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ÆRZTE

Steiermark

 || 10|2017

29

PRAXIS

Sound-alike-Verwechslung:

Esmolol statt Esmeron

Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich an einem

Wochentag im Routinebetrieb auf der Intensivstation. Die

Fehlmedikation wurde nach wenigen Minuten gestoppt.

Gemeldet wurde der Fall von einem Mitarbeiter/einer Mit-

arbeiterin der Anstaltsapotheke mit mehr als fünf Jahren

Berufserfahrung.

Auf einer Intensivstation sollte der intubierte Patient/

die Patientin als Muskelrelaxans Esmeron (Recuronium-

Bromid) erhalten; aufgrund der Namensähnlichkeit kam

es jedoch zu einer Verwechslung mit der Betablocker-

Lösung Esmolol Amomed. Der Betablocker wurde – in

der für Esmeron verordneten Dosierung – für die kontinu-

ierliche Verabreichung via Motorspritze aufgezogen und

danach für ein paar Minuten verabreicht. Der Patient/die

Patientin begann am Tubus zu würgen; parallel dazu kam

es zu einem Blutdruckabfall. Dadurch wurde der Irrtum

erkannt, die Esmolol-Gabe gestoppt und stattdessen das

erforderliche Esmeron verabreicht.

Gründe für das Ereignis:

Bei demVorfall handelte es sich

um eine Sound-alike-Verwechslung. Zwar sind optische

Verwechslungen (Look-alike-Verwechslungen) häufiger,

doch auch Hör-, Lese- und Assoziationsfehler treten

vereinzelt auf, mit teils dramatischen Folgen. In diesem

Fall waren beide Medikamente im Stationslager vorrätig,

wenngleich Esmeron im Kühlschrank gelagert wird und

Esmolol Amomed bei Raumtemperatur im Parentalia-

Schrank. Die Verpackungen sehen einander auch nicht

ähnlich; Schriftbild und Wortklang können jedoch zu

dieser Verwechslung geführt haben, die an dieser Klinik

bereits einmal aufgetreten ist.

Gesetzte Maßnahmen:

Um einer derartigen Verwechs-

lung in Hinkunft vorzubeugen, erging als Sofortmaßnah-

me im Anschluss an den Vorfall eine schriftliche Informa-

tion inklusive farbiger Abbildungen an alle Arzneimittel-

AnwenderInnen im Haus, die beide Medikamente ver-

wenden. Zudem wurde von der Arzneimittelkommission

eine Rückumstellung des generischen Esmolol-Präparates

auf das Original Brevibloc ®, das zuvor wegen eines Liefer­

engpasses ersetzt worden war, beschlossen.

Eigener Ratschlag:

Auf jeder Station sollte eine Liste mit

jenen Medikamenten aushängen, die leicht miteinander

verwechselt werden („LASA“-Liste für look-alike und

sound-alike) – um das Bewusstsein der MitarbeiterInnen

für dieses spezielle Fehlerpotenzial zu schärfen.

CIRSmedical.at

FALL DES MONATS

Der Tipp von

der Expertin

Meldepflicht gegenüber der Ärztekammer

Gemäß § 29 Ärztegesetz sind von einer Ärztin bzw. einem

Arzt binnen

einer Woche

folgende schriftliche Meldungen

bekanntzugeben:

y

jede Namensänderung

(Übermittlung der entsprechenden Urkunde)

y

jede Änderung des Dienstortes (schriftlich formlos)

y

jeder Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes (Meldezettel)

y

jeder Verzicht auf Berufsausübung sowie die Einstellung

der ärztlichen Tätigkeit (schriftlich formlos oder Versor-

gungsantrag)

y

die Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentä-

tigkeit (schriftlich formlos)

y

jede Eröffnung, Verlegung und Schließung einer Ordina-

tion, Ordinations- und Apparategemeinschaft, Gruppen-

praxis sowie der Beginn und das Ende einer Beteiligung

(Formulare, teilweise formlos)

y

die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit

(schriftlich formlos)

Die Landesärztekammern, die im Auftrag der Österreichi-

schen Ärztekammer die Ärzteliste führen, wurden von dieser

angehalten, längere Meldefristen nicht zuzulassen und Mel-

dungen

maximal eine Woche rückwirkend

in der Ärzteliste zu

erfassen. Bitte berücksichtigen Sie diese neue, jedoch geset-

zeskonforme Vorgehensweise und melden Sie Änderungen,

die Sie betreffen, innerhalb einer Woche der Ärztekammer

mit den oben genannten Beilagen per E-Mail an: info@

aekstmk.or.at

. Die Mitarbeiterinnen im Informations- und

Mitgliederservice stehen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Außerhalb dieser gesetzlichen Verpflichtung benötigen wir

für den Wohlfahrtsfonds zusätzlich Heirats- bzw. Schei-

dungsurkunden und Geburtsurkunden von Kindern.

Mag. Beatrice Steiner-Pollheimer

Ärztin/Arzt sucht Arzt/Ärztin.

Der steirische Ärzteführer ist ein Top-App für Smartpho-

nes im Google-Playstore und im Apple Store. Warum soll

eine Ärztin/ein Arzt einen Arzt/eine Ärztin suchen?

A.:

Um

die eigenen Daten zu kontrollieren.

B.

Weil sie/er wirklich

ein / braucht.

Dow load und Nutzu g sind kostenlos.

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Download und Nutzung sind kostenlos.