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tervenieren ist von hoher Wichtigkeit:
Gesundheitsfördernde Maßnahmen
müssen schon in der frühkindlichen
Entwicklung (…) sichergestellt werden.
… Gesundheitliche Chancengerechtig-
keit ist auch ein zentrales Prinzip der
Rahmen-Gesundheitsziele – alle Maß-
nahmen sollen auch dazu beitragen, die
gesunden Lebensjahre um zwei Jahre
zu erhöhen.“
Integrieren, Stärken
und Empowern
Sie denke, so Rendi-Wagner weiter, dass
die Gesundheitswirtschaft sich mehr an
Bürgern und Patienten orientieren müs-
se, um die Bevölkerung aktiver einzubin-
den und sie als gleichberechtigen Partner
wahrzunehmen. Integrieren, Stärken
und Empowern von unterschiedlichen
Bevölkerungsgruppen sei im Bundesmi-
nisterium für Gesundheit sowie in allen
wesentlichen politischen Gesundheits-
strategien ein zentraler Aspekt, wie z. B.
in der Zielsteuerung Gesundheit oder in
der Gesundheitsförderungsstrategie. In
den Rahmen-Gesundheitszielen (RGZ)
werde dies bereits umgesetzt: einerseits
durch eine direkte Einbeziehung der Be-
völkerung in der anfänglichen Entwick-
lung, andererseits durch die Vertretung
der Zivilgesellschaft und zahlreicher
Stakeholder im RGZ-Plenum und den
jeweiligen Arbeitsgruppen innerhalb des
RGZ-Prozesses.
Dem hätte sie wahrscheinlich auch als
Ministerin wenig hinzuzufügen.
Wie lange Pamela Rendi-Wagner Ge-
sundheitsministerin bleiben wird,
hängt aber weniger von ihrer per-
sönlichen Performance ab als vom
Bestand der Bundesregierung. Daran
ändert auch nichts, dass einer der
Wikipedia-Autoren, der den Rendi-
Wagner-Eintrag nach der Ernennung
zur Ministerin aktualisierte, sich in der
Online-Diskussion über eine „eine her-
vorragende Wahl als Ministerin“ freute.
ÆRZTE
Steiermark
|| 04|2017
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Anzeige
Kinderbetreuungs-
kosten
Für ein Kind, das das 10. Lebensjahr
zu Beginn des Kalenderjahres noch
nicht vollendet hat und für das länger
als 6 Monate im Kalenderjahr Fami-
lienbeihilfe bezogen wurde, können
Kinderbetreuungskosten von max. EUR
2.300 pro Kind & Jahr abgesetzt wer-
den. Sie können von jener Person, die
die Familienbeihilfe bezieht oder deren
Partner abgesetzt werden. Auch ein
unterhaltsverpflichteter Elternteil kann
sie steuerlich geltend machen, wenn die
Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum
Unterhalt bezahlt werden. Vorausset-
zung: Der Unterhaltsabsetzbetrag muss
für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr
zustehen. Abzugsfähig sind Kinder-
betreuungs- und Verpflegungskosten
sowie Bastelgeld. Schulgeld für Pri-
vatschulen und Nachhilfe können nicht
steuermindernd angerechnet werden.
Bei Schulkindern sind die Kosten für die
Betreuung während der schulfreien Zeit
absetzbar, wie z. B. Nachmittags- und
Ferienbetreuung. Für Letztere können
sämtliche Kosten – auch für Verpflegung,
Unterkunft sowie Fahrtkosten – berück-
sichtigt werden. Voraussetzung in allen
Fällen: Die Betreuung erfolgt durch eine
pädagogisch qualifizierte Person, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben
und eine Kinderbetreuungsausbildung
im Mindestausmaß von 35 Stunden
nachweisen muss. Erfolgt die Kinderbe-
treuung im Jahr 2017, ohne dass die/der
BetreuerIn über die nötige Ausbildung
verfügt, kann sie spätestens bis 31.
Dezember 2017 nachgeholt werden.
Lebt sie/er im selben Haushalt wie das
Kind, so sind die Betreuungskosten nicht
steuerlich abzugsfähig.
„Die Relevanz von Gesundheit für die wirtschaftliche
Entwicklung eines Landes, vor allem in Zeiten der
Krise, ist unumstritten.“
Pamela Rendi-Wagner
Pamela Rendi-Wagner wurde am Weltfrauentag ernannt. Ihren ersten ministeriellen
Auftritt hatte sie dann auch als Frauenministerin.