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Dossier der Mängel im Gesundheitswesen


Steirische Gesundheitsprofessionen zeigen Mängel in der Gesundheitsversorgung auf

Vertreterinnen und Vertreter von zwölf steirischen Gesundheitsprofessionen präsentierten am Mittwoch gemeinsam ein „Dossier der Mängel im Gesundheitswesen … und wie man sie beheben kann“. Gemeinsamer Tenor: Eine Gesundheitsreform braucht Transparenz, Ehrlichkeit und die Beteiligung der Expertinnen und Experten.

In der Gesundheitsversorgung gibt es zahlreiche Mängel und Hürden für die Bevölkerung, auch wenn die politischen Akteure gerne das Gegenteil behaupten. Das ist das Fazit der gemeinsamen Initiative von zwölf Repräsentanten wichtiger Gesundheitsprofessionen. Entstanden ist das Dossier aus dem „Runden Tisch der steirischen Gesundheitsprofessionen“, der sich im Mai gebildet und sich auf die „Grazer Erklärung der Gesundheitsprofessionen“ geeinigt hatte.

Die Mängelliste ist lang, konzentriert sich aber auf einige zentrale Punkte. Der wichtigste Bereich sind Zugangsbeschränkungen, die dadurch entstehen, dass vor allem durch die Tarif- und Vertragspolitik im Bereich der Gebietskrankenkasse künstliche Verkappungen auftreten. Das betrifft etwa den Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten, zur Psychotherapie, zur psychologischen Diagnostik, zur physikalischen Therapie oder zu MR’s und CT’s. Zu wenig Planstellen bzw. Verträge und unzureichende Kontingente sorgen dafür, dass die Hilfe suchenden Menschen viel zu lange warten oder Leistungen privat bezahlen müssen.

Teils (etwa in der Ergotherapie oder Physiotherapie) ist das Angebot in angrenzenden Bundesländern deutlich besser als in der Steiermark, was dazu führt, dass Steirerinnen und Steirer nur über die Bundesländergrenzen ausweichen können.

Höchst problematisch ist auch, dass Leistungen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens so schlechte Tarife haben, dass diese durch Privatleistungen quersubventioniert werden müssen (das gilt z.
B. für Apotheken).

Eine willkürlich erscheinende Bewilligungspraxis – das betrifft etwa die Physiotherapie – macht den Patientinnen und Patienten genauso zu schaffen, wie den Professionen, die diese mit diesen Problemen konfrontieren müssen.

Gleichzeitig steigt trotz der Sparpolitik der Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand. Jüngstes Beispiel dafür ist etwa die neue Nadelstichverordnung, die Injektionsnadeln oder das Infusionsmaterial deutlich teurer macht. Auch die Krankentransporte (und die Ärztinnen und Ärzte, die solche anordnen) leiden unter der steigenden Bürokratie.

Was mittlerweile auch von Planungsexperten eingestanden wird: Die aktuelle Gesundheitsreform trägt nichts zu Stärkung der wohnortnahen Versorgung bei. In vielen Belangen droht so gar eine Schwächung, etwa wenn selbst einfachste chirurgische Eingriffe aufgrund des hohen begleitenden Aufwands bald nur mehr in Spitälern möglich sein werden.

Mit dem Bundeszielsteuerungsvertrag droht nun eine weitere Verschärfung aller dieser Probleme. Um eine lebbare und für die Bevölkerung zumutbare Reform zustande zu bringen, ist nun die Einbeziehung der Gesundheitsberufe in die praktische Zielvereinbarung auf Landesebene oberstes Gebot.

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