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Ærzte

Steiermark

 || 02|2017

17

Foto: beigestellt

Inanspruchnahme von fachärztlicher

oder stationärer Versorgung ist in Nor-

wegen nur in Notfällen möglich oder

privat zu bezahlen. Fast alle Norweger

sind bei einem/r Allgemeinmediziner/

in oder Primärversorgungseinrichtung

eingeschrieben. Norweger müssen für

jeden Hausarztbesuch einen Eigenan-

teil von zirka 15 Euro bezahlen. Die

meisten HausärztInnen arbeiten in

multiprofessionellen Primärversor-

gungsteams, weniger als 10 Prozent

sind in Einzelpraxen tätig. Zirka 40

Prozent sind Frauen, die oft Teilzeit

arbeiten. Das Einkommen setzt sich

aus der Abrechnung von Einzelleis­

tungen, des Eigenanteils der Patienten

und einem festen Satz für jeden einge-

schriebenen Patienten zusammen und

beträgt zirka 125.000 Euro pro Jahr.

Eine 2010 durchgeführte Befragung

zeigte, dass die Wartezeiten auf einen

Termin bei HausärztInnen über dem

europäischen Durschnitt liegen. Auf

der anderen Seite gibt es kaum ein

Land in Europa, wo die Bindung an

eine/n persönliche/n Hausärztin/arzt

so hoch ist wie in Norwegen.

Norwegen kämpft mit einem andau-

ernden Ärztemangel. Zirka 15 Prozent

der ÄrztInnen in Norwegen kommen

aus dem Ausland, vorwiegend aus den

skandinavischen Nachbarländern. Nach

dem Medizinstudium absolvieren alle

ÄrztInnen in Norwegen eine 18-mona-

tige Praktikumszeit, davon 6 Monate in

der Primärversorgung. Die allgemein-

medizinische fachärztliche Ausbildung

dauert mindestens fünf Jahre, wovon

mindestens drei Jahre in einem PVZ

absolviert werden müssen. Fachärz-

tInnen für Allgemeinmedizin müssen

alle fünf Jahre eine Rezertifizierung

bestehen und eine bestimmte Anzahl

von Fortbildungspunkten erwerben. Die

akademische Verankerung der Allge-

meinmedizin ist in Norwegen hervorra-

gend. Dementsprechend beeindruckend

ist auch der Forschungs-Output.

Erfahrungsbericht der deutschen All-

gemeinmediziners Harald Kamps

de

:

„Ich habe etwa 20 Jahre als Allgemein-

mediziner in Norwegen gearbeitet – als

staatlich angestellter Distriktsarzt, als

Gemeindearzt mit festem Gehalt und

als Listenarzt in der mittelnorwe-

gischen Universitätsstadt Trondheim.

Ich habe immer in hausärztlichen

Gemeinschaftspraxen gearbeitet. Ein

Patientengespräch dauerte meist 20 Mi-

nuten, an einem Tag waren meist 15 bis

20 Patienten in meinem Sprechzimmer,

sowohl auf dem Lande wie in der Stadt.

Täglich erlebte ich eine gute Zusam-

menarbeit mit der kommunalen Haus-

krankenpflege oder dem kommunalen

Pflegeheim. Hier arbeiteten kompetente

und motivierte Krankenpfleger, nicht

auf Weisung des Arztes, sondern mit

eigenen Qualitätszielen und direkt von

den Menschen beauftragt. Hausarzt-

arbeit wurde oft als gute Teamarbeit

erlebt.“

a

Quellenzitate zur Erstellung dieser Pu-

blikation finden sich im Teil 1 dieser Ar-

tikelserie, in AERZTE Steiermark 1/2017.

b

http://www.allgemeinmedizin.uni

-jena.

de/content/publikationen/2014/e46794/

infoboxContent46811/2014-003_Carmi-

enkeetal_AllgemeinmedizininDnemark_

ger.pdf (gekürzt und zusammengefasst)

c

www.laekh.de/images/Hessisches_Ae-

rzteblatt/2015/09_2015/Im_Gespraech_

Schweden_09_2015.pdf (gekürzt und

zusammengefasst)

d

https://www.online-zfa.de/article/

vergleich-des-deutschen-mit-dem-

norwegischen-primaerarztsystem-aus-

aerztlicher-sicht/originalarbeit-original-

papers/y/m/978

e

https://www.aerzteblatt.de/pdf/105/23/

a1276.pdf (gekürzt und zusammen­

gefasst)

Veranstaltungstipp: Zukunftskonfe-

renz 2.0: Interprofessionalität in der

Primärversorgung. 7. und 8. April

2017 an der Meduni Graz.

Anzeige

Erleichterungen bei der

USt auch für Ärzte

Bei der Berechnung der Kleinunter-

nehmergrenze wird es zu einer Verein-

fachung kommen. Ab 2017 sind bei

der Berechnung der Umsatzgrenze

von EUR 30.000 bestimmte unecht

umsatzsteuerbefreite Umsätze nicht

mehr einzubeziehen. Diese unecht

umsatzsteuerbefreiten Umsätze sind

beispielsweise Tätigkeiten als als Arzt

oder als Vortragender an Erwachse-

nenbildungseinrichtungen.

Beispiel: Ein Arzt erzielt Honorare aus

ärztlicher Tätigkeit von EUR 80.000,

zusätzlich hält er Vorträge und erhält

daraus Einnahmen in Höhe von EUR

12.000.

Bis einschließlich 2016 mussten die

Vorträge umsatzsteuerpflichtig behan-

delt werden, weil der Gesamtumsatz

EUR 92.000 beträgt und somit die

Kleinunternehmergrenze überschritten

wurde. Von den Vorträgen waren 20

% Umsatzsteuer abzuliefern, jedoch

stand auch der Vorsteuerabzug zu.

Ab dem Jahr 2017 wird nun der unecht

befreite Umsatz als Arzt in die Berech-

nung der Kleinunternehmergrenze

nicht mehr einbezogen. Somit kann

für die Einnahmen aus den Vorträgen

die Kleinunternehmerregelung in An-

spruch genommen werden. Es muss

für die Vorträge keine Umsatzsteuer

verrechnet werden, dafür steht auch

kein Vorsteuerabzug zu.

serie

Primärversorgung 2