AERZTE Steiermark 06 2014 - page 38

38
Ærzte
Steiermark
 || 06|2014
steuer
Steuerrechtliche Judikatur
Aktuelle Rechtsprechungen aus
der Judikatur, unter ande-
rem zu den Themen Betriebsausgaben und Ausbildungskosten.
DR. Herbert Emberger
Nachstehend werden einige
aktuelle Rechtsprechungen
aus der österreichischen Ju-
dikatur samt Beispielen auf-
gelistet.
1. Auslandsschulbesuch
– Kosten als außerge­
wöhnliche Belastung
VwGH vom 25.05.2013,
2009/13/0026
Ber u fsausbi ldungskosten
eines Kindes können grund-
sätzlich keine außergewöhn-
liche Belastung sein. Ausnah-
men gibt es nur unter der Vo-
raussetzung, dass im Einzugs-
bereich des Wohnortes keine
entsprechende Ausbildungs-
möglichkeit besteht. Dann
wird die außergewöhnliche
Belastung durch Abzug eines
Pauschalbetrags von 110 Euro
pro Monat berücksichtigt.
Auswärtige Berufsausbildung
ist dem Grunde nach dann
geboten, wenn am Wohn-
ort der/des Steuerpflichtigen
oder in dessen Einzugsbe-
reich unter Berücksichtigung
der Talente des Kindes eine
entsprechende Ausbildungs-
möglichkeit nicht besteht. Im
Konkreten wurde aber die
Ausbildung in den USA zu
dem Zweck unternommen,
sich für ein bestimmtes Studi-
um an einer amerikanischen
Universität zu qualifizieren.
Von der Gleichartigkeit der
Berufsausbildung am Wohn-
sitz war schon deshalb nicht
mehr auszugehen, daher wur-
de festgestellt, dass die Kosten
außergewöhnliche Belastung
sind.
2. Existenzgefährdung
als Voraussetzung für
eine Abgabennachsicht
VwGH vom 27.06.2013,
2013/15/0173
Voraussetzung für eine Abga-
bennachsicht ist eine Unbil-
ligkeit der Entrichtung, die
einerseits in der wirtschaft-
lichen Situation der/des Be-
treffenden liegen kann, aber
auch in anderen persönlichen
Umständen der/des Betref-
fenden. Eine persönliche Un-
billigkeit ist dann nicht ge-
geben, wenn die finanzielle
Situation so schlecht ist, dass
auch die Gewährung der be-
antragten Nachsicht keinen
Sanierungseffekt hätte. Im
konkreten Fall war die Steu-
erschuld lediglich ein geringer
Teil der Gesamtverbindlich-
keiten des Betreffenden. Das
heißt diese Verbindlichkeiten
würden auch bei Nachsicht der
Abgabenschuld unverändert
bestehen bleiben. Die Gesamt-
verbindlichkeiten übersteigen
noch beträchtlich den Wert
der vorhandenen Vermögens-
gegenstände. Das heißt, die
beantragte Nachsicht der Ab-
gaben könnte nichts an der
Existenzgefährdung des Be-
schwerdeführers ändern. Da-
mit war das Ansuchen um
Nachsicht abzuweisen.
3. Austausch Gasein­
zelofen durch Gaseta­
genheizung – Sofortige
Betriebsausgabe
VwGH vom 23.10.2013,
2010/13/0147
Die vorhandenen Gaseinzelo-
fenheizungen wurden durch
eine Gasetagenheizung ersetzt.
Strittig war, ob die Ausga-
ben für den Austausch Her-
stellungsaufwand sind, oder
aber sofort abzugsfähiger Er-
haltungsaufwand. Nach dem
VwGH liegt Herstellungsauf-
wand im Sinne des Einkom-
mensteuergesetzes bei einem
nicht neugeschaffenen Wirt-
schaftsgut vor, wenn durch
auf Werterhöhung gerichtete
Maßnahmen auf ein beste-
hendes Wirtschaftsgut des-
sen Wesensart geändert werde,
was insbesondere gegeben ist,
wenn die Maßnahme zur Er-
weiterung, Aufstockung eines
Gebäudes oder zur über den
ursprünglichen Zustand hi-
nausgehenden wesentlichen
Verbesserung führt. Eine we-
sentliche Erhöhung des Nut-
zungswertes oder eine Ver-
längerung der Nutzungsdauer
eines Wirtschaftsgutes, und
damit auch der Austausch
eines wesentlichen Teiles eines
Wirtschaftsgutes im Sinne
einer Generalsanierung, be-
deuten noch keine Herstel-
lungsmaßnahme, solange die
Wesensart des Wirtschafts-
gutes beibehalten bleibt. Das
war konkret im Anlassfall zu
unterstellen. Durch Ersatz von
Gaseinzelofenheizungen durch
Gasetagenheizungen war keine
Änderung der Wesensart des
Gebäudes eingetreten. Der Fall
ist ähnlich jenem schon länger
zurückliegenden, in dem ein
Übergang von Koks- zu Ölfeu-
erung als Erhaltungsaufwand
beurteilt wurde. Die Kosten
waren also als Betriebsausga-
ben sofort abzugsfähig und
mussten nicht als Herstellungs-
aufwand aktiviert werden.
4. Betriebsausgabenpau­
schalierung – Beiträge
zum Wohlfahrtsfonds der
Ärztekammer
UFS vom 09.08.2012,
RV/3788-W/09
Nach dem Einkommensteu-
ergesetz sind jedenfalls Be-
triebsausgaben die Pf licht-
beiträge zu den Versorgungs-
und Unterstützungseinrich-
tungen der Kammern der
selbstständig Erwerbstätigen,
soweit diese Einrichtungen
der Kranken-, Unfall-, Alters-,
Invaliditäts- und Hinterblie-
benenversorgung dienen. Di-
ese Leistungen sind nach dem
Ärztegesetz aus Mitteln des
Wohlfahrtsfonds zu gewäh-
ren. Beiträge an den Wohl-
fahrtsfonds sind somit nach
§ 17 Abs. 1 in Verbindung
mit § 4 Abs. 4 Z 1 Einkom-
mensteuergesetz, neben der
in Anspruch genommenen
Betriebsausgabenpauschalie-
rung, gesondert im vollen
Betrag als Betriebsausgaben
abzugsfähig.
5. KFZ-Unfallkosten als
Werbungskosten oder
Betriebsausgaben
Die in jüngster Zeit zuneh-
mend vorkommenden Ent-
scheidungen zur Frage der
Abzugsfähigkeit von KFZ-
Unfallkosten bei betrieb-
lichen Fahrten werden um
weitere bereichert:
y
UFS vom 07.03. 2013,
RV/0093-L/08
Grundsätzlich stellt der
UFS wieder fest, dass die
Frage, ob ein Verkehrsun-
1...,28,29,30,31,32,33,34,35,36,37 39,40,41,42,43,44,45,46,47,48,...72
Powered by FlippingBook