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Ærzte
Steiermark
|| 02|2017
gesundheitspolitik
Leistungen angleichen,
Selbstbehalte streichen
Die Forderung ist eine Anglei-
chung der Leistungskataloge
der Krankenkassen. Gleich-
zeitig sollen Selbstbehalte bei
Sonderversicherungsträgern
abgeschafft werden.
Dazu die steirische GKK-Ob-
frau
Verena Nussbaum:
„Die
Angleichung der Leistungen ist
ein Ziel, das grundsätzlich an-
zustreben ist. Dabei dürfen die
unterschiedlichen Strukturen
der einzelnen Krankenversi-
cherungsträger aber nicht au-
ßer Acht gelassen werden. Ich
warne jedenfalls vor Schnell-
schüssen, die letztlich auf Kos
ten der Versicherten gehen
könnten. Österreich hat ein
gut funktionierendes Gesund-
heitssystem und viel weniger
Krankenversicherungsträger
als die so gern als Vorbild ge-
priesene Schweiz. Wir wären
gut beraten, das Ergebnis der
Effizienzstudie abzuwarten,
das von der ,London School
of Economics
᾽
ja im Sommer
vorgelegt werden soll.“
Zum Thema Selbstbehalt-Ab-
schaffung die Vorsitzende des
Hauptverbandes,
Ulrike Rab-
mer-Koller:
„
Es ist nicht ganz
nachvollziehbar, wieso aus-
schließlich der Selbstbehalt in
der SVA zur Diskussion steht
– der Kostenanteil der Be-
amten liegt um einiges höher
und auch bei den GKKs sind
verschiedene Selbstbehalte üb-
lich – von der Rezeptgebühr bis
zur E-Card-Gebühr. Selbstbe-
halte und Kostenbeteiligungen
när möglich waren (Stichwort
Angiographien) und jetzt am-
bulant durchgeführt werden
können. Die Adaptierung der
dafür notwendigen Finan-
zierung hat allerdings nicht
stattgefunden. Schon jetzt ar-
beiten nahezu alle steirischen
CT/MRT-Institute über die
vereinbarten Obergrenzen hi-
naus, d. h. sie erbringen Leis-
tungen zum Nulltarif! Diese
unbezahlte Mehrarbeit kann
und darf nicht zur Basis einer
Vertragsbeziehung gemacht
werden. Ein steirisches Uni-
kum sind jene drei MRT-
Institute, die auf den im Groß-
geräteplan ausgewiesenen
Standorten errichtet wurden
und denen die Sozialversiche-
rung – soll heißen GKK – seit
Jahren einen Vertrag verwei-
gert und die daher als ,Wahl-
institute
᾽
von den Patienten in
Anspruch genommen werden
(mit teilweiser Rückvergütung
der Kosten). Leider verwei-
gert die GKK seit Jahren alle
Gespräche über die Invertrag-
nahme dieser drei Institute
wie auch Verhandlungen über
zwei weitere MRT-Standorte
im Großgeräteplan der Stei-
ermark. Die immer wieder
seitens der GKK zitierten
Planungsgrundlagen sind
mittlerweile über 15 Jahre (!)
alt und vom medizinischen
Fortschritt bereits mehrfach
überholt worden. Wenn nun
im Plan A zu lesen ist, dass in
Zukunft vorzugsweise eigene
Einrichtungen der KV-Träger
CT und MRT als Parallel-
strukturen betreiben sollen,
so wäre dies eine völlig un-
Plan A(ber) …
Das von Bundeskanzler
Christian Kern im Jänner präsentierte Positionspapier („Plan
A“) enthält auch vier Seiten zum Thema Gesundheit, Bildseiten mitgezählt. Bei einer
186-Seiten-Broschüre ist das nicht allzu viel. Wir haben sie einem Reality-Check
unterzogen und Meinungen eingeholt.
Plan-A-er Kern
Gesundheit im
„Plan A“
tagesaktueller durchschnitt-
licher Wartezeiten; Neurege-
lung der Vertragsbeziehungen
zwischen Sozialversicherung
und MRT-/CT-Instituten und
Stärkung des Angebots durch
Ausbau der eigenen Einrich-
tungen der Krankenversiche-
rungsträger.
Dazu
Martin Hoff,
Obmann
der Gesundheitsbetriebe in
der Wirtschaftskammer Stei-
ermark:
„Das Kapitel ,Ge-
sundheit
᾽
im Plan A von BK
Kern widmet sich mit zahl-
reichen Anmerkungen dem
Thema ,Wartezeiten auf CT/
MRT-Untersuchungen
᾽
. Lei-
der liegt der Schwerpunkt der
Betrachtungen auf der Situ-
ation im Bundesland Wien,
die Verhältnisse in anderen
Bundesländern bleiben dabei
weitgehend unberücksichtigt.
In der Steiermark ist manches
doch anders, die Wartezeiten
liegen über das Jahr betrach-
tet zumeist im Bereich der
Wunschvorstellungen der Po-
litik, nämlich bei zwei Wo-
chen für CT bzw. vier Wochen
für MRT, allerdings auch bei
uns mit steigender Tendenz.
Gründe für die zunehmende
Nachfrage sind u. a. neu hinzu
kommende Indikationen und
Untersuchungen, die noch vor
wenigen Jahren nur statio-
gibt es also nicht nur bei den
Sonderversicherungsträgern,
sondern im Bereich Heilmittel
und Hilfsmittel auch im Be-
reich des ASVG. Dasselbe gilt
beim Aufsuchen eines Wahl-
arztes. Ein kleinteiliges partei-
politisches Match um Einzel-
maßnahmen bringt uns nicht
weiter. Stattdessen braucht
es eine trägerübergreifende
Vereinheitlichung von finan-
ziellen Anreizen, die so ausge-
staltet sind, dass sie intelligent
steuern und Ungerechtigkeiten
zwischen den Versicherten-
gruppen reduzieren.“
Wartezeiten bei MRT
und CT reduzieren
Laut Positionspapier sollen sich
„PatientInnen darauf verlassen
können, dass sie rasch und
zeitgerecht eine Untersuchung
bekommen“, so das Positions-
papier – allerdings nur bezogen
auf MRT und CT. Konkrete
Maßnahmen: Terminservice-
stellen für dringende MRT-/
CT-Untersuchungen bei den
Sozialversicherungsträgern,
effektive Zuweisungssysteme,
die eindeutig und zuverläs-
sig nach medizinischer und
diagnostischer Dringlichkeit
differenzieren; CT-Termine
binnen zwei, MRT-Termine
binnen vier Wochen, hocha-
kute Fälle sofort; Einsehbarkeit