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ÆRZTE
Steiermark
|| 10|2017
WIRTSCHAFT
&
ERFOLG
Eines weiß man, obwohl auch
das noch nicht ganz sicher
ist: Das Datenschutz-Anpas-
sungsgesetz wird am 25. Mai
2018 in Kraft treten. Derzeit
gibt es eine ganze Reihe von
Informationsveranstaltungen
zu diesem Thema, allerdings
ist noch keineswegs klar, in
welcher Form das Gesetz nie-
dergelassene Ärztinnen und
Ärzte überhaupt betreffen
wird.
Prinzip Angst
Um entsprechende Aufmerk-
samkeit zu bekommen, begin-
nen die meisten Vorträge zu
dem Thema mit den Strafen.
Und die haben es ja, was den
Strafrahmen betrifft, wirklich
in sich. Für „administrative“
Rechtsverletzungen drohen
Strafzahlungen von bis zu 2
Prozent des Umsatzes (oder
10 Millionen Euro), bei „fun-
damental-ethischen“ Rechts-
verstößen gar 4 Prozent oder
20 Millionen Euro.
So viele Nullen lassen einem
den Schrecken in die Glieder
fahren. Aber damit 4 Prozent
20 Millionen werden, muss
ein Unternehmen einmal ei-
nen Umsatz von 500 Millio-
nen Euro machen. Bei einem
150.000-Euro-Unternehmen
sind es dann „nur mehr“
6.000 Euro. Auch viel, aber
auch viel weniger.
Im Hintergrund steht bei dem
Gesetz das Bemühen, die Da-
tenschutzregeln EU-weit zu
harmonisieren. Das scheint ja
grundsätzlich vernünftig, hat
aber natürlich für einzelne
Ärztinnen und Ärzte oder
auch Gruppenpraxen prak-
tisch keinerlei Relevanz.
Drei Themenbereiche dieses
Gesetzes sind für den Ge-
sundheitsbereich von Rele-
vanz: Erster Punkt ist, dass
für die Datenverarbeitung
die unmissverständliche und
freiwillige Zustimmung der
Betroffenen durch eine ak-
tive Handlung erfolgen muss.
Hier denkt man natürlich
unwillkürlich an die Elek-
tronische Gesundheitsakte
ELGA, wo diese unmissver-
ständliche Zustimmung (Opt-
in) als nicht machbar darge-
stellt wurde.
Der zweite Punkt ist die Not-
wendigkeit der Bestellung
eines Datenschutzbeauftrag-
ten, wenn die Kerntätigkeit
des Unternehmens umfang-
reiche regelmäßige und syste-
matische Überwachung von
Personen erfordert.
Und drittens haben Unter-
nehmen künftig keine Mel-
dung beim Datenverarbei-
Neue Regeln im Datenschutz:
Nichts überhasten
Das so genannte
Datenschutz-Anpassungsgesetz macht
viele nervös. Andere hoffen, mit Dienstleistungen zu diesem
Gesetz gutes Geld verdienen zu können. Ärztinnen und Ärzte
sollten sich aber jedenfalls zurückhalten. Denn noch ist gar
nicht klar, inwieweit sie das Gesetz betrifft.