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BETRIFFT: Kassenärztinnen und Kassenärzte

Teil 18 aus dem AERZTE Steiermark 07-08/2020


Sonderleistungen für Fachärztinnen und Fachärzte ...

.. insbesondere für Kinder- und Jugendheilkunde bei den Krankenversicherungsträgern.


Neben den Ordinationsleistungen, Fachgebietszuschlägen, Hausbesuchsleistungen, etc. stehen Fachärztinnen und Fachärzten eine Reihe von Sonderleistungen bei den einzelnen Kassen zur Verfügung. Beispielhaft führen  wir  die  Fachgruppe Kinder- und Jugendheilkunde an.

Unter dem Abschnitt „Verrichtungen  aus  dem  Gebiet  der  Kinder-  und  Jugendheilkunde“ sind  in  der  Honorarordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) folgende Sonderleistungen (siehe Tab.) angeführt. Bitte beachten Sie, dass es neben diesen Leistungen noch eine  Vielzahl von  Leistungen gibt, die für Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde verrechenbar sind wie z. B. Injektionen, Infusionen, Blutabnahmen, Lungenfunktionsprüfungen, EKG, Entfernung von Fremdkörpern   aus Nase, Rachen und Ohren einschließlich Cerumen (je Ohr) etc. Es ist, unabhängig von der jeweiligen  Fachgruppe, ratsam die Honorarordnungen genau  durchzulesen, um einen Überblick  über  die  individuellen Abrechnungsmöglichkeiten zu erhalten.

Einen Beratungstermin können Sie gerne per E-Mail vereinbaren: ngl.aerzte@aekstmk.or.at

 

 

 

Dr. Alexander Moussa • Gerd Wonisch, MPH
 

Werden hier personenbezogene Bezeichnungen zum Zwecke der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.




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