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ÆRZTE
Steiermark
|| 10|2017
ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Im Krankenanstalten-Ar-
beitszeitgesetz (KA-AZG),
das ab 2014 novelliert wur-
de, gibt es drei Konstanten:
Die maximale Arbeitszeit pro
Woche beträgt – wie schon
vor der Änderung – 72 Stun-
den und die durchschnittliche
Höchstarbeitszeit pro Woche
in Stunden ohne Opt-out 48.
Der gesetzliche Durchrech-
nungszeitraum für die durch-
schnittliche Höchstarbeitszeit
beträgt – in der Regel – 17
Wochen, unter bestimmten
Umständen ist eine Erweite-
rung möglich.
Um den Übergang zu er-
leichtern, wurde die bekannte
Opt-out-Regelung geschaffen:
Wer dieser zustimmt, hat eine
durchschnittliche Höchstar-
beitszeit pro Woche von 60
Stunden, aber nur mehr bis
zum 31. Dezember 2017. Ab 1.
Jänner kommenden Jahres re-
duziert sich die Stundenzahl
mit Opt-out auf 55. Gleich-
zeitig sinkt die erlaubte Maxi-
maldauer eines verlängerten
Dienstes bis 31.12.2020 von
bisher 32 (am Wochenende
49) auf generell 29 Stunden.
Praktisch heißt das, dass mit
Opt-out statt bisher sechs nur
mehr vier Dienste pro Monat
und Person möglich sind.
KAGes: Wir schaffen das
Die KAGes ist nach eige-
nen Angaben überzeugt da-
von, dass sie auch mit dem
verschärften KA-AZG keine
Probleme haben wird. Denn
laut KAGes wurden seit 2015
150 Planposten im ärztlichen
Bereich zusätzlich geschaffen,
von denen 98 Prozent besetzt
sind, also 147.
KA-AZG: Zweite Etappe
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18.03.2013 08:55:15
72
|
55
|
48
Stunden
Ab 1. Jänner 2018
Maximalarbeitszeit pro Woche
Durchschnittl. Höchstarbeitszeit/Woche
mit Opt-out
Wochenarbeitszeit
Durchschnittl. Höchstarbeitszeit/Woche
ohne Opt-out
Ab 1. Jänner
2018 beginnt die zweite
KA-AZG-Etappe. Die maximal zulässige
durchschnittliche Höchstarbeitszeit pro
Woche reduziert sich von bisher 60
auf 55 Stunden – mit Opt-out. Laut
KAGes ist das kein Problem.