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34

ÆRZTE

Steiermark

 || 10|2017

WIRTSCHAFT

&

ERFOLG

Eines weiß man, obwohl auch

das noch nicht ganz sicher

ist: Das Datenschutz-Anpas-

sungsgesetz wird am 25. Mai

2018 in Kraft treten. Derzeit

gibt es eine ganze Reihe von

Informationsveranstaltungen

zu diesem Thema, allerdings

ist noch keineswegs klar, in

welcher Form das Gesetz nie-

dergelassene Ärztinnen und

Ärzte überhaupt betreffen

wird.

Prinzip Angst

Um entsprechende Aufmerk-

samkeit zu bekommen, begin-

nen die meisten Vorträge zu

dem Thema mit den Strafen.

Und die haben es ja, was den

Strafrahmen betrifft, wirklich

in sich. Für „administrative“

Rechtsverletzungen drohen

Strafzahlungen von bis zu 2

Prozent des Umsatzes (oder

10 Millionen Euro), bei „fun-

damental-ethischen“ Rechts-

verstößen gar 4 Prozent oder

20 Millionen Euro.

So viele Nullen lassen einem

den Schrecken in die Glieder

fahren. Aber damit 4 Prozent

20 Millionen werden, muss

ein Unternehmen einmal ei-

nen Umsatz von 500 Millio-

nen Euro machen. Bei einem

150.000-Euro-Unternehmen

sind es dann „nur mehr“

6.000 Euro. Auch viel, aber

auch viel weniger.

Im Hintergrund steht bei dem

Gesetz das Bemühen, die Da-

tenschutzregeln EU-weit zu

harmonisieren. Das scheint ja

grundsätzlich vernünftig, hat

aber natürlich für einzelne

Ärztinnen und Ärzte oder

auch Gruppenpraxen prak-

tisch keinerlei Relevanz.

Drei Themenbereiche dieses

Gesetzes sind für den Ge-

sundheitsbereich von Rele-

vanz: Erster Punkt ist, dass

für die Datenverarbeitung

die unmissverständliche und

freiwillige Zustimmung der

Betroffenen durch eine ak-

tive Handlung erfolgen muss.

Hier denkt man natürlich

unwillkürlich an die Elek-

tronische Gesundheitsakte

ELGA, wo diese unmissver-

ständliche Zustimmung (Opt-

in) als nicht machbar darge-

stellt wurde.

Der zweite Punkt ist die Not-

wendigkeit der Bestellung

eines Datenschutzbeauftrag-

ten, wenn die Kerntätigkeit

des Unternehmens umfang-

reiche regelmäßige und syste-

matische Überwachung von

Personen erfordert.

Und drittens haben Unter-

nehmen künftig keine Mel-

dung beim Datenverarbei-

Neue Regeln im Datenschutz:

Nichts überhasten

Das so genannte

Datenschutz-Anpassungsgesetz macht

viele nervös. Andere hoffen, mit Dienstleistungen zu diesem

Gesetz gutes Geld verdienen zu können. Ärztinnen und Ärzte

sollten sich aber jedenfalls zurückhalten. Denn noch ist gar

nicht klar, inwieweit sie das Gesetz betrifft.