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BETRIFFT: Kassenärztinnen und Kassenärzte
Teil 11 aus AERZTE Steiermark Dezember 2019
 

24-Stunden Blutdruck-Monitoring

Pos. 519 24-Stunden Blutdruckmonitoring (verrechenbar nur für FachärztInnen für Innere Medizin in 7 % der Behandlungsfälle pro Quartal und für ÄrztInnen für Allgemeinmedizin in 1 % der Behandlungsfälle pro Quartal) Tarif: € 36,08
Der Punkt 2.24. der Erläuterungen sieht folgende Indikationen für die Verrechenbarkeit vor:
a) Nicht klärbarer Hypertonieverdacht

  • bei unzureichender Klärung eines Hypertonieverdachtes durch die Kombination von Sprechstunden- und Selbstmessung

b) Nachweis ausschließlich in der Nacht auftretender Blutdruckerhöhungen bei:

  • sekundärer Hypertonie
  • Praeeklampsie
  • Schlafapnoe
  • Hypertoner Herzhypertrophie

c) Neueinstellung und Therapiekontrolle bei Problempatienten unter antihypertensiver Therapie:

  • bei Patienten mit schwerem Bluthochdruck ( > 115 mm/Hg diastol.)
    • nach Schlaganfall, Herzinfarkt
    • mit Herzinsuffizienz
    • mit echokardiografisch festgestellter Linkshypertrophie
    • mit Diabetes mellitus
    • mit fehlender Rückbildung von Organschäden*
    • mit Wechselschichtdienst
    • mit Symptomen von „Überbehandlung“ (z. B. unerklärbarer Schwindel)*
  • zur Überprüfung von Wirkdauer und Dosisintervallen bei antihypertensiver Therapie*
  • bei Schwangeren mit EPH-Gestose

Medizinische Erläuterungen

Untersuchungshäufigkeit:

  • einmal zur Diagnostik
  • ein- bis mehrmalige Kontrolluntersuchung(en) bei ungenügender medikamentöser Einstellung

Die Untersuchung ist zu dokumentieren.
Befund und Dokumentation sind drei Jahre aufzubewahren. Auf Verlangen ist den vom Versicherungsträger beauftragten Personen Einsicht in die betreffenden Unterlagen zu gewähren, soweit dies aufgrund der dem Versicherungsträger gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich und mit  den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in Einklang zu bringen ist.

Anfragen bitte per E-Mail an: ngl.aerzte@aekstmk.or.at
 

* Nur bei unzureichender Klärung durch die Kombination von Sprechstundenmessung und Selbstmessung.


Wichtiger Tipp:

Pos. 401 Audiometrie Tarif € 15,60  Für diese Leistung gilt keine Fachbeschränkung.
Für die Verrechnung der Pos. 401 (Audiometrie) durch ÄrztInnen für Allgemeinmedizin ist das verwendete Gerät unter Vorlage einer Rechnungskopie an die Gemeinsame Ärzteverrechnungsstelle zu melden.

 

Dr. Alexander Moussa • Gerd Wonisch, MPH

 

 

Werden hier personenbezogene Bezeichnungen zum Zwecke der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.




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