

Ærzte
Steiermark
|| 02|2017
19
Vorsorge
Vortragender:
Prim. Dr. Johann Kainz, MSc, MBA
Abteilung für Anästhesiologie,
LKH Hochsteiermark, Standort Bruck/M.
Referent für Notfall- und Katastrophen-
medizin der Ärztekammer Steiermark
Moderation: Dr. Laurenz Schöffmann, MSc
Co-Fortbildungsreferent
Di. 7. März 2017, 19 Uhr Haus
der Medizin,
Kaiserfeldgasse 29, Graz
Der akute
Schmerz -
schnell gelöst
TÄW
FORTBILDUNG AKTUELL
Rahmenbedingungen:
Einlass 18.45 Uhr, der Weiterbil-
dungsteil beginnt exakt um 19
Uhr. Keine Anmeldung erforder-
lich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
UNTERSTÜTZT VON
HYPO Steiermark-
TurnusärztInnen-Weiterbildung
Impfen für Sportlerinnen
und Sportler
Dem Thema Sport & Impfen
widmete sich Sportmediziner
Wolfgang Schobersberger. In
Österreich liegt die Verantwor-
tung für das Impfen allein bei
den AthletInnen, die sich oft
auf die TeamärztInnen verlas-
sen. Es sei aber im ureigensten
Interesse der SportlerInnen,
die durch Reisen und Groß-
veranstaltungen einem beson-
deren Risiko ausgesetzt seien,
Infektionen zu vermeiden, die
zu Trainings- und Wettkampf-
ausfall und für Profis auch zu
Verdienstentgang führten.
Bei sportlich sehr aktiven
Menschen sollten ÄrztInnen
Timing und Lokalisation von
Impfungen bewusst wählen:
Impfungen sollten abseits in-
tensiver Trainings- und Wett-
kampfphasen erfolgen, ide-
al sei der Zeitpunkt in einer
ruhigeren Jahreszeit 6 bis 8
Stunden nach der letzten kör-
perlichen Belastung. Der op-
timale Applikationsort richte
sich nach der Sportart – nicht
in den dominanten Arm bei
Tennis-Spielern, nicht in den
Glutaeus bei Marathonläufern
–, sei jedoch auch vom Impf-
stoff abhängig. Die Angaben
der Hersteller seien also unbe-
dingt zu beachten.
Nach dem Impftag ist vor dem
Impftag: Im Jahr 2018 wird
dieser am Samstag, 13. Jänner,
wieder im Austria Center Vi-
enna stattfinden. Das Thema
lautet „In welche Richtung geht
die Impfstoffentwicklung?“.
Dabei geht es insbesondere um
die Übertragung des Impfkon-
zeptes von Infektionskrank-
heiten auf chronische Erkran-
kungen wie Alzheimer, Krebs
oder Allergien.
Der Impfplan 2017
Mit 2017 wurde kein zusätzlicher Impfstoff in das kosten-
freie Impfprogramm aufgenommen.
Als wichtigste Neuerung nennt Ursula Wiedermann-
Schmidt die Vorziehung der MMR-Impfung: „Die erste
Teilimpfung soll ab dem vollendeten 9. Lebensmonat
stattfinden, im Falle einer Ausbruchssituation ist sie ab
dem vollendeten 6. Lebensmonat möglich.“
Die bereits im Sommer eingeführte 9-valente HPV-
Impfung wurde klar geregelt, ebenso die Handhabung des
FSME-Impfstoffes bei kleinen Kindern. Mehr Informatio-
nen gibt es zu Allergien und Impfungen, so ist beispiels-
weise eine Hühnereiweißallergie keine Kontraindikation
für eine Influenza- oder MMR-Impfung, allerdings schon
bei einer Gelbfieber-Impfung. Die Liste der Hepatitis-B-
Risikogruppen wurde übersichtlicher gestaltet, auch gibt
es einen neu adaptierten Tabellenteil vorneweg.
Die Standardverfahrensanweisung für personenbezogene
Kontroll- und Präventionsmaßnahmen in puncto Ma-
sern ist im Web unter
http://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/7/4/4/CH1075/CMS1483359847135/masern_
leitlinie.pdf zu finden.
„Auch die beste
Ernährung kann
eine Infektion
nicht verhindern.“