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ÆRZTE

Steiermark

 || 01|2017

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torische Fragen, eventuell die

eine oder andere Pointe und

Fragen aus dem Publikum

anzuregen machen schwer

verdauliche medizinische

Kost für Laien auch deutlich

verträglicher.

„Bildgebende Verfahren“ wie

Präsentationen gehören schon

zum guten Ton des Vortrags-

wesens. Sie verdeutlichen die

Botschaft und lockern das

ansonsten eher strenge Sze-

nario auch etwas auf. Und:

Ärztliche Kommunikation

hat immer als oberstes Ziel,

durch Einfühlung Vertrauen

im Gegenüber – ob nun Pa-

tienten oder anderen Zuhö-

rern – zu wecken. Patienten,

die die Erklärung für ihre

Krankheit verstehen und ak-

zeptieren, werden eher bereit

und imstande sein, an der

Heilung bzw. Vorbeugung

mitzuwirken.

Übersetzungshilfen

Aufgrund des zunehmenden

Bedürfnisses nach Auf klä-

rung haben sich Internetpor-

tale etabliert, die eine Über-

setzung von medizinischen

Befunden in eine leicht ver-

ständliche Sprache z. T. kos­

tenlos anbieten. In der Vor-

tragsvorbereitung kann sich

ein Blick in ein solches Portal

auch für die ärztliche Exper-

tin bzw. den ärztlichen Ex-

perten durchaus lohnen – und

zwar dann, wenn es darum

geht, sich beim „Herunterbre-

chen auf Allgemeinverständ-

lichkeit“ Anregungen und

Hilfe zu holen.

Umsatzsteuerpflichtig

Nachdem die Vortragstätigkeit

durch Ärztinnen und Ärzte –

das gilt auch für Fachvorträge

bei Kongressen – keine Heil-

behandlung darstellt, ist die

Honorierung grundsätzlich

umsatzsteuerpflichtig (20 Pro-

zent), sofern die Gesamtum-

sätze (also auch die Umsätze

aus einer Tätigkeit als nie-

dergelassener Arzt) pro Jahr

nicht unter 30.000 Euro liegen.

Nur wenn der Gesamtumsatz

geringer wäre, käme die so

genannte „Kleinunternehmer-

Regelung“ zum Tragen.

Foto: Fotolia, beigfestellt

WIRTSCHAFT

&

ERFOLG

Rat und D@ten

:

Die EDV-Kolumne

Heilmittel-

Verordnungen

dokumentiert

Immer öfters

verlangen die

Krankenkassen

umfangreiche

D o k ume n t a -

tionen für Heilmittelverord-

nungen, die einzelne Patien-

tinnen und Patienten betreffen.

Obwohl in den meisten Fällen

alle Befunde und Diagnosen

digital in Ihrer Arztsoftware ge-

speichert sind, kann die Suche

nach den richtigen Daten sehr

aufwendig und zeitraubend

werden.

Zusätzlich müssen diese Daten

dann meist händisch in das,

von der jeweiligen Kranken-

kasse zur Verfügung gestellte

Formular eingetragen werden.

Diese Arbeit könnte durch ein

von Ihrem Softwareherstel-

ler zur Verfügung gestelltes

Programm beschleunigt und

optimiert werden.

Konkret werden über ein Mo-

dul, die heilmittelspezifischen

Diagnosen, die relevanten Be-

funde und allgemeine Bemer-

kungen selektiert.

Die ausgewählten Angaben

werden sodann auf neutralem

Papier gedruckt, wobei das

Layout dem Krankenkassen-

formular ähnelt.

Für nähere Informationen steht

Ihnen, wie immer Ihr Software-

berater gerne zur Verfügung.

Alwin Günzberg ist Geschäfts-

führer der ALAG GmbH.

Alwin

Günzberg

Kundmachung

Änderungen des Geschäfts­

plans für die Beitragsori­

entierte Zusatzversorgung

(BZV), der Wohlfahrts­

fondsbeitragsordnung und

der Umlagenordnung

Die Änderungen wurden in

der Vollversammlung bzw.

Erweiterten Vollversamm-

lung vom 12.12.2016 be-

schlossen und zur Vorlage an

die Aufsichtsbehörde gemäß

§ 195 Abs 3 S 2 ÄrzteG 1998

am 14.12.2016 übermittelt.

Die Änderungen des Ge-

schäftsplans für die Beitrags-

orientierte Zusatzversorgung

(BZV), der Wohlfahrtsfonds-

beitragsordnung und der

Umlagenordnung treten mit

01.01.2017 in Kraft.

Die geänderten Rechts-

grundlagen sind auf der

Homepage der Ärztekam-

mer für Steiermark (www.

aekstmk.or.at)

abrufbar.

Dr. Herwig Lindner e.h.

Präsident