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38

ÆRZTE

Steiermark

 || 10|2017

ANGESTELLTE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

Im Krankenanstalten-Ar-

beitszeitgesetz (KA-AZG),

das ab 2014 novelliert wur-

de, gibt es drei Konstanten:

Die maximale Arbeitszeit pro

Woche beträgt – wie schon

vor der Änderung – 72 Stun-

den und die durchschnittliche

Höchstarbeitszeit pro Woche

in Stunden ohne Opt-out 48.

Der gesetzliche Durchrech-

nungszeitraum für die durch-

schnittliche Höchstarbeitszeit

beträgt – in der Regel – 17

Wochen, unter bestimmten

Umständen ist eine Erweite-

rung möglich.

Um den Übergang zu er-

leichtern, wurde die bekannte

Opt-out-Regelung geschaffen:

Wer dieser zustimmt, hat eine

durchschnittliche Höchstar-

beitszeit pro Woche von 60

Stunden, aber nur mehr bis

zum 31. Dezember 2017. Ab 1.

Jänner kommenden Jahres re-

duziert sich die Stundenzahl

mit Opt-out auf 55. Gleich-

zeitig sinkt die erlaubte Maxi-

maldauer eines verlängerten

Dienstes bis 31.12.2020 von

bisher 32 (am Wochenende

49) auf generell 29 Stunden.

Praktisch heißt das, dass mit

Opt-out statt bisher sechs nur

mehr vier Dienste pro Monat

und Person möglich sind.

KAGes: Wir schaffen das

Die KAGes ist nach eige-

nen Angaben überzeugt da-

von, dass sie auch mit dem

verschärften KA-AZG keine

Probleme haben wird. Denn

laut KAGes wurden seit 2015

150 Planposten im ärztlichen

Bereich zusätzlich geschaffen,

von denen 98 Prozent besetzt

sind, also 147.

KA-AZG: Zweite Etappe

CIRSmedical_Inserat_end_.indd 1

18.03.2013 08:55:15

72

|

55

|

48

Stunden

Ab 1. Jänner 2018

Maximalarbeitszeit pro Woche

Durchschnittl. Höchstarbeitszeit/Woche

mit Opt-out

Wochenarbeitszeit

Durchschnittl. Höchstarbeitszeit/Woche

ohne Opt-out

Ab 1. Jänner

2018 beginnt die zweite

KA-AZG-Etappe. Die maximal zulässige

durchschnittliche Höchstarbeitszeit pro

Woche reduziert sich von bisher 60

auf 55 Stunden – mit Opt-out. Laut

KAGes ist das kein Problem.