterer
Folge Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der zukünftigen
Beschäftigung bekannt, so ist bei angestellten Ärztinnen
und Ärzten zu beachten, dass durch eine normale Eltern-
teilzeitbeschäftigung zwar die wöchentliche Normalar-
beitszeit geregelt wird, die Vereinbarung jedoch prinzipiell
keine Regelung über die Anzahl der monatlich zu absolvie-
renden Journaldienste beinhaltet.
Das könnte zur Folge haben, dass der betroffene Elternteil
seine wöchentliche Arbeitszeit zwar um 50% herabsetzt (z.B.
auf 20 Wochenstunden), jedoch weiterhin dienstrechtlich
dazu verpflichtet werden könnte, die gleiche Anzahl an
monatlichen Journaldiensten zu absolvieren wie Ärztinnen
und Ärzte mit einem 100% Beschäftigungsausmaß.
Besteht also als angestellte/r Ärztin/Arzt nicht nur der
Wunsch, die wöchentliche Normalarbeitszeit sondern
auch die maximale Anzahl der monatlichen Journal-
dienste zu reduzieren, so empfiehlt es sich, bereits im
Rahmen der Beantragung der Elternteilzeit mit dem
Arbeitgeber Einvernehmen betreffend der maximal mög-
lichen monatlichen Journaldienste herzustellen und dies in
weiterer Folge im Antrag schriftlich festzuhalten.
Für alle Fragen zur Schwangerschaft, Karenz und Eltern-
teilzeit steht Ihnen das Team der Kurie Angestellte Ärzte
jederzeit gerne zur Verfügung.
Mag. Daniel Wabnegg
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