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Ærzte

Steiermark

 || 02|2017

gesundheitspolitik

Leistungen angleichen,

Selbstbehalte streichen

Die Forderung ist eine Anglei-

chung der Leistungskataloge

der Krankenkassen. Gleich-

zeitig sollen Selbstbehalte bei

Sonderversicherungsträgern

abgeschafft werden.

Dazu die steirische GKK-Ob-

frau

Verena Nussbaum:

„Die

Angleichung der Leistungen ist

ein Ziel, das grundsätzlich an-

zustreben ist. Dabei dürfen die

unterschiedlichen Strukturen

der einzelnen Krankenversi-

cherungsträger aber nicht au-

ßer Acht gelassen werden. Ich

warne jedenfalls vor Schnell-

schüssen, die letztlich auf Kos­

ten der Versicherten gehen

könnten. Österreich hat ein

gut funktionierendes Gesund-

heitssystem und viel weniger

Krankenversicherungsträger

als die so gern als Vorbild ge-

priesene Schweiz. Wir wären

gut beraten, das Ergebnis der

Effizienzstudie abzuwarten,

das von der ,London School

of Economics

ja im Sommer

vorgelegt werden soll.“

Zum Thema Selbstbehalt-Ab-

schaffung die Vorsitzende des

Hauptverbandes,

Ulrike Rab-

mer-Koller:

Es ist nicht ganz

nachvollziehbar, wieso aus-

schließlich der Selbstbehalt in

der SVA zur Diskussion steht

– der Kostenanteil der Be-

amten liegt um einiges höher

und auch bei den GKKs sind

verschiedene Selbstbehalte üb-

lich – von der Rezeptgebühr bis

zur E-Card-Gebühr. Selbstbe-

halte und Kostenbeteiligungen

när möglich waren (Stichwort

Angiographien) und jetzt am-

bulant durchgeführt werden

können. Die Adaptierung der

dafür notwendigen Finan-

zierung hat allerdings nicht

stattgefunden. Schon jetzt ar-

beiten nahezu alle steirischen

CT/MRT-Institute über die

vereinbarten Obergrenzen hi-

naus, d. h. sie erbringen Leis-

tungen zum Nulltarif! Diese

unbezahlte Mehrarbeit kann

und darf nicht zur Basis einer

Vertragsbeziehung gemacht

werden. Ein steirisches Uni-

kum sind jene drei MRT-

Institute, die auf den im Groß-

geräteplan ausgewiesenen

Standorten errichtet wurden

und denen die Sozialversiche-

rung – soll heißen GKK – seit

Jahren einen Vertrag verwei-

gert und die daher als ,Wahl-

institute

von den Patienten in

Anspruch genommen werden

(mit teilweiser Rückvergütung

der Kosten). Leider verwei-

gert die GKK seit Jahren alle

Gespräche über die Invertrag-

nahme dieser drei Institute

wie auch Verhandlungen über

zwei weitere MRT-Standorte

im Großgeräteplan der Stei-

ermark. Die immer wieder

seitens der GKK zitierten

Planungsgrundlagen sind

mittlerweile über 15 Jahre (!)

alt und vom medizinischen

Fortschritt bereits mehrfach

überholt worden. Wenn nun

im Plan A zu lesen ist, dass in

Zukunft vorzugsweise eigene

Einrichtungen der KV-Träger

CT und MRT als Parallel-

strukturen betreiben sollen,

so wäre dies eine völlig un-

Plan A(ber) …

Das von Bundeskanzler

Christian Kern im Jänner präsentierte Positionspapier („Plan

A“) enthält auch vier Seiten zum Thema Gesundheit, Bildseiten mitgezählt. Bei einer

186-Seiten-Broschüre ist das nicht allzu viel. Wir haben sie einem Reality-Check

unterzogen und Meinungen eingeholt.

Plan-A-er Kern

Gesundheit im

„Plan A“

tagesaktueller durchschnitt-

licher Wartezeiten; Neurege-

lung der Vertragsbeziehungen

zwischen Sozialversicherung

und MRT-/CT-Instituten und

Stärkung des Angebots durch

Ausbau der eigenen Einrich-

tungen der Krankenversiche-

rungsträger.

Dazu

Martin Hoff,

Obmann

der Gesundheitsbetriebe in

der Wirtschaftskammer Stei-

ermark:

„Das Kapitel ,Ge-

sundheit

im Plan A von BK

Kern widmet sich mit zahl-

reichen Anmerkungen dem

Thema ,Wartezeiten auf CT/

MRT-Untersuchungen

. Lei-

der liegt der Schwerpunkt der

Betrachtungen auf der Situ-

ation im Bundesland Wien,

die Verhältnisse in anderen

Bundesländern bleiben dabei

weitgehend unberücksichtigt.

In der Steiermark ist manches

doch anders, die Wartezeiten

liegen über das Jahr betrach-

tet zumeist im Bereich der

Wunschvorstellungen der Po-

litik, nämlich bei zwei Wo-

chen für CT bzw. vier Wochen

für MRT, allerdings auch bei

uns mit steigender Tendenz.

Gründe für die zunehmende

Nachfrage sind u. a. neu hinzu

kommende Indikationen und

Untersuchungen, die noch vor

wenigen Jahren nur statio-

gibt es also nicht nur bei den

Sonderversicherungsträgern,

sondern im Bereich Heilmittel

und Hilfsmittel auch im Be-

reich des ASVG. Dasselbe gilt

beim Aufsuchen eines Wahl-

arztes. Ein kleinteiliges partei-

politisches Match um Einzel-

maßnahmen bringt uns nicht

weiter. Stattdessen braucht

es eine trägerübergreifende

Vereinheitlichung von finan-

ziellen Anreizen, die so ausge-

staltet sind, dass sie intelligent

steuern und Ungerechtigkeiten

zwischen den Versicherten-

gruppen reduzieren.“

Wartezeiten bei MRT

und CT reduzieren

Laut Positionspapier sollen sich

„PatientInnen darauf verlassen

können, dass sie rasch und

zeitgerecht eine Untersuchung

bekommen“, so das Positions-

papier – allerdings nur bezogen

auf MRT und CT. Konkrete

Maßnahmen: Terminservice-

stellen für dringende MRT-/

CT-Untersuchungen bei den

Sozialversicherungsträgern,

effektive Zuweisungssysteme,

die eindeutig und zuverläs-

sig nach medizinischer und

diagnostischer Dringlichkeit

differenzieren; CT-Termine

binnen zwei, MRT-Termine

binnen vier Wochen, hocha-

kute Fälle sofort; Einsehbarkeit