BETRIFFT: Kassenärztinnen und Kassenärzte
Teil 18 aus dem AERZTE Steiermark 07-08/2020
Sonderleistungen für Fachärztinnen und Fachärzte ...
.. insbesondere für Kinder- und Jugendheilkunde bei den Krankenversicherungsträgern.
Neben den Ordinationsleistungen, Fachgebietszuschlägen, Hausbesuchsleistungen, etc. stehen Fachärztinnen und Fachärzten eine Reihe von Sonderleistungen bei den einzelnen Kassen zur Verfügung. Beispielhaft führen wir die Fachgruppe Kinder- und Jugendheilkunde an.
Unter dem Abschnitt „Verrichtungen aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendheilkunde“ sind in der Honorarordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) folgende Sonderleistungen (siehe Tab.) angeführt. Bitte beachten Sie, dass es neben diesen Leistungen noch eine Vielzahl von Leistungen gibt, die für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde verrechenbar sind wie z. B. Injektionen, Infusionen, Blutabnahmen, Lungenfunktionsprüfungen, EKG, Entfernung von Fremdkörpern aus Nase, Rachen und Ohren einschließlich Cerumen (je Ohr) etc. Es ist, unabhängig von der jeweiligen Fachgruppe, ratsam die Honorarordnungen genau durchzulesen, um einen Überblick über die individuellen Abrechnungsmöglichkeiten zu erhalten.
Einen Beratungstermin können Sie gerne per E-Mail vereinbaren: ngl.aerzte@aekstmk.or.at
Dr. Alexander Moussa • Gerd Wonisch, MPH
Werden hier personenbezogene Bezeichnungen zum Zwecke der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.