AERZTE Steiermark 06 2014 - page 44

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Ærzte
Steiermark
 || 06|2014
Angestellte Ärztinnen und Ärzte
Fotos: Med Uni
Kollektivvertrag: Meduni
zunehmend unter Druck
Zur Vorgeschichte – drei
Gruppen sind betroffen:
y
Ärztinnen und Ärzten mit
Qu a l i f i z i e r u ng s ve r e i n-
barung wird zu Unrecht
mit der Begründung, dass
es sich bei einem Dokto-
ratsstudium der vorange-
gangenen Studienordnung
nicht um ein einschlägiges
Doktorat handle, die ad-
äquate Einstufung in das
Gehaltschemas des KV vor-
enthalten.
y
Ärztinnen und Ärzte mit
Dienstverträgen vor In-
krafttreten des KV wurden
trotz einzelvertraglicher
Zusicherung nicht in das
Lohnschema des KV über-
führt und entgegen aus-
drücklicher Bestimmungen
des KV nicht über eine
Überführung in Kenntnis
gesetzt.
y
Fachärztinnen und Fach-
ärzten mit Arbeitsverträ-
gen vor Inkrafttreten des
KV wird entgegen der Be-
stimmungen des KV die
dort neugeschaffene Ärzte-
dienstzulage vorenthalten.
Für alle drei Gruppen steht
im Raum, dass der gültige
Kollektivvertrag nicht korrekt
angewendet wird.
Erstaunlich ist der Slalom-
Kurs der Meduni. Ende April
wurden noch Vergleichsan-
gebote vereinbart, dann teils
zurückgezogen – um sich in-
dividuell zu einigen.
Kein vorschneller
Vergleich
Davon hat die Ärztekammer
mittlerweile dringend abge-
raten: „Diesbezüglich emp-
fehlen wir Ihnen ausdrück-
lich, vor Abschluss eines bin-
denden Vergleiches mit der
Rechtsabteilung der ÄK für
Stmk. bzw. mit RA Mag. Mar-
tin Meier Rücksprache zu hal-
ten, um nicht vorschnell eine
nicht mehr revidierbare Ent-
scheidung zu treffen“, heißt
es in einem Schreiben an die
Ärztinnen und Ärzte.
„Aus advokatorischer Vorsicht“
empfehle es sich, alle Ansprü-
che schriftlich gegenüber der
MUG geltend zu machen, so
der Brief weiter
Feststellungsklage
Mit einer Feststellungklage
der Ärztekammer Steier-
mark (die sich aus recht-
lichen Gründen nicht gegen
die MUG, sondern den Dach-
verband der Universitäten
richtet, weil dieser der Kol-
lektivvertragspartner ist) soll
Drei Gruppen von MUG-bediensteten Ärztinnen und Ärzten
dürften
falsch, zu Gunsten des Dienstgebers, eingestuft sein. Ein Vergleichsangebot
hat die Medizinische Universität mittlerweile zurückgezogen. Die Ärztekam-
mer hat sich nun für eine Feststellungsklage entschieden, die Klarheit brin-
gen wird und die Rechte der Betroffenen wahrt.
Es mögen Zufälle sein. Die
für Personalfragen zustän-
dige Vizerektorin trat zu-
rück, um sich wieder stärker
auf die Forschung zu kon-
zentrieren. Deren Nachfolge
gestaltete sich nicht ganz
einfach. Die Meduni wech-
selte ihren Rechtsanwalt in
dem arbeitsgerichtlichen
Verfahren aus, die Ankün-
digung, einen Vergleich zu
suchen, wurde ganz plötz-
lich zurückgezogen. Die
Wirkung ist natürlich sehr
unglücklich, wenn es so
viele, mehr oder minder
gleichzeitige Zufälle gibt.
Die Ärztekammer tut das,
was ihre Verpflichtung ist.
Sie unterstützt ihre Mit-
glieder darin, die ihnen
vertraglich zustehenden
Rechte zu bekommen. Und
sie achtet darauf, dass dies
mit dem geringstmöglichen
juristischen Aufwand ge-
schieht. Auch im Interesse
der Meduni. Aber, wenn
diese den aufwendigen Weg
durch die Instanzen gehen
will, ist dies selbstverständ-
lich auch zu respektieren.
nun jedenfalls die klärende
Grundlage für die Durchset-
zung individueller Ansprüche
geschaffen werden. So ist auch
die Verjährungsfrage endgül-
tig aus der Welt.
Sehr viele Zufälle …
Medunirektor Josef Smolle
kündigte brieflich an, an
jeden Betroffenen einzeln
herantreten zu wollen. Die
Ärztekammer warnt aus-
drücklich vor vorschnellen,
nicht revidierbaren
Entscheidungen.
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