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ÆRZTE

Steiermark

 || 01|2017

13

Foto:

den ÖQMed-Kriterien entsprechen.

Die Vorteile für den Arzt:

y

Möglichkeit, in einem

interdisziplinären Team

eine eigene Praxis aufzubauen

y

Sehr geringe Anlaufkosten

ohne weiteres Risiko

Die gesamte Infrastruktur und Logistik

werden zur Verfügung gestellt:

y

Gemeinsamer Empfang

y

Zentrale Terminkoordination

y

Gemeinsame Software

y

ÖQMed

y

Persönlicher und allgemeiner

Internetauftritt

y

Gerätepool

y

Alle Papierwaren, Werbemittel

(Visitkarten, Briefpapier …)

y

Corporate Identity mit gemein-

samen Marketingaktivitäten,

Eröffnungsfeiern, Vernissagen etc.

Für wen bietet sich ein Ärztezentrum an:

y

Ärzte, die neben einer Anstellung

eine eigene Ordination mit bestmög-

lichen Rahmenbedingungen kosten-

günstig betreiben wollen

y

Ärzte, die möglichst risikolos den

ersten Schritt in die Selbstständigkeit

probieren wollen

y

Ärzte, die zu 100 Prozent selbststän-

dig mit oder ohne Kassenvertrag

arbeiten, aber die Organisation aus-

lagern wollen (z. B. auch Betreiben

von zwei Ordinationen organisiert

vom Zentrumsteam)

Der Ordinationsbetrieb muss für den

Einzelnen kostengünstiger als im „Ein-

zelbetrieb“ sein. Der Arzt sollte keinem

Kostendruck unterliegen und frei arbei-

ten können – bei vollkommen eigener

medizinischer Verantwortlichkeit und

Selbstständigkeit. Die Anlaufkosten

müssen überschaubar sein. Die Ärzte-

kammer unterstützt dies bei Erstordi-

nationen z. B. durch eine Reduzierung

des Kammerbeitrages in den ersten zwei

Jahren nach Gründung.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein

Gesundheitssystem auf mehreren Stützen

stehend Sinn macht:

y

Einzelordinationen, die sich auch

in Gesundheitszentren weiterentwi-

ckeln können (vom Arzt betrieben)

y

Ärztezentren (Gesundheitszentren)

als Zusammenschluss von Ärzten

und auch anderen Gesundheitsberu-

fen, die auch tagesklinische Thera-

pien anbieten können

y

Krankenhäuser mit ihren Spezial­

ambulanzen und dem stationären

Bereich

Eine Vernetzung der einzelnen Struk-

turen ist notwendig. Es ist Aufgabe der

Politik, die gesetzlichen Rahmenbedin-

gungen zu schaffen und nicht die Zen-

tren selbst zu betreiben (Autoversiche-

rungen betreiben ja auch keine Werk-

statt). Sinnvolle fließende Übergänge

zwischen Sozialversicherungen (SV),

Privatversicherungen und privaten Leis-

tungen gehören definiert und klar aus-

gesprochen. Je offener und klarer kom-

muniziert wird, desto eher werden alle

Beteiligten und vor allem die Patienten

alles verstehen und mittragen.

Es braucht klare Strukturen. Verschie-

denste Berufsgruppen wie Psychothera-

peuten, Physiotherapeuten, Diätologen

bis hin zu Sozialarbeitern etc. sollten in

diesen Zentren mitarbeiten.

Die bisherige mediale Berichterstattung

glich einem Ständekampf gegen die

Ärzte. Dabei geht es hier um die Grund-

rechte der Patienten wie z. B. die freie

Arztwahl (aber vielleicht gibt es ja dann

mehrere Telefonnummern oder einen

Telefonjoker pro Quartal …). Es geht

aber auch um die zukünftigen Berufs-

ausübungsmöglichkeiten der gesamten

Ärzteschaft! Oder wollen wir als Ärzte

als Angestellte in einem unerwünschten

System ohne Alternativen arbeiten?

Es ist genug Geld im System vorhanden.

Es muss nur entsprechend eingesetzt

werden und es müssen die Rahmenbe-

dingungen klar definiert sein.

Wir leben und arbeiten in einem der

besten Gesundheitssysteme der Welt. Es

sollte nicht „krankgespart“ und nicht

„totreguliert“ werden. Es gehört einfach

evolutionär weiterentwickelt und den

sich ändernden Gegebenheiten ange-

passt. So wie sich die Medizin selbst Tag

für Tag weiterentwickelt.

Prim. Doz. Dr. Gerd M. Ivanic ist Ge-

schäftsführer der Prophy-Docs® Manage-

ment GmbH.

Anzeige

Außergewöhnliche

Belastungen des (Ehe)

Partners absetzen?

Außergewöhnliche Belastungen, dazu

gehören insbesondere Krankheits-

kosten, müssen grundsätzlich vom

Steuerpflichtigen selbst getragen

werden, um diese auch steuerlich

absetzen zu können. Grundsätzlich

kann auch nur jener die Kosten von

seiner Bemessungsgrundlage steu-

ermindernd berücksichtigen. Davon

gibt es Ausnahmen für (Ehe-)Partner.

Dieser kann die außergewöhnlichen

Belastungen absetzen, wenn

ein Anspruch auf Alleinverdiener-

absetzbetrag besteht,

der Partner höchstens EUR 6.000,00

Jahreseinkommen erreicht,

behinderungsbedingte Aufwendungen

für ein Kind zu berücksichtigen sind,

Krankheits-, Pflegekosten usw. für

den (Ehe)Partner angefallen sind, so-

weit dessen Einkommen bei Abzug

dieser Aufwendungen unter das steu-

erliche Existenzminimum (grundsätz-

lich EUR 11.000) fallen würde. Das

kann auch zur Folge haben, dass der/

die Steuerpflichtige einen Teil der

Krankheitskosten usw. selbst und den

übrigen Teil sein (Ehe-)Partner als außer-

gewöhnliche Belastung geltend machen

kann.

Tipp:

Die lange geübte Praxis des „Tau-

schens“ außergewöhnlicher Belastungen

ist damit wohl nicht mehr möglich.

Achten Sie daher darauf, von welchem

Konto die Arztrechnung, die Zahnspange

etc. gezahlt wird, damit diese Kosten

steuerlich nicht ins Leere greifen.

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