Zur Ärztekammer Steiermark Startseite

Veranstaltungen des Fortbildungsreferates
finden Sie hier

zum Kalender...

BETRIFFT: Kassenärztinnen und Kassenärzte
 

Teil 14 aus AERZTE Steiermark März 2020

 

Zur Verrechnung von Lungenfunktionsprüfungen

Lungenfunktionsprüfung ohne Resistancemessung Pos. 307 und Pos. 331

TIPP:
Für die zweite Lungenfunktionsprüfung bei einem Patienten bzw. einer Patientin am gleichen Tag kann die Pos. 331 verrechnet werden.

Pos. 307 - Kleine Lungenfunktionsprüfung – das ist: Ruhespirographie, Prüfung der Vitalkapazität, Atemstoßtest (Tiffeneau) und Atemgrenzwert vor einem Bronchodilatator (voll verrechenbar für FÄ für Lungenheilkunde; für Ärzte für Allgemeinmedizin in 5 %, für FÄ für Innere Medizin in 25 % und für FÄ für Kinder und Jugendheilkunde in 10 % der Behandlungsfälle, nicht gemeinsam mit den Pos. 333 und 334 verrechenbar; siehe Pkt. 2.16. der Erläuterungen zu Abschnitt II) Tarif: € 16,16

Pos. 331 - Kleine Lungenfunktionsprüfung – das ist: Ruhespirographie, Prüfung der Vitalkapazität, Atemstoßtest (Tiffeneau) und Atemgrenzwert nach einem Bronchodilatator – zweite Untersuchung bei einem Patienten pro Tag (verrechenbar nur für Ärzte für Allgemeinmedizin, FÄ für Innere Medizin oder FÄ für Kinder- u. Jugendheilkunde in 25 % der verrechneten Pos. 307, FÄ für Lungenheilkunde in 25 % der Behandlungsfälle, nicht gemeinsam mit den Pos. 333 und 334 verrechenbar; siehe Pkt. 2.16. der Erläuterungen zu Abschnitt II) Tarif € 16,16

Erläuterungen 2.16.: Pos. 307 und 331 – Lungenfunktionsprüfung Ärzte für Allgemeinmedizin haben einen Ausbildungsund Gerätenachweis zu erbringen. Der Gerätenachweis ist unter Vorlage einer Rechnungskopie den Krankenversicherungst rägern (Gemeinsame Ärzteverrechnungsstelle) zu melden. Der Ausbildungsnachweis ist sowohl den Krankenversicherungsträgern (Gemeinsame Ärzteverrechnungsstelle) als auch der Ärztekammer für Steiermark vorzulegen. Als Ausbildungsnachweis gilt die Absolvierung des Lungenfunktions- Grundkurses bzw. eine Ausbildung, die dem Grundkurs entspricht. Ca. 1 Jahr nach Absolvierung des Grundkurses ist eine vertiefende Fortbildung nachzuweisen.

Lungenfunktionsprüfung mit Resistancemessung Pos. 333 und Pos. 334

Pos. 333 Lungenfunktionsprüfung – das ist: Ruhespirographie, Prüfung der Vitalkapazität, Atemstoßtest (Tiffeneau) vor einem Bronchodilatator einschließlich Resistancemessung (voll verrechenbar für FÄ für Lungenheilkunde; für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde in 10 % und für FÄ für Innere Medizin in 25 % der Behandlungsfälle, nicht gemeinsam mit der Pos. 307 und 331 verrechenbar; siehe Pkt. 2.19. der Erläuterungen zu Abschnitt II); Tarif € 17,82
Pos. 334 Lungenfunktionsprüfung – das ist: Ruhespirographie, Prüfung der Vitalkapazität, Atemstoßtest (Tiffeneau) nach einem Bronchodilatator einschließlich Resistancemessung – zweite Untersuchung bei einem Patienten pro Tag (verrechenbar nur für FÄ für Lungenheilkunde in 25 % der Behandlungsfälle, für FÄ für Kinder- und Jugendheilkunde und für FÄ für Innere Medizin in 25 % der verrechneten Pos. 333, nicht gemeinsam mit den Pos. 307 und 331 verrechenbar; siehe Pkt. 2.19. der Erläuterungen zu Abschnitt II) Tarif € 17,82
Erläuterungen 2.19.: Pos. 333 und 334 – Lungenfunktionsprüfung einschließlich Resistancemessung Für die Verrechnung ist das verwendete Gerät unter Vorlage einer Rechnungskopie den Krankenversicherungsträgern (Gemeinsame Ärzteverrechnungsstelle) zu melden.

Sonderleistungen aus dem Gebiet der Lungenheilkunde

BVAEB:

34l: Bestimmung der Vitalkapazität, Tiffeneautest: je 3 Punkte
34m: Erweiterte kleine Spirographie (Vitalkapazität, Tiffeneautest, Atemgrenzwert), mit graphischer Dartstellung: 15 Punkte
34n: Bronchospasmolysetest (wie 34m – incl. Inhalation eines Broncholy ticums) An. I. K. L.: 15 Punkte
34o: Provokationstest (wie 34 m – incl. unspez. oder spez. Provokation sowie nachfolgender Broncholyse) L.: 19 Punkte
34p: Messung der Atemwegswiderstände L.: 5 Punkte

SVS:

34l: Bestimmung der Vitalkapazität, Tiffeneautest, je AM, K, I: 7 Punkte

  •  Pos.Nrn. 34l und 34m sind nicht gemeinsam verrechenbar.

34m: Erweiterte kleine Spirographie (Vitalkapazität, Tiffeneautest, Atemgrenzwert) mit graphischer Darstellung AM, K, I: 17 Punkte

  • Pos.Nrn. 34l und 34m sind nicht gemeinsam verrechenbar.

34n: Bronchospasmolysetest (wie 34m – incl. Inhalation eines Broncholytikums) – AM, AN, K, I: 17 Punkte
34o: Provokationstest (wie 34m – incl. unspez. oder spez. Provokation sowie Broncholyse) AM, I: 24 Punkte
34p: Messung der Atemwegswiderstände K, I: 7 Punkte

  • Anmerkung: Pos.Nr. 34n und Pos.Nr. 34o sind nicht additiv.

Alle aktuellen Honorarordnungen finden Sie im Downloadcenter auf unserer Website unter: https://www.aekstmk.or.at/388.

 

Wichtiger Tipp:

Für die zweite Lungenfunktionsprüfung bei einem Patienten bzw. einer Patientin am gleichen Tag kann die Pos. 331 verrechnet werden.

 

Dr. Alexander Moussa • Gerd Wonisch, MPH

 

Werden hier personenbezogene Bezeichnungen zum Zwecke der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.




zur Übersicht
Folgen Sie uns: Folgen Sie uns auf YoutubeFolgen Sie uns auf XFolgen Sie uns auf Facebook

Die Ärztekammer Steiermark . Alle Rechte vorbehalten

IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG | PRESSE