

Ærzte
Steiermark
|| 02|2017
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Foto: Fotolia
Anton Tengg
Die wichtigsten Punkte wer-
den hier nochmals angeführt.
Ganzjahres
vorschreibung 2017:
y
Bemessungsgrundlage für
die Vorschreibung 2017 ist
das Einkommen laut Ein-
kommensteuerbescheid des
Jahres 2015.
y
Bitte schicken Sie uns ehest-
möglich Ihren Einkommen-
steuerbescheid 2015, damit
die Beiträge richtig bemes-
sen werden können.
y
Sollten Sie Ihren Einkom-
mensteuerbescheid 2015
noch nicht erhalten haben,
so übermitteln Sie uns bit-
te keine anderen Einkom-
mensunterlagen.
y
Sofern bis Mitte November
2017 kein Einkommensteu-
erbescheid 2015 übermittelt
wird, werden die Beiträge
auf Basis der Höchstbei-
tragsgrundlage berechnet.
y
Falls der Einkommensteu-
erbescheid 2015 bereits
im Herbst 2016 von Ihnen
übermittelt wurde, wird
dieser nicht noch einmal
benötigt.
y
Sollten Sie zusätzlich zu
Ihrer Ordination auch ein
Dienstverhältnis haben, so
erhalten Sie Ende November
eine „Zwischenabrechnung“
hinsichtlich einer allfälligen
Beitragsschuld zum Jahres-
ende.
y
Bei all jenen Ärztinnen und
Ärzten, die weder einen
t e n
b e k a n n t
gegeben
werden. Alle
Unterlagen, die bis spätestens
17.02.2017 an den Wohl-
fahrtsfonds übermittelt wur-
den, können für den ersten
Quartalseinbehalt berück-
sichtigt werden. Die weiteren
Termine für die Meldung der
G K K - K a s s e n -
vertrag noch ein
Dienst verhä lt nis
haben, ist gemäß
der Wohlfahrtsfonds-
beitragsordnung eine
Vorauszahlung in Höhe
eines Viertels der Vor-
schreibung zum je-
weiligen Quartalsen-
de zu leisten.
Formulare:
Die wichtigsten For-
mulare, wie z. B. das
Antragsformular für
die Krankenbeihilfe,
das Formularblatt für
die Erklärung der Ein-
künfte, der Antrag für die
Ermäßigung der Beitrags-
orientierten Zusatzversor-
gung und weitere finden Sie
auf der Homepage der Ärz-
tekammer Steiermark im
Downloadcenter unter fol-
gendem Link: http://www.
a ek s tmk .or. at /cms /cms .
php?pageName=125
Für ÄrztInnen mit
GKK-Kassenvertrag:
Mit Ende Februar muss der
Stmk. GKK vom Wohlfahrts-
fonds eine Liste mit den je-
weiligen Quartalseinbehal-
Quartalseinbehalte an die
GKK sind Ende Mai, Ende
August und Ende November
2017. Sollte sich zwischen
der Meldung des jeweiligen
Quartalseinbehaltes und des
Quartalsultimos hinsichtlich
Ihrer Vorschreibung etwas
ändern, so können keine
Änderungen der jeweiligen
Quartalseinbehaltsmeldung
an die GKK mehr vorgenom-
men werden.
Sämtliche Einkommensun-
terlagen und Formulare kön-
nen per Post, Fax (0316-8044-
136) oder per E-Mail (wff@
aekstmk.or.at)übermittelt
werden.
Kontakt
Wie erreicht man die Mit-
arbeiterInnen des Wohl-
fahrtsfonds?
Per Telefon:
(0316) 8044-64:
Fr. Renner
(0316) 8044-65:
Fr. Fressel
(0316) 8044-66:
Hr. Mag. Tengg
(0316) 8044-67:
Fr. Karner
Per Fax:
(0316) 8044-136
Per E-Mail:
wff@aekstmk.or.atNutzen Sie bitte die Mög-
lichkeit von persönlichen
Terminvereinbarungen, um
etwaige Wartezeiten zu ver-
meiden.
Wohlfahrtsfonds: Information
für das Beitragsjahr 2017
Mit einem eigenen
Schreiben wurden Ende Dezember 2016
alle selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärzte über Abläufe und
Termine im Beitragsjahr 2017 informiert.
wirtschaft
&
Erfolg