

ÆRZTE
Steiermark
|| 01|2017
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torische Fragen, eventuell die
eine oder andere Pointe und
Fragen aus dem Publikum
anzuregen machen schwer
verdauliche medizinische
Kost für Laien auch deutlich
verträglicher.
„Bildgebende Verfahren“ wie
Präsentationen gehören schon
zum guten Ton des Vortrags-
wesens. Sie verdeutlichen die
Botschaft und lockern das
ansonsten eher strenge Sze-
nario auch etwas auf. Und:
Ärztliche Kommunikation
hat immer als oberstes Ziel,
durch Einfühlung Vertrauen
im Gegenüber – ob nun Pa-
tienten oder anderen Zuhö-
rern – zu wecken. Patienten,
die die Erklärung für ihre
Krankheit verstehen und ak-
zeptieren, werden eher bereit
und imstande sein, an der
Heilung bzw. Vorbeugung
mitzuwirken.
Übersetzungshilfen
Aufgrund des zunehmenden
Bedürfnisses nach Auf klä-
rung haben sich Internetpor-
tale etabliert, die eine Über-
setzung von medizinischen
Befunden in eine leicht ver-
ständliche Sprache z. T. kos
tenlos anbieten. In der Vor-
tragsvorbereitung kann sich
ein Blick in ein solches Portal
auch für die ärztliche Exper-
tin bzw. den ärztlichen Ex-
perten durchaus lohnen – und
zwar dann, wenn es darum
geht, sich beim „Herunterbre-
chen auf Allgemeinverständ-
lichkeit“ Anregungen und
Hilfe zu holen.
Umsatzsteuerpflichtig
Nachdem die Vortragstätigkeit
durch Ärztinnen und Ärzte –
das gilt auch für Fachvorträge
bei Kongressen – keine Heil-
behandlung darstellt, ist die
Honorierung grundsätzlich
umsatzsteuerpflichtig (20 Pro-
zent), sofern die Gesamtum-
sätze (also auch die Umsätze
aus einer Tätigkeit als nie-
dergelassener Arzt) pro Jahr
nicht unter 30.000 Euro liegen.
Nur wenn der Gesamtumsatz
geringer wäre, käme die so
genannte „Kleinunternehmer-
Regelung“ zum Tragen.
Foto: Fotolia, beigfestellt
WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Rat und D@ten
:
Die EDV-Kolumne
Heilmittel-
Verordnungen
dokumentiert
Immer öfters
verlangen die
Krankenkassen
umfangreiche
D o k ume n t a -
tionen für Heilmittelverord-
nungen, die einzelne Patien-
tinnen und Patienten betreffen.
Obwohl in den meisten Fällen
alle Befunde und Diagnosen
digital in Ihrer Arztsoftware ge-
speichert sind, kann die Suche
nach den richtigen Daten sehr
aufwendig und zeitraubend
werden.
Zusätzlich müssen diese Daten
dann meist händisch in das,
von der jeweiligen Kranken-
kasse zur Verfügung gestellte
Formular eingetragen werden.
Diese Arbeit könnte durch ein
von Ihrem Softwareherstel-
ler zur Verfügung gestelltes
Programm beschleunigt und
optimiert werden.
Konkret werden über ein Mo-
dul, die heilmittelspezifischen
Diagnosen, die relevanten Be-
funde und allgemeine Bemer-
kungen selektiert.
Die ausgewählten Angaben
werden sodann auf neutralem
Papier gedruckt, wobei das
Layout dem Krankenkassen-
formular ähnelt.
Für nähere Informationen steht
Ihnen, wie immer Ihr Software-
berater gerne zur Verfügung.
Alwin Günzberg ist Geschäfts-
führer der ALAG GmbH.
Alwin
Günzberg
Kundmachung
Änderungen des Geschäfts
plans für die Beitragsori
entierte Zusatzversorgung
(BZV), der Wohlfahrts
fondsbeitragsordnung und
der Umlagenordnung
Die Änderungen wurden in
der Vollversammlung bzw.
Erweiterten Vollversamm-
lung vom 12.12.2016 be-
schlossen und zur Vorlage an
die Aufsichtsbehörde gemäß
§ 195 Abs 3 S 2 ÄrzteG 1998
am 14.12.2016 übermittelt.
Die Änderungen des Ge-
schäftsplans für die Beitrags-
orientierte Zusatzversorgung
(BZV), der Wohlfahrtsfonds-
beitragsordnung und der
Umlagenordnung treten mit
01.01.2017 in Kraft.
Die geänderten Rechts-
grundlagen sind auf der
Homepage der Ärztekam-
mer für Steiermark (www.
aekstmk.or.at)abrufbar.
Dr. Herwig Lindner e.h.
Präsident