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Ærzte

Steiermark

 || 02|2017

37

Foto: Fotolia

Anton Tengg

Die wichtigsten Punkte wer-

den hier nochmals angeführt.

Ganzjahres­

vorschreibung 2017:

y

Bemessungsgrundlage für

die Vorschreibung 2017 ist

das Einkommen laut Ein-

kommensteuerbescheid des

Jahres 2015.

y

Bitte schicken Sie uns ehest-

möglich Ihren Einkommen-

steuerbescheid 2015, damit

die Beiträge richtig bemes-

sen werden können.

y

Sollten Sie Ihren Einkom-

mensteuerbescheid 2015

noch nicht erhalten haben,

so übermitteln Sie uns bit-

te keine anderen Einkom-

mensunterlagen.

y

Sofern bis Mitte November

2017 kein Einkommensteu-

erbescheid 2015 übermittelt

wird, werden die Beiträge

auf Basis der Höchstbei-

tragsgrundlage berechnet.

y

Falls der Einkommensteu-

erbescheid 2015 bereits

im Herbst 2016 von Ihnen

übermittelt wurde, wird

dieser nicht noch einmal

benötigt.

y

Sollten Sie zusätzlich zu

Ihrer Ordination auch ein

Dienstverhältnis haben, so

erhalten Sie Ende November

eine „Zwischenabrechnung“

hinsichtlich einer allfälligen

Beitragsschuld zum Jahres-

ende.

y

Bei all jenen Ärztinnen und

Ärzten, die weder einen

t e n

b e k a n n t

gegeben

werden. Alle

Unterlagen, die bis spätestens

17.02.2017 an den Wohl-

fahrtsfonds übermittelt wur-

den, können für den ersten

Quartalseinbehalt berück-

sichtigt werden. Die weiteren

Termine für die Meldung der

G K K - K a s s e n -

vertrag noch ein

Dienst verhä lt nis

haben, ist gemäß

der Wohlfahrtsfonds-

beitragsordnung eine

Vorauszahlung in Höhe

eines Viertels der Vor-

schreibung zum je-

weiligen Quartalsen-

de zu leisten.

Formulare:

Die wichtigsten For-

mulare, wie z. B. das

Antragsformular für

die Krankenbeihilfe,

das Formularblatt für

die Erklärung der Ein-

künfte, der Antrag für die

Ermäßigung der Beitrags-

orientierten Zusatzversor-

gung und weitere finden Sie

auf der Homepage der Ärz-

tekammer Steiermark im

Downloadcenter unter fol-

gendem Link: http://www.

a ek s tmk .or. at /cms /cms .

php?pageName=125

Für ÄrztInnen mit

GKK-Kassenvertrag:

Mit Ende Februar muss der

Stmk. GKK vom Wohlfahrts-

fonds eine Liste mit den je-

weiligen Quartalseinbehal-

Quartalseinbehalte an die

GKK sind Ende Mai, Ende

August und Ende November

2017. Sollte sich zwischen

der Meldung des jeweiligen

Quartalseinbehaltes und des

Quartalsultimos hinsichtlich

Ihrer Vorschreibung etwas

ändern, so können keine

Änderungen der jeweiligen

Quartalseinbehaltsmeldung

an die GKK mehr vorgenom-

men werden.

Sämtliche Einkommensun-

terlagen und Formulare kön-

nen per Post, Fax (0316-8044-

136) oder per E-Mail (wff@

aekstmk.or.at)

übermittelt

werden.

Kontakt

Wie erreicht man die Mit-

arbeiterInnen des Wohl-

fahrtsfonds?

Per Telefon:

(0316) 8044-64:

Fr. Renner

(0316) 8044-65:

Fr. Fressel

(0316) 8044-66:

Hr. Mag. Tengg

(0316) 8044-67:

Fr. Karner

Per Fax:

(0316) 8044-136

Per E-Mail:

wff@aekstmk.or.at

Nutzen Sie bitte die Mög-

lichkeit von persönlichen

Terminvereinbarungen, um

etwaige Wartezeiten zu ver-

meiden.

Wohlfahrtsfonds: Information

für das Beitragsjahr 2017

Mit einem eigenen

Schreiben wurden Ende Dezember 2016

alle selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärzte über Abläufe und

Termine im Beitragsjahr 2017 informiert.

wirtschaft

&

Erfolg