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Gesamtvertragliche Vereinbarung betreffend Primärversorgungseinheiten gültig ab 1. Juli 2023

Organisationsform einer PVE:
PVE an einem Standort (PVE-Zentrum)
PVE als Netzwerk an mehreren Standorten (PVE-Netzwerk)

Rechtsformen einer PVE:

  • PVE-Zentrum kann als Gruppenpraxis in Form einer Offenen Gesellschaft (OG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt werden.
  • PVE-Netzwerk kann als Gruppenpraxis oder zusätzlich als Verein geführt werden.

PVE besteht aus einem Kernteam und einem erweiterten Team sowie gegebenenfalls einem Primärversorgungsmanager.
Das Kernteam besteht aus:

2 VZÄ Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin (AM) mit zumindest 1 Lehrpraxis-Bewilligung bzw. der Bereitschaft, eine solche zu beantragen, sobald die Voraussetzungen vorliegen und dauerhaft 1 Lehrpraktikantenstelle anzubieten,

  • Zumindest 0,5 VZÄ diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKS/DGKP) und
  • Ordinationsassistenz (OA) im erforderlichen Ausmaß.

Mindestöffnungszeiten bei 3 Ärzten: 40 Wochenstunden (Montag bis Freitag, jeweils Vormittag und Nachmittag, inklusive Tagesrandzeiten, ganzjährig).

Invertragnahme einer Primärversorgungseinheit (PVE):
Bekanntgabe eines PVE-Vertrages über die Homepage der Ärztekammer für Steiermark. Bewerbungen sind ein weiterer Folge bei der Ärztekammer für Steiermark einzubringen.
Langen mehrere Bewerbungen für ein PVE ein, werden neben den Punkten der Reihungsrichtlinie zusätzliche Punkte für die Patienten- und Serviceorientierung vergeben.

Entsprechend dem bundesweiten PVE-Gesamtvertrag ist ein Versorgungskonzept vorzulegen.

Honorierung einer PVE:

  • Kontaktunabhängige Grundpauschale (beträgt pro ärztlichen VZÄ und Jahr € 30.000,--)
  • Zusätzlich eine Fallpauschale in Höhe von ca. € 47,50 pro Patient und Quartal
  • Zusätzlich können definierte Einzelleistungen gemäß der geltenden Honorarordnung abgerechnet werden.

Finanzielle Absicherung für bestehende Einzelvertragsärzte oder Gruppenpraxen -
Es kann vom PVE ein finanzieller Ausgleich beantragt werden. Das Einkommen im PVE erhöht sich damit jedenfalls gegenüber dem Einkommen in der Einzel- oder Gruppenpraxis um maximal 5 %.

Bestehende PVE-Pilotprojekte mit einem PVE-Sondervertrag haben das Recht in das neue System mit 1.7.2023 umzusteigen.

Ansprechpartner:innen:
Ärztekammer für Steiermark:
Mag. Dr. Angelika Falb, LL.M., Tel. 0316 8044 31 und Markus Huber, Tel. 0316 8044 26

Österreichische Gesundheitskasse:
Mag. Christoph Hödelmoser und Mag. Clara Maier, Tel. 050766 151126

 



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