

ÆRZTE
Steiermark
|| 01|2017
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Foto:
den ÖQMed-Kriterien entsprechen.
Die Vorteile für den Arzt:
y
Möglichkeit, in einem
interdisziplinären Team
eine eigene Praxis aufzubauen
y
Sehr geringe Anlaufkosten
ohne weiteres Risiko
Die gesamte Infrastruktur und Logistik
werden zur Verfügung gestellt:
y
Gemeinsamer Empfang
y
Zentrale Terminkoordination
y
Gemeinsame Software
y
ÖQMed
y
Persönlicher und allgemeiner
Internetauftritt
y
Gerätepool
y
Alle Papierwaren, Werbemittel
(Visitkarten, Briefpapier …)
y
Corporate Identity mit gemein-
samen Marketingaktivitäten,
Eröffnungsfeiern, Vernissagen etc.
Für wen bietet sich ein Ärztezentrum an:
y
Ärzte, die neben einer Anstellung
eine eigene Ordination mit bestmög-
lichen Rahmenbedingungen kosten-
günstig betreiben wollen
y
Ärzte, die möglichst risikolos den
ersten Schritt in die Selbstständigkeit
probieren wollen
y
Ärzte, die zu 100 Prozent selbststän-
dig mit oder ohne Kassenvertrag
arbeiten, aber die Organisation aus-
lagern wollen (z. B. auch Betreiben
von zwei Ordinationen organisiert
vom Zentrumsteam)
Der Ordinationsbetrieb muss für den
Einzelnen kostengünstiger als im „Ein-
zelbetrieb“ sein. Der Arzt sollte keinem
Kostendruck unterliegen und frei arbei-
ten können – bei vollkommen eigener
medizinischer Verantwortlichkeit und
Selbstständigkeit. Die Anlaufkosten
müssen überschaubar sein. Die Ärzte-
kammer unterstützt dies bei Erstordi-
nationen z. B. durch eine Reduzierung
des Kammerbeitrages in den ersten zwei
Jahren nach Gründung.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein
Gesundheitssystem auf mehreren Stützen
stehend Sinn macht:
y
Einzelordinationen, die sich auch
in Gesundheitszentren weiterentwi-
ckeln können (vom Arzt betrieben)
y
Ärztezentren (Gesundheitszentren)
als Zusammenschluss von Ärzten
und auch anderen Gesundheitsberu-
fen, die auch tagesklinische Thera-
pien anbieten können
y
Krankenhäuser mit ihren Spezial
ambulanzen und dem stationären
Bereich
Eine Vernetzung der einzelnen Struk-
turen ist notwendig. Es ist Aufgabe der
Politik, die gesetzlichen Rahmenbedin-
gungen zu schaffen und nicht die Zen-
tren selbst zu betreiben (Autoversiche-
rungen betreiben ja auch keine Werk-
statt). Sinnvolle fließende Übergänge
zwischen Sozialversicherungen (SV),
Privatversicherungen und privaten Leis-
tungen gehören definiert und klar aus-
gesprochen. Je offener und klarer kom-
muniziert wird, desto eher werden alle
Beteiligten und vor allem die Patienten
alles verstehen und mittragen.
Es braucht klare Strukturen. Verschie-
denste Berufsgruppen wie Psychothera-
peuten, Physiotherapeuten, Diätologen
bis hin zu Sozialarbeitern etc. sollten in
diesen Zentren mitarbeiten.
Die bisherige mediale Berichterstattung
glich einem Ständekampf gegen die
Ärzte. Dabei geht es hier um die Grund-
rechte der Patienten wie z. B. die freie
Arztwahl (aber vielleicht gibt es ja dann
mehrere Telefonnummern oder einen
Telefonjoker pro Quartal …). Es geht
aber auch um die zukünftigen Berufs-
ausübungsmöglichkeiten der gesamten
Ärzteschaft! Oder wollen wir als Ärzte
als Angestellte in einem unerwünschten
System ohne Alternativen arbeiten?
Es ist genug Geld im System vorhanden.
Es muss nur entsprechend eingesetzt
werden und es müssen die Rahmenbe-
dingungen klar definiert sein.
Wir leben und arbeiten in einem der
besten Gesundheitssysteme der Welt. Es
sollte nicht „krankgespart“ und nicht
„totreguliert“ werden. Es gehört einfach
evolutionär weiterentwickelt und den
sich ändernden Gegebenheiten ange-
passt. So wie sich die Medizin selbst Tag
für Tag weiterentwickelt.
Prim. Doz. Dr. Gerd M. Ivanic ist Ge-
schäftsführer der Prophy-Docs® Manage-
ment GmbH.
Anzeige
Außergewöhnliche
Belastungen des (Ehe)
Partners absetzen?
Außergewöhnliche Belastungen, dazu
gehören insbesondere Krankheits-
kosten, müssen grundsätzlich vom
Steuerpflichtigen selbst getragen
werden, um diese auch steuerlich
absetzen zu können. Grundsätzlich
kann auch nur jener die Kosten von
seiner Bemessungsgrundlage steu-
ermindernd berücksichtigen. Davon
gibt es Ausnahmen für (Ehe-)Partner.
Dieser kann die außergewöhnlichen
Belastungen absetzen, wenn
•
ein Anspruch auf Alleinverdiener-
absetzbetrag besteht,
•
der Partner höchstens EUR 6.000,00
Jahreseinkommen erreicht,
•
behinderungsbedingte Aufwendungen
für ein Kind zu berücksichtigen sind,
•
Krankheits-, Pflegekosten usw. für
den (Ehe)Partner angefallen sind, so-
weit dessen Einkommen bei Abzug
dieser Aufwendungen unter das steu-
erliche Existenzminimum (grundsätz-
lich EUR 11.000) fallen würde. Das
kann auch zur Folge haben, dass der/
die Steuerpflichtige einen Teil der
Krankheitskosten usw. selbst und den
übrigen Teil sein (Ehe-)Partner als außer-
gewöhnliche Belastung geltend machen
kann.
Tipp:
Die lange geübte Praxis des „Tau-
schens“ außergewöhnlicher Belastungen
ist damit wohl nicht mehr möglich.
Achten Sie daher darauf, von welchem
Konto die Arztrechnung, die Zahnspange
etc. gezahlt wird, damit diese Kosten
steuerlich nicht ins Leere greifen.
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